13/05/2026
Viele glauben, als Freiberufler kann man einfach auswandern – und fertig.
Tatsächlich braucht es steuerlich etwas mehr Feingefühl. 🌍
Wenn du deine Tätigkeit ins Ausland mitnimmst, gilt das steuerlich als Beendigung deiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit in Deutschland.
Dein Unternehmenswert – z. B. Kundenstamm, Name oder Know-how – wird einmal ermittelt, damit klar ist, mit welchem Wert du im Ausland „neu startest“.
Nach der Auswanderung zählt dann, wo du deine Arbeit tatsächlich ausübst oder verwertest – nicht, wo dein Kunde sitzt.
Arbeitest du also z. B. von Spanien, Portugal oder Thailand aus, bleibt es in der Regel bei der Besteuerung im Ausland.
Nur wenn du allerdings in Deutschland tätig wirst, deine Arbeit hier in Deutschland verwertet wird (auch wenn du tatsächlich im Ausland arbeitest) oder in Deutschland eine feste Einrichtung hast, kann weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland entstehen.
Mit der richtigen Planung lässt sich das klar strukturieren – und deine Auswanderung wird steuerlich sorgenfrei statt kompliziert. ✨
Schreibe mir gerne für eine Beratung, damit du sorgenfrei im Ausland starten kannst.