26/08/2026
📁 Digitale Personalakte: Sind Sie bereit für 2027?
⏳ Ab dem 1. Januar 2027 endet die Übergangsfrist für die elektronische Führung bestimmter entgelt- und sozialversicherungsrelevanter Unterlagen gemäß § 8 BVV.
Für Unternehmen, Arbeitgeber und Personalabteilungen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Personalverwaltung und HR-Prozesse zu überprüfen. 🔍
Denn eine digitale Personalakte ist weit mehr als ein eingescannter Personalordner.
💻 Moderne digitale Personalverwaltung bedeutet:
📂 Mitarbeiterdokumente zentral verwalten
🔐 Rollenbasierte Zugriffsrechte und Datenschutz
✍️ Digitale Signaturen nutzen
⚙️ HR-Prozesse und Workflows automatisieren
🔎 Dokumente innerhalb weniger Sekunden finden
📑 Dokumentationen nachvollziehbar archivieren
🔗 Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie DATEV nutzen
⏰ Gesetzliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigen
Das Ergebnis?
Weniger Verwaltungsaufwand. Mehr Transparenz. Schnellere Prozesse. Und eine Personalverwaltung, die auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorbereitet ist.
Bei uns ist die digitale Personalakte bereits im Einsatz. Denn Digitalisierung sollte nicht erst dann beginnen, wenn eine Frist unmittelbar bevorsteht.
💡 Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann eine zentrale HR-Software dabei helfen, Personalprozesse deutlich effizienter und übersichtlicher zu gestalten.
👉 Sie beschäftigen sich gerade mit digitaler Personalakte, HR-Software, digitaler Personalverwaltung oder DATEV-Schnittstellen und wissen noch nicht, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt?
Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam schauen wir uns an, wie sich Ihre Personalprozesse sinnvoll digitalisieren lassen. 🌱