20/08/2026
⚠️ Ab 2027: Minijobs werden teurer für Arbeitgeber
Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz kommen auf Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2027 höhere Kosten für Minijobs zu.
💡 Was ändert sich?
Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag, den Arbeitgeber für gewerbliche Minijobber zahlen, soll künftig an den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags gekoppelt werden. Dadurch steigt der bisherige Pauschalbeitrag von 13 % voraussichtlich auf rund 17,5 %.
➡️ Für Minijobber selbst ändert sich nichts. Die höheren Kosten tragen ausschließlich die Arbeitgeber.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
✅ Höhere Lohnnebenkosten bei bestehenden und neuen Minijobs
✅ Anpassungsbedarf bei der Personal- und Kostenplanung
✅ Überprüfung, ob bestehende Beschäftigungsmodelle weiterhin wirtschaftlich sind
Gerade Unternehmen mit vielen Minijobbern, beispielsweise im Handel, der Gastronomie oder im Handwerk, sollten die Auswirkungen frühzeitig in ihre Planung einbeziehen.
📞 Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Ihr Unternehmen haben oder welche Alternativen sinnvoll sein können? Das Team von ETL Freund & Partner Steuerberatung Nauen unterstützt Sie gerne mit einer individuellen Beratung.