24/03/2026
PV-Anlage geplant und keine Lust auf Steuerchaos? ☀️
Bürokratie ist für viele Unternehmen ein echter Zeitfresser, besonders im Steuerrecht. Ein gutes Beispiel, dass es auch einfacher gehen kann, ist die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen:
In den allermeisten Fällen sind Erträge daraus einkommensteuerfrei. Und auch bei der Umsatzsteuer gibt es Erleichterungen, denn der Eigenverbrauch muss in vielen Fällen nicht mehr versteuert werden. Das spart Aufwand und macht den Schritt zur eigenen Solarstrom-Lösung deutlich attraktiver.
Du willst wissen, wie das bei deiner PV-Anlage konkret aussieht? Schreib uns eine Nachricht.
Dein Team von der Steuerkanzlei Muck 😊