Enders & Wagner Steuerberatung

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Urlaubsgeld unterliegt immer Lohnsteuer und Sozialversicherung. Erholungsbeihilfen können bis zu bestimmten Höchstbeträg...
11/08/2026

Urlaubsgeld unterliegt immer Lohnsteuer und Sozialversicherung. Erholungsbeihilfen können bis zu bestimmten Höchstbeträgen pauschal mit 25 % versteuert und bleiben beitragsfrei. Die Höchstgrenzen betragen 156 € für Arbeitnehmer, 104 € für Ehepartner und 52 € für Kinder. Die Zahlung ist unabhängig von der Art der Beschäftigung. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Urlaub und Auszahlung sichert die Pauschalbesteuerung, andernfalls ist eine schriftliche Zweckbindung erforderlich. Übersteigen die Beträge die Freigrenzen, erfolgt die Besteuerung wie beim regulären Arbeitslohn.

Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfen sind zwei unterschiedliche Zahlungen an Arbeitnehmer, die auch unterschiedlich zu behandeln sind. Bei der Zahlung von Urlaubsgeld handelt es sich um Arbeitslohn,

Firmenfitness gilt grundsätzlich als geldwerter Vorteil und damit als Arbeitslohn. Die Bewertung erfolgt nach dem Marktp...
04/08/2026

Firmenfitness gilt grundsätzlich als geldwerter Vorteil und damit als Arbeitslohn. Die Bewertung erfolgt nach dem Marktpreis oder den tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers. Steuerfrei sind Gesundheitsförderungen bis 600 € jährlich, wenn sie die Qualitätsanforderungen erfüllen und die Teilnahme nachgewiesen wird. Die Steuerbefreiung gilt nicht für allgemeine Mitgliedsbeiträge. Mehr Details im Artikel.

Bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kostenlos Firmenfitness-Programme an, ist zu prüfen, ob es sich um einen steuerfreien oder steuerpflichtigen geldwerten Vorteil handelt. Das Bayerische

Seit 2026 gilt ein neues Förderprogramm für E-Autos mit einkommensabhängigen Zuschüssen für Privatpersonen. Unternehmen ...
28/07/2026

Seit 2026 gilt ein neues Förderprogramm für E-Autos mit einkommensabhängigen Zuschüssen für Privatpersonen. Unternehmen profitieren von einer Abschreibung von 75% im Kaufjahr bis maximal 10% in sechs Jahren für E-Firmenwagen, die zwischen 30.6.2025 und 1.1.2028 angeschafft werden. Für die private Nutzung gilt eine reduzierte Bemessung mit 0,25% für reine E-Fahrzeuge und 0,5% für Plug-in-Hybride, jeweils bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 €. Privatpersonen können Förderungen bis 6.000 € beantragen, wenn Einkommen und Familiengröße die Voraussetzungen erfüllen. Die Anträge sind beim BAFA spätestens ein Jahr nach Zulassung zu stellen. Zudem sind Elektrofahrzeuge bis zu zehn Jahren Kfz-Steuerfrei. Mehr Details im Artikel.

Der Kauf von Elektroautos wurde in der Vergangenheit mehrfach gefördert, abgeschafft beziehungsweise drastisch geändert. Der großzügige Umweltbonus wurde gestrichen. Auch für

Ab 2027 wird Kindergeld in zwei Stufen antragslos ausgezahlt. Voraussetzung sind keine Zweifel am Anspruch und eine hint...
21/07/2026

Ab 2027 wird Kindergeld in zwei Stufen antragslos ausgezahlt. Voraussetzung sind keine Zweifel am Anspruch und eine hinterlegte Kontoverbindung. Die Familienkasse erhält vom Bundeszentralamt für Steuern die notwendigen Daten nach der Geburt. Bei fehlenden Informationen erhalten Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben und können Angaben ergänzen.

Der Bundestag hat am 9.7.2026 ein Gesetz beschlossen, das es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes das Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen. Diese Möglichkeit zur

Die Bundesregierung plant ab 2027 Steuerentlastungen durch höhere Kinderfreibeträge und Kindergeld, zugleich steigen Rei...
14/07/2026

Die Bundesregierung plant ab 2027 Steuerentlastungen durch höhere Kinderfreibeträge und Kindergeld, zugleich steigen Reichensteuer und Pauschalsteuer bei Minijobs. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 % auf 15 % reduziert. Konkrete Vorschläge zur digitalen Steuererklärung sollen bis Herbst 2026 vorliegen. Höher sind künftig auch steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Familien mit mittleren Einkommen werden entlastet, während die Reichensteuer ab 250.000 € mit 45 % und ab 280.000 € mit 47 % greift. Abfindungen bei schnellem Jobwechsel werden steuerlich begünstigt. Mehr Details im vollständigen Artikel.

Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Koalitionsausschusses zu den geplanten Steueränderungen vorgestellt und die Maßnahmen für ein „umfassendes Reformpaket“

Die bisherige Zollfreigrenze von 150 € für Warensendungen im Fernabsatzverkehr entfällt ab dem 1.7.2026. Stattdessen wir...
07/07/2026

Die bisherige Zollfreigrenze von 150 € für Warensendungen im Fernabsatzverkehr entfällt ab dem 1.7.2026. Stattdessen wird ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie erhoben. Die Erhebung erfolgt über das IOSS-Verfahren oder bei Postsendungen im Fernabsatzverkehr. Technisch wird der Pauschalzoll in Deutschland über die ATLAS-Anwendungen mit Zahlungsaufschub abgerechnet. Unternehmen müssen dabei ihre Gesamtsicherheit und Referenzbeträge anpassen sowie gegebenenfalls separate Bewilligungen beantragen. Weitere Details im vollständigen Artikel.

Die Generalzolldirektion weist darauf hin, dass die bisherige Zollfreigrenze für Warensendungen bis 150 € ab dem 1.7.2026 vollständig entfällt. Stattdessen gibt es einen neuen

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland plant d...
30/06/2026

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz muss bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland plant die Umsetzung jedoch erst Anfang 2027. Die Regelungen gelten trotzdem schon ab Juni 2026 für öffentliche Arbeitgeber direkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerber frühzeitig über das Einstiegsgehalt zu informieren, und ab 100 Beschäftigten besteht eine Berichtspflicht zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle. Die Beweislast bei Lohndiskriminierung liegt beim Arbeitgeber, Sanktionen sind vorgesehen. Mehr Details im vollständigen Artikel.

Nach der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, diese bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung beabsichtigt die

Arbeitnehmer dürfen Telekommunikationseinrichtungen ihres Arbeitgebers steuerfrei auch privat nutzen (§ 3 Nr. 45 EStG). ...
30/06/2026

Arbeitnehmer dürfen Telekommunikationseinrichtungen ihres Arbeitgebers steuerfrei auch privat nutzen (§ 3 Nr. 45 EStG). Arbeitgeber können Kosten für betriebliche Telefonate erstatten, auch wenn diese über private Anschlüsse geführt werden. Die Überlassung betrieblicher Handys mit Verträgen im Namen des Unternehmens erlaubt eine steuerfreie Privatnutzung. Die private Nutzung von Software auf betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten ist ebenfalls steuerfrei. Bei Internetanschlüssen gilt: Der Unternehmer kann eigene Kosten voll als Betriebsausgaben abziehen, übernimmt er Kosten für das private Internet des Arbeitnehmers, sind diese grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, mit der Möglichkeit zur pauschalen Versteuerung von 25 %. Umsatzsteuer fällt nur bei Überschreiten der Wertgrenze an.

Darf der Arbeitnehmer die Telekommunikationseinrichtungen seines Arbeitgebers kostenlos auch privat nutzen, ist der geldwerte Vorteil gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Erstattet der Arbeitgeber

Der Pflegepauschbetrag kann auch nachträglich berücksichtigt werden. Er ist an die persönliche Pflege eines nahen Angehö...
23/06/2026

Der Pflegepauschbetrag kann auch nachträglich berücksichtigt werden. Er ist an die persönliche Pflege eines nahen Angehörigen ohne Vergütung gebunden und staffelt sich nach Pflegegrad: 600 € bei Grad 2, 1.100 € bei Grad 3, 1.800 € bei Grad 4 oder 5. Eine Steuerbescheidänderung ist möglich, wenn der Pflegegrad-Bescheid als bindender Grundlagenbescheid vorliegt bzw. nach Erlass des Steuerbescheids eingereicht wird. Das Finanzgericht Düsseldorf erlaubt die Änderung unabhängig von weiteren Voraussetzungen. Mehr Details im vollständigen Artikel.

Ein Steuerpflichtiger kann für die Pflege eines nahen Angehörigen (z. B. der Eltern) anstelle der tatsächlichen Aufwendungen einen Pflegepauschbetrag als außergewöhnliche

Einzahlungen des Arbeitgebers auf ein Prämienkonto gelten nicht als steuerfreie Sachbezüge. Das Guthaben auf diesem Kont...
16/06/2026

Einzahlungen des Arbeitgebers auf ein Prämienkonto gelten nicht als steuerfreie Sachbezüge. Das Guthaben auf diesem Konto ist als geldwerter Vorteil zu bewerten, da es als finanzielle Leistung gilt, auch wenn die Verwendung auf bestimmte Gutscheine eingeschränkt ist. Die gesetzliche Ausnahme für Gutscheine, die nur bei Dritten einlösbar sind, trifft hier nicht zu. Die Einzahlungen müssen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. Mehr Details im vollständigen Artikel.

Das Finanzgericht hat entschieden, dass monatlichen Einzahlungen des Arbeitgebers auf ein soge-nanntes „Prämienkonto“ nicht als steuerfreie "Sachbezüge" anerkannt

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