AKTC Augustinowski Dr. Klüger Treuconsult GmbH

AKTC Augustinowski Dr. Klüger Treuconsult GmbH Wir sind eine Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft (Kanzlei) mit einem weit ausgerichteten

Ab 2026 wurde dafür extra das Gesetz geändert und § 58 AO hat eine neue Nummer 1 erhalten. Die Einnahmen aus der Einspei...
08/05/2026

Ab 2026 wurde dafür extra das Gesetz geändert und § 58 AO hat eine neue Nummer 1 erhalten. Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist nach wie vor kein steuerbegünstigter Zweck, sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Vereine sollen damit die Möglichkeit erhalten nachhaltige Energien einzusetzen. ☀️

Durch die Gesetzesänderung darf eine gemeinnützige Körperschaft Mittel nicht nur für steuerbegünstigte Zwecke, sondern auch für den Betrieb von PV-Anlagen ausgeben.

Voraussetzung ist
Erwerb von PV-Anlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Betrieb der Anlagen darf nicht der Hauptzweck eines gemeinnützigen Vereins oder einer gGmbH sein

Tipp: Prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, da dann der Kauf einer PV-Anlage ohne Umsatzsteuer erfolgen kann.

Wichtige Fristen im Mai 2026 ⏰ 11.05.2026:Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung: April 2026Umsatzsteuervo...
05/05/2026

Wichtige Fristen im Mai 2026 ⏰

11.05.2026:
Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung: April 2026
Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung: März 2026 / 1. Quartal 2026
Fälligkeit Lohnsteuer für April

15.05.2026:
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Grundsteuer-Vorauszahlung

22.05.2026 (Achtung: 0 Uhr!):
Übermittlung der Sozialversicherungsmeldungen für die Löhne Mai 2026

27.05.2026:
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Mai 2026

Das Finanzgericht Düsseldorf (Az: 7 K 1811/21 K, 26.02.2025) hat entschieden, dass von einer Konzernobergesellschaft für...
24/04/2026

Das Finanzgericht Düsseldorf (Az: 7 K 1811/21 K, 26.02.2025) hat entschieden, dass von einer Konzernobergesellschaft für die Veräußerung ihrer Enkelgesellschaft getragene Kosten in vollem Umfang als Betriebsausgaben steuerlich angesetzt werden können.

Die Beratungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung wurden von der Obergesellschaft im eigenen Interesse in Auftrag gegeben, gerade auch in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin. Ohne Fremdgeschäftsführungswillen kommt eine Kostenerstattung aus Geschäftsführung ohne Auftrag nicht in Betracht.

Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. I R 7/25 anhängig. Es bleibt spannend! 🧐

Tipp: Die Beweggründe für eine Kostenübernahme im Eigeninteresse der Obergesellschaft müssen sorgfältig dokumentiert werden. 📃

Neues zur Steuererklärung bei Ferienwohnungen ab 2025 Mit der Anlage V-FeWo wird die Vermietung von Ferienimmobilien noc...
21/04/2026

Neues zur Steuererklärung bei Ferienwohnungen ab 2025

Mit der Anlage V-FeWo wird die Vermietung von Ferienimmobilien noch transparenter – insbesondere bei den ortsüblichen Vermietungstagen.

🔍 Warum ist das wichtig?
Die Finanzverwaltung prüft damit, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Denn nur dann sind Verluste steuerlich abzugsfähig. Maßstab ist die tatsächliche Vermietung im Vergleich zur ortsüblichen Auslastung.

Ausschließliche Vermietung (ohne Selbstnutzung)
✔ Vermietung ganzjährig an wechselnde Gäste
✔ Eigennutzung vertraglich ausgeschlossen
👉 Vorteil:
Die Einkünfteerzielungsabsicht wird in der Regel unterstellt – eine aufwendige Prognose entfällt.
👉 Voraussetzung:
Die tatsächlichen Vermietungstage dürfen die ortsüblichen Vermietungstage nicht um mehr als 25 % unterschreiten.

Zeitweise Vermietung mit Selbstnutzung
✔ Eigennutzung (auch unentgeltliche Überlassung) vorhanden
✔ Aufteilung in Vermietungs-, Leerstands- und Selbstnutzungstage erforderlich
👉 Folge:
Werbungskosten werden anteilig gekürzt
Finanzamt prüft genauer die Einkünfteerzielungsabsicht
ggf. Totalüberschussprognose notwendig

💡 Unser Tipp - frühzeitige Ermittlung: Wie viele ortsübliche Vermietungstage gibt es? Werden mindestens 75% der ortsüblichen Vermietungstage erreicht?
💰Die Ausgaben können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

Gewinnausschüttungen fließen einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig bereits im Zeitpunkt der Bes...
13/04/2026

Gewinnausschüttungen fließen einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu. Grund ist, dass der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer es in der Hand hat, sich die Beträge jederzeit auszahlen zu lassen. 💸

Dies wurde von der Rechtsprechung auch auf fällige Ansprüche auf schuldrechtliche Vergütungen wie Darlehenszinsen und Tantiemen ausgedehnt.

Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführe mit seiner Gesellschaft vor Fälligkeit, dass seine Zinsansprüche aus seinem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen, führt diese Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.09.2025, Az: VIII R 30/23). 🧐

Tipp: Darlehenslaufzeiten und Liquidität rechtzeitig prüfen, sodass die Versteuerung erst bei tatsächlichem Zinszufluss erfolgt

-Geschäftsführer

Wichtige Fristen im April 2026 ⏰10.04.2026Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung: März 2026/ Quartal I/202...
10/04/2026

Wichtige Fristen im April 2026 ⏰

10.04.2026
Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung: März 2026/ Quartal I/2026
Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung: Februar 2026
Fälligkeit Lohnsteuer für März
Quellensteueranmeldung § 50 a EStG für I/2026

24.04.2026 (Achtung: 0 Uhr!)
Übermittlung der Sozialversicherungsmeldungen für die Löhne April 2026

27.04.2026
Zusammenfassende Meldung für I/2026 (Achtung: Termin ist unabhängig von DFV für Umsatzsteuervoranmeldung)

28.04.2026
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge April 2026

Wir wünschen allen frohe Ostern und fleißige Osterhasen! 🐰🐣🐇
03/04/2026

Wir wünschen allen frohe Ostern und fleißige Osterhasen! 🐰🐣🐇

Wenn die Miete inklusive Nebenkosten weniger als 50% der ortsüblichen Miete beträgt, ist die Miete in entgeltlich/unentg...
27/03/2026

Wenn die Miete inklusive Nebenkosten weniger als 50% der ortsüblichen Miete beträgt, ist die Miete in entgeltlich/unentgeltlich aufzuteilen. ➗

Das bedeutet: Die Ausgaben werden für den unentgeltlichen Teil gekürzt. Man kann also weniger steuerlich absetzen.

Wenn die Miete inklusive Nebenkosten mehr als 50% aber weniger als 66% der ortsüblichen Miete beträgt, ist die Miete in entgeltlich/unentgeltlich aufzuteilen, wenn die Überschussprognose negativ ist.
Das bedeutet: Die Ausgaben werden für den unentgeltlichen Teil gekürzt. Man kann also weniger steuerlich absetzen.

Was kann man tun?
Miethöhe regelmäßig prüfen und anpassen!
Wenn die Miete mehr als 66% der ortsüblichen beträgt, können die Ausgaben zu 100% steuerlich abgesetzt werden. 🧐

Rabattfreibetrag: Was können Arbeitgebende steuerfrei an Arbeitnehmende zahlen? 💼 Der Rabattfreibetrag beträgt pro Kalen...
20/03/2026

Rabattfreibetrag: Was können Arbeitgebende steuerfrei an Arbeitnehmende zahlen? 💼

Der Rabattfreibetrag beträgt pro Kalenderjahr und Dienstverhältnis 1.080 Euro. Es kommt zur Anwendung für Belegschaftsrabatte (z.B. Möbelhändler) oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens (z.B. Reisebüro). 🪑🚢

Dazu muss man den Wert der Waren oder Dienstleistungen ermitteln. Dieser ist der übliche Verkaufspreis an Privatkunden abzüglich 4% steuerlicher Sonderrabatt. Wenn eine Wohnzimmereinrichtung mit einem üblichen Preis von 5.000 Euro für 3.500 Euro dem Arbeitnehmenden überlassen wird, so beträgt der steuerliche Sonderrabatt 5.000 Euro abzüglich 4% 200 Euro = 4.800 Euro.

Danach wird die Zahlung des Arbeitnehmenden von 3.500 Euro abgezogen = 1.300 Euro. Davon können 1.080 Euro steuerfrei bezahlt werden und lediglich 220 Euro müssen versteuert werden. Der Arbeitnehmende zahlt also 3.500 Euro plus ca. 30% Steuern aus 220 Euro = 66 Euro, damit 3.566 Euro für eine Wohnzimmereinrichtung von 5.000 Euro 😊

Steuertipp: Der Rabattfreibetrag kann bei mehreren Arbeitsverhältnissen nebeneinander oder nacheinander mehrfach im Kalenderjahr genutzt werden.

Student*innen dürfen ab 2026 neben dem Studium im Minijob bis zu 603 Euro monatlich dazu verdienen. Vorteil vom Minijob:...
17/03/2026

Student*innen dürfen ab 2026 neben dem Studium im Minijob bis zu 603 Euro monatlich dazu verdienen. Vorteil vom Minijob: Die Auszahlung beträgt bis zu 603 Euro, ist also steuerfrei für Studierende 💶👩‍🎓👨‍🎓

Bis zu diesem Betrag von 603 Euro können Student*innen kostenlos über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern in der Familienversicherung krankenversichert werden. 🧑‍🧑‍🧒

Wer mehr verdient, kann als Werkstudent*in tätig werden. Wichtig ist, dass das Studium im Vordergrund steht, also maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Es können Steuern anfallen. In der vorlesungsfreien Zeit kann auch mehr gearbeitet werden. Werkstudenten/*innen müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Bei gesetzlich versicherten Werkstudenten ist ein Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung zu zahlen.

Adresse

Platzl 4 (Orlando Haus)
Munich
80331

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