06/08/2026
🌟 Schon gewusst? Eine Betriebsprüfung ist kein Zufall – und gute Vorbereitung sorgt für Ruhe! 🌟
📬 Der Brief vom Finanzamt ist da: Betriebsprüfung angekündigt. Was jetzt?
🔍 Was wird geprüft? Das Finanzamt prüft in der Regel mehrere zurückliegende Jahre der Buchhaltung, abhängig vom Prüfungsauftrag und den steuerlichen Verjährungsfristen. Im Fokus stehen häufig die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Kassenführung, Bewirtungs- und Reisekosten, Fahrzeugnutzung, Geschäftsführer-Vergütungen, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug und Lohnsteuer-Themen.
📋 Ihre Rechte als geprüftes Unternehmen:
✅ Sie können einen Steuerberater oder Anwalt hinzuziehen.
✅ Prüfungszeitraum, -ort und -umfang werden von der Finanzverwaltung festgelegt; organisatorische
Details können im Rahmen der Mitwirkung abgestimmt werden.
✅ Gegen Ergebnisse und Feststellungen können Sie im weiteren Verfahren rechtlich vorgehen.
⚠️ Häufige Fehler:
🚫 Unterlagen unsortiert oder unvollständig übergeben — dabei sollten die für den Prüfungszeitraum relevanten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen vollständig und strukturiert vorliegen.
🚫 Unkoordinierte Aussagen des Teams.
🚫 Fristen für Stellungnahmen oder Rückfragen versäumen.
💡 Tipp: Bereiten Sie sich nicht erst bei der Ankündigung vor, sondern laufend. Saubere Buchführung und vollständige Belege sind die beste Prüfungsvorbereitung.
👥 Prüfung angekündigt oder möchten sie auf der sicheren Seite sein? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess! Kontaktieren Sie uns 👉 https://www.wst.de/standorte/neunkirchen/