Steuerkanzlei Bardorf Telefon 09321 1363-0

Steuerkanzlei Bardorf                          Telefon 09321 1363-0 Engagierte Steuerberatung die Ihre Interessen durchsetzt und dabei auch einmal keine Standardlösung

22/08/2020

Statt Steuern zahlen lieber Vermögen bilden!

Lieber (Lieben) mit warmen Händen schenken als mit kalten Händen vererben.
Wer zu Lebzeiten seine Angehörigen beschenkt, kann vielleicht auch ein wenig Dank zurück erhalten.
Ist jemand verstorben, ist es dafür zu spät.

Schenkungen vertiefen ab nicht nur die familiären Bande, sondern sparen richtig Steuern.
Es geht aber nicht nur darum mittels Schenkungen Freibeträge mehrmals zu nutzen und die Steuerprogression zu mindern.

Das Übertragen von Immobilien auf die nachfolgende Generation kann zusätzlich mit erheblichen Einkommensteuer - Ersparnissen verbunden werden und vieles mehr. So z. B. eine Immoblie ein zweites Mal mit dem höheren Zeitwert abschreiben.
Gerne Beraten wir Sie weiter und beleuchten Ihre steuerliche Gesamtsituation.

PV-Module mit schadhaften BacksheetsZurzeit kristallisieren sich über mehrere Herstellen hinweg Fehler in der Zusammense...
19/08/2020

PV-Module mit schadhaften Backsheets

Zurzeit kristallisieren sich über mehrere Herstellen hinweg Fehler in der Zusammensetzung der Backsheets, den Laminat bzw. Folien auf der Rückseite der PV-Module heraus.

Falsche Zusammensetzung der Weichmacher etc. führen zu Isolationsfehlern, weil die eindringende Feuchtigkeit den Widerstand (OHM) negativ beeinflusst und deshalb die Wechselrichter zu erst bei leicht feuchten Wetter gelegentlich, später öfter und dann später auf Störung schalten und die ganze Anlage steht. Auch geht die PV-Anlage wegen der eindringenden Feuchtigkeit ggf. später ans Netz und steigt früher wieder aus, wenn der notwendig Spannung nicht zu Aufbau des Widerstands ausreicht.

So meine laienhafte Formulierung.

Siehe auch:
https://www.haustec.de/energie/pv-module/interview-es-gibt-ein-grosses-problem-mit-pv-rueckseitenfolien

https://www.haustec.de/energie/pv-module/fehlerhafte-pv-backsheets-es-ist-gefahr-im-verzug

Reagieren Sie rechtzeitig vor Ablauf der 10-jährigen Herstellergarantie. Die Hersteller ersetzen in der Regel die Module und liefern vor Ort, holen die schadhaften Module ab und entsorgen diese selbst.

Für die Kosten einer Fehlersuche, Demontage und Montage muss der Anlagenbetreiber selbst aufkommen.

Ausnahme:
Sie betreiben eine PV-Anlage auf Ihrem eigengenutzten Wohnhaus.

Bei Rückfragen sprechen Sie mich bitte an.

Immer wieder sorgen mangelhafte PV-Module für Probleme. Anwalt Matthias Weyhreter gibt im Interview mit photovoltaik-Chefredakteur Heiko Schwarzburger

MarktstammdatenregistermeldungSie betreiben eine PV-Anlage ggf. mit Speicher, dann sind vor dem 31.1.2019 errichtete Anl...
19/08/2020

Marktstammdatenregistermeldung

Sie betreiben eine PV-Anlage ggf. mit Speicher, dann sind vor dem 31.1.2019 errichtete Anlagen plus Speicher bis 31.01.2021 im Marktstammdatenregister zu registrieren. Das gilt auch für Anlagen, die der Bundesnetzagentur gemeldet worden waren.
Angeblich ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine automatisch Übernahme nicht möglich.
!! Der Beamtenschimmel wiehert.

Wieder einmal so eine typische Umsetzung der so oft angekündigten Entbürokratisierungsmaßnahmen, leider im umgekehrten Sinne. Es wäre sicher auch möglich gewesen, die Daten automatisch zu übernehmen und vom Anlagenbetreiber die Ergänzung nach vorheriger Prüfung freizugeben zu lassen. Es könnte ja so einfach sein.

Bitte umgehend erledigen, sonst werden ab dem 31.01.2021 Auszahlungsansprüche nicht fällig.

Siehe www.marktstammdatenregister.de
Normalerweise schickte Ihnen das zuständige Energieversorgungsunternehmen einen Auszug der relevanten Daten zu.

Nervig, aber wichtig.

Mit sonnigen strahlenden Grüßen,
damit der Wechselrichter auch etwas zu arbeiten hat.😀👍
Für eine gesündere Umwelt 🌳!

