12/02/2026
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die private Nutzung mehrerer zum Betriebsvermögen gehörender Fahrzeuge auch dann steuerlich anzusetzen ist, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden. Wird dem Finanzamt erst nachträglich bekannt, dass ein weiteres Fahrzeug privat genutzt wurde, darf der Steuerbescheid geändert werden. Der Einwand, dass eine Person nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig privat nutzen kann, steht der Besteuerung nicht entgegen.
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die private Nutzung mehrerer zum Betriebsvermögen gehörender Fahrzeuge auch dann steuerlich anzusetzen ist, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden. Wird dem Finanzamt erst nachträglich bekannt, dass ein weiteres Fahrzeug privat genutzt wurde, dar...