05/12/2025
Gerade bezüglich der Unterschiede/Nichtbegünstigung zwischen Arbeitnehmern und Selnständigen sollte noch einmal nachgearbeitet werden. Hoffen wir, dass die Hinweise der sachkundigen Experten der Bundessteuerberaterkammer Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden.
📌 Aktivrente: Neuer steuerlicher Anreiz für Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Am 1. Dezember 2025 waren wir zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag eingeladen, der zur Aktivrente tagte. Die Bundesregierung plant mit der Aktivrente eine neue Steuerbefreiung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn Beschäftigte über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Damit sollen das Erwerbspotential älterer Menschen gestärkt, Personalengpässe reduziert und Erfahrungswissen länger in den Unternehmen gehalten werden.
Unser Präsidiumsmitglied Boris Kurczinski hob positiv hervor, dass
➡️ allein das Erreichen der Regelaltersgrenze entscheidend sein soll. Der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene zusätzliche Voraussetzung des Bezugs einer Altersversorgung reduziert Komplexität. Die steuerfreie Behandlung direkt im Lohnsteuerabzug schafft zudem klare und unbürokratische Prozesse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
➡️ die Wirkung dieses Vorhabens bis Ende 2029 überprüft werden soll. Optimal wäre es, diese Evaluierung gesetzlich zu verankern und die Kriterien sowie die Datengrundlagen frühzeitig festzulegen – wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme anregt.
Kurczinski regte an, dass
➡️ die Aktivrente Teil eines umfassenderen Reformprozesses sein solle. Angesichts der demografischen Entwicklung bleibt eine grundlegende Weiterentwicklung der Rentenstruktur notwendig, einschließlich der Frage der Lebensarbeitszeit und der bisherigen Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt.
➡️ noch einmal überprüft werden sollte, ob die Privilegierung von Arbeitnehmern ggü. Selbständigen und anderen Einkunftsarten dem verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG entspricht.
Vielen Dank Fritz Güntzler MdB und Prof. Dr. Matthias Hiller für die Einladung zu diesem interessanten Expertengespräch!
Hier geht´s zu unserer Stellungnahme:
https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/stellungnahmen/BStBK_2025-35_2025-11-27_Stellungnahme_Aktivrente.pdf