Ihr steuerlicher Berater
in Sachen PV-Anlagen mit eigenen PV-Anlagen
Eduard Bardorf

Aufgrund von Wartungsarbeiten am Donnerstag, dem 13.08.2020, steht Ihnen das Marktstammdatenregister von 07:30 Uhr bis ca. 09:30 Uhr nicht zur Verfügung. Dies betrifft ebenfalls die Webdienste.

10/08/2020

Immobilienbesteuerung gestalten.

Steuersatz 15% und weniger.

Wir zeigen Ihnen Wege auf, durch geschickte Steuergestaltungen nicht nur Steuerstundungseffekte, sondern echte Steuerersparnisse zu gestalten.

Ganz erfreulich ist der Hebel aus eingesparten Steuerfälligkeiten.

Ihr Bardorf-Team

02/08/2020

6-Monatsfrist beim Kindergeld beachten

Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von KindergeldBundesfinanzhof, III-R-66/18, Pressemitteilung vom 30.07.2020
Nach einer durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz mit Wirkung ab 01.01.2018 in das Kindergeldrecht eingefügten Ausschlussfrist (§ 66 Abs. 3 EStG) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.
Die Regelung ist nur auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 eingehen.
Der BFH hat entschieden, dass diese Ausschlussfrist bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen ist und nicht erst bei der nachfolgenden Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes. Setzt die Familienkasse das Kindergeld dagegen über den Sechsmonatszeitraum hinaus fest, muss sie es auch vollständig auszahlen.

02/08/2020

Überbrückungsbeihilfe Corona - steht sie auch Ihnen zu?
Die Antragsfrist wurde um einen Monat bis zum 30.09.2020 verlängert.
Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, hilft Ihnen die Steuerkanzlei Bardorf gerne weiter. Anruf genügt. 09321-13630

02/08/2020

Vorsteuerabzug
für an Arbeitgeber vermietete Homeoffice
auch für WC, aber nicht für Bad oder Dusche. Richtig umgesetzt fallen so nur Nettokosten ohne Umsatzsteuer an. Neustes BFH veröffentlicht 30.7.
2020.
Wir helfen Ihnen das umzusetzen.

Überbrückungsbeihilfen bei hohen Einnahmenausfällen wg CoronaSehr geehrte Damen und Herren,wenn Sie eine Unternehmen bet...
01/07/2020

Überbrückungsbeihilfen bei hohen Einnahmenausfällen wg Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie eine Unternehmen betreiben und wegen der Corona-Pandemie mit höhere Einnahmenausfällen im Juli und August 2020 erwarten, können Sie eine Überbrückungshilfe mittels Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Infos
https://www.deubner-steuern.de/shop/taxplain-die-steuer-erklaervideos-65/?utm_medium=email&utm_source=rnl_steuern_20200701&utm_term=steuern&utm_content=NL_2020_27

Gerne erledigen wir das für Sie.

Ihr Bardorf-Team

Professionelle und verständliche Steuer-Kurzfilme für eine effektive Mandantenakquise über Ihre Kanzleihomepage: Informieren Sie sich hier!

Umsatzsteuer-Senkung 1.7.-31.12.20Einige Anmerkungen zur bevorstehenden befristeten Umsatzsteuersenkung.Zur Unterstützun...
25/06/2020

Umsatzsteuer-Senkung 1.7.-31.12.20

Einige Anmerkungen zur bevorstehenden befristeten Umsatzsteuersenkung.

Zur Unterstützung unserer Mandanten haben wir am heutigen Do 25.06.2020 eine Hotline unter der Telefonnummer 09321/136331 geschaltet. Machen Sie davon Gebrauch.

Diese Hotline kann auch von Nichtmandanten genutzt werden, die an einer künftigen Zusammenarbeit mit der Kanzlei interessiert sind.

Am wichtigsten ist die Grundregel:

Maßgebend ist immer der Steuersatz
zum Zeitpunkt der Leistungsausführung.

Leistungsausführungszeitpunkt ist bei Lieferungen die Verschaffung der Verfügungsmacht (Lieferzeitpunkt) an den Abnehmer bzw. bei einer Werklieferung (z. B. Bauleistung) der Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Abnahme.

Bei reinen Leistungen der Zeitpunkt der Fertigstellung.

Die Verlagerung der Fertigstellung bzw. Abnahme kann insbesondere bei Werklieferungen bzw. bei Leistungen zur Anwendung des abgesenkten Steuersatzes führen.

Häuslesbauer ran!
Hausbauen mit Abschluss der Leistungen bzw. Teilleistungen im 2. Halbjahr kann zu signifikanten Umsatzsteuereinsparungen führen (z. B. Ausführung der Hochbauleistungen oder anderen Handwerkerleistungen mit Fertigstellung und Abnahme im 2. Halbjahr 2020 3% Steuerersparnis aus 200.000 € Nettobaukosten = 6.000 € Ersparnis.

Teilleistungen liegen vor, wenn verschiedene Leistungsabschnitte wirtschaftlich und vertraglich abgrenzbar sind (Bauabschnitt 1, Bauabschnitt 2 usw. und für jeden Leistungsbereich ein Abnahmezeitpunkt und Entgelt vereinbart wurde.

Bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Überschusseinspeisung ist es wichtig die Zählerstände per 30.06.2020 und per 31.12.2020 aufzunehmen (am besten zusätzlich ein Beweisfoto), um für den Eigenverbrauch des 2. Halbjahres 2020 den abgesenkten Steuersatz nachweisen zu können.

Die Gastronomie muss für Restaurationsumsätze gleich 2 x umstellen, da für die Restaurationsumsätze (Speisen) vom 1.7.2020 bis 30.06.2021 der ermäßigte Steuersatz gilt.

Somit im
2. Halbjahr 2020 5% und im 1. Halbjahr 2021 7%.
Wichtig: Für Getränke bleibt es beim Regelsteuersatz von 19% bzw. im 2. Halbjahr 2020 bei 16 % Umsatzsteuer.

Alle Eingangsrechnungen sind auf einen korrekten Vorsteuerausweis zu prüfen. Falsche Vorsteuerberechnungen können nicht einseitig korrigiert werden und die Rechnungen sollten erst korrigiert und dann bezahlt werden. Bei falschem Vorsteuerausweis besteht ohne Korrektur k e i n Vorsteuerabzug, auch nicht für den korrekten niedrigeren Vorsteuerbetrag.

Bei der Durchschnittsbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft ändert sich bis auf die Absenkung des Regelsteuersatzes nichts.

Denken Sie an die rechtzeitige Anpassung Ihrer Software, AGBs, Fakturierungslösung, Preisauszeichnung etc.

Soweit wir die Buchführung für Sie erledigen brauchen Sie sich um die Umsetzung in der Buchführung nicht zu kümmern.
Auf korrekte Belege muss jedoch der Mandant achten.
Auf Rechnungen muss insbesondere auch der angegebene Leistungszeitpunkt zum Umsatzsteuersatz passen.

Soweit ein Unternehmer nicht zu vollem Vorsteuerabzug berechtigt ist, führt die Absenkung der Preise zu einer Kostenminderung.

Bei voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern sind nur die Nettobeträge relevant, so dass sich wirtschaftlich nichts ändert, wenn die korrekten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge ausgewiesen und gebucht werden.

Ob der einzelnen Unternehmer bei einer bisherigen Bruttopreisauszeichnung für Endverbraucher die Preise absenkt oder beibehält, bleibt seiner Strategie überlassen.
Mitunter ist die Beibehaltung der Preise die beste Lösung, wenn es nur um Kleinbeträge geht und so auch eine erneute Anpassung zum 31.12.2020 entfällt. So würde auch bei den durch die Coronakrise gebeutelten Branchen ein kleiner Vorteil verbleiben, der sowieso schon teilweise durch den Umstellungsaufwand aufgezehrt wird.

Bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (in der Regel bei der Gewinnermittlung mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung - § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz) ist zu beachten, dass sich der Steuersatz nach dem Leistungszeitpunkt und nicht nach dem Vereinnahmungszeitpunkt (dem Zeitpunkt des Geldeingangs) bestimmt. Für Lieferungen und Leistungen, ausgeführt vor dem 1.7.2020, bleibt es auch bei einer späteren Vereinnahmung bei den bisherigen Steuersätzen.

Sicher können in einem Beitrag hier nicht alle Problemstellungen angesprochen werden.

Ergänzende Fragen bitte an die telefonische Hotline 09321/136331. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Problemstellungen serviceorientiert weiter.

Eduard Bardorf, Steuerberater / vereidigter Buchprüfer
[email protected] / www.bardorf.de / Telefon 09321/1363-31

Qualität und Fachwissen zahlt sich aus. Die Kanzlei Bardorf wurde erneut von Focus Money mit dem Siegel "TOP Steuerberat...
11/06/2020

Qualität und Fachwissen zahlt sich aus. Die Kanzlei Bardorf wurde erneut von Focus Money mit dem Siegel "TOP Steuerberater" für 2020 ausgezeichnet.

Die Teilnahmevoraussetzungen waren unter anderem eine Kanzlei mit einem Qualitätsmanagement sowie einem fortschrittlichen Digitalisierungsgrad und mitarbeiterfreundlichen Arbeitsbedingungen.
Ferner mussten zahlreiche steuerrechtliche Fachfragen richtig beantwortet werden.

Das Team der Kanzlei Bardorf freut sich über die Bewertung.

Im Anhang zu finden in einem Auszug aus dem Artikel des aktuellen Focus-Money Nr. 25/2020 vom 10.6.2020 Seite 76 unter Postleitzahl 97320 als mittelgroße Steuerkanzlei.

https://www.bardorf.de/phocadownload/brochuren/Bardorf_20200609_focus-money_top-steuerberater2020.pdf

Adresse

An Der Ziegelhütte 12A
Mainstockheim
97320

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 14:00

Telefon

+49932113630

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