Steuerberatung Lecher & Timmermann

Steuerberatung Lecher & Timmermann Wir bieten unseren Mandanten ein weites Leistungsspektrum: Steuerberatung, Existenzgründungsberatung Finanz- und Lohnbuchhaltung u.v.m.

Ihre Vorteile

Branchenvielfalt zeichnet unsere langjährig betreuten Mandate aus. Aus welchem Bereich Sie auch kommen, ob Sie Freiberufler sind, eine mittelständige Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet haben oder davor stehen, unsere qualifizierten branchenspezialisierten Mitarbeiter finden für Ihr Anliegen die passende Lösung. Dabei ist Ihre Zufriedenheit durch eine bestmögliche Beratung unser erstes Ziel. Weitere Informationen zu uns finden Sie auf: http://www.steuerberatung-lecher.de

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
14/06/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Mitarbeiterunterkünfte können der Gewerbesteuerbelastung unterliegen
▪️ Selbstlosigkeitsgrundsatz schützt auch private Vorteile von Mitgliedern
▪️ Arbeitszimmer-Aufwendungen müssen einzeln aufgezeichnet werden
▪️ Kein Ansatz von Fahrtkosten bei Dienstreise mit privatem Pkw
▪️ Kaufkraftverlust muss bei Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden
▪️ Familienheim-Befreiung entfällt bei Einzug erst nach 2,5 Jahren
▪️ Negative Vermietungserträge aus späterem Grundstückskauf

Die aktuelle Ausgabe Juni 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 http://www.steuerberatung-lecher.de/steuer-news/

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Mai 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:1️⃣  Bei der Behalte...
20/05/2026

Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Mai 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:

1️⃣ Bei der Behaltensfrist zählt der tatsächliche Übergang
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für die erbschaftsteuerliche Behaltensfrist nicht bereits der Abschluss eines Vertrags ausschlaggebend ist, sondern erst der tatsächliche Übergang des Vermögens. Damit kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, zu dem das wirtschaftliche Eigentum übergeht.

2️⃣ Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, wie der „Gewinn“ für die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu bestimmen ist. Entscheidend ist danach nicht irgendein rechnerischer Zwischenwert, sondern der steuerliche Gewinn im jeweiligen Sinne des Gesetzes.

Mehr dazu unter:
📍 http://www.steuerberatung-lecher.de/steuer-news/

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht....
04/04/2026

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.

In diesem Monat mit folgenden Themen:
▪️ Keine Steuer auf private Veräußerung hochpreisiger Güter
▪️ Anscheinsbeweis bei vGA für Privatnutzung
▪️ Organschaft nur mit „lebendem“ Gewinnabführungsvertrag (GAV)
▪️ Verabschiedungsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn
▪️ Altersgrenze von 70 für Geschäftsführer zulässig
▪️ EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotelleistungen
▪️ Kein Spekulationsgewinn bei Verkauf nach Entnahme eines Arbeitszimmers
▪️ Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
▪️ Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
▪️ Kein Aushangrecht in WEG-Infokästen
▪️ Beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapie ab April 2026
▪️ Neuer Score soll für mehr Transparenz sorgen
▪️ FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
▪️ Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

Die aktuelle Ausgabe April 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 http://www.steuerberatung-lecher.de/steuer-news/

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

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BarkhausStr. 2
Marl
45768

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Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
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