DrB GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

DrB GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Wir freuen uns, dass Sie unsere neue Facebook-Präsenz besuchen. Sie erreichen uns telefonisch unter

12/06/2026

Umsatzsteuer | Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026 (BMF)
Um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, sind die Nachweise für Anträge auf Vorsteuervergütungen von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die nach dem 31.12.2025 gestellt werden, in digitaler Form bereitzustellen. Zur Erleichterung der Übersicht über die zu vergütenden Vorsteuerbeträge ist eine detaillierte Einzelaufstellung beizufügen. Zur Ablösung der Papiernachweise erfolgt die Übermittlung der zum Antrag gehörenden vollständigen Anlagen vorzugsweise über das Online-Portal des BZSt und in Ausnahmefällen (übergangsweise) durch die Zurverfügungstellung über ein Speichermedium (z.B. USB-Stick). Die Vorlage von Rechnungen wurde durch die Einführung eines Schwellenwertes erleichtert, sodass Kleinbeträge, nur auf Verlangen des BZSt nachzuweisen sind.

05/06/2026

Die 21-10-0-Formel in der Umsatzsteuer: Sozialpolitik oder Steuersatz-Chaos?
Mit der „21-10-0-Formel“, einer grundlegenden Reform der Umsatzsteuersätze, will der Gesetzgeber Mehreinnahmen generieren und zugleich Lebensmittel durch einen Nullsteuersatz sozialpolitisch entlasten. Was politisch einfach klingt, könnte sich jedoch als hochkomplexes umsatzsteuerliches Experiment mit erheblichen Abgrenzungsproblemen, neuen Haftungsrisiken und steigender Rechtsunsicherheit erweisen. Der berühmte britische „Jaffa-Cakes“-Fall zeigt exemplarisch, wie schnell steuerliche Differenzierungen bei Lebensmitteln in kaum beherrschbare Streitfragen münden können. Am Ende droht eine Reform, die weniger vereinfacht als vielmehr neue Bürokratie, politischen Streit und zusätzliche Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher schafft.

29/05/2026

Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
Mit Urteil vom 21.1.2026 hat der BFH entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass diese vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen nicht erforderlich.

23/05/2026

E-Auto-Förderung 2026 startet (BAFA)
Anträge zur Förderung des Kaufs oder Leasings eines E-Autos können ab sofort im Antragsportal der Förderzentrale Deutschland gestellt werden. Hierauf macht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufmerksam.
Das Programm gilt für Neufahrzeuge, die ab dem 1.1.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 € verfügen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 € je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Maximal ist eine Förderung in Höhe von 6.000 € möglich. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.

15/05/2026

Keine Mehrheit im Bundesrat für Entlastungsprämie!
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 8.5.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit kann auch die geplante Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst nicht in Kraft treten. Die sogenannte Entlastungsprämie sollte es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zum 30.6.2027 eine Prämie von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Mit dieser Entlastungsprämie hadert der Bundesrat allerdings angesichts drohender Steuermindereinnahmen, so dass er seine Zustimmung zu dem Gesetz verweigert hat.

08/05/2026

Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen (BFH)
"Aufgrund der Corona-Krise" geleistet sind Beihilfen und Unterstützungen, wenn sie vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Die Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steht der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen nicht entgegen (BFH, Urteil v. 21.1.2026 - VI R 25/24; veröffentlicht am 7.5.2026).

02/05/2026

Rentenanpassung im Bundeskabinett beschlossen (Bundesregierung)
Zum 1.7.2026 sollen die Altersbezüge in Deutschland um 4,24 % steigen. Die Höhe der Rentenanpassung hat die Bundesregierung in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 festgelegt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung nun beschlossen.
Der aktuelle Rentenwert wird jeweils zum 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Seit dem 1.7.2023 gibt es einen bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert. Dieser Wert soll jetzt um 4,24 % steigen – von gegenwärtig 40,79 € auf 42,52 €.
In Deutschland folgt die Rentenanpassung der Entwicklung der Bruttolöhne. Zusätzlich gilt die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 %. Das heißt, der Rentenwert wird zum 1.7.2026 so hoch festgesetzt, dass das Rentenniveau von 48 % erreicht wird. Mit dem Rentenpaket 2025 hatte die Bundesregierung die Haltelinie von 48 % bis 2031 verlängert.

24/04/2026

FAQ zur Entlastungsprämie (Bundesregierung).
Um die Folgen des Iran-Kriegs abzumildern, bringt die Bundesregierung Hilfen auf den Weg. Ein Teil des Entlastungpakets soll es Arbeitgebern ermöglichen, eine Entlastungsprämie i. H. von bis zu 1.000 € an ihre Beschäftigten zu zahlen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht.
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir die Entlastungsprämie zu zahlen?
Unternehmen können diese Möglichkeit nutzen, es besteht aber keine Pflicht. Die Bundesregierung schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass Arbeitgeber Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Preise bis zu einem Betrag von 1.000 € steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen können. Das ist ein Angebot an die Wirtschaft, ihre Beschäftigten – abhängig von der jeweiligen betrieblichen Lage – zu entlasten. Die Unternehmen sind flexibel in der Ausgestaltung. Die Betriebe, die sich für die Auszahlung der Prämie entscheiden, können diese als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

24/04/2026

Nachweis für Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen (BMF).
Das BMF hat das Muster zur Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen (USt 1 TG) neu bekannt gegeben.
Hintergrund: Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Leistung i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und/oder Nr. 8 Satz 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt.
Davon ist auszugehen, wenn ihm das nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen erbringt. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter gibt es das Vordruckmuster „USt 1 TG - Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen“.

17/04/2026

FAQ zur befristeten Senkung der Energiesteuer (BMF)
Das BMF hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zur befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr veröffