14/06/2026
🎓 Auswärtige Ausbildung oder Studium der Kinder? Eltern können Steuern sparen!
Zieht das volljährige Kind für Ausbildung oder Studium in eine andere Wohnung oder ein WG-Zimmer, können Eltern steuerlich profitieren:
💡 Bis zu 1.200 € pro Jahr lassen sich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Wichtig dafür:
✔️ Das Kind ist volljährig
✔️ Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht
✔️ Das Kind befindet sich in Ausbildung oder Studium
✔️ Es wohnt außerhalb des Elternhaushalts
📌 Der Freibetrag gilt sogar dann, wenn das Kind die Kosten selbst trägt.
👉 Der Antrag erfolgt über die Anlage Kind in der Steuererklärung oder direkt über die Lohnsteuer-Ermäßigung.
Lesen Sie mehr hier: https://t1p.de/veivm
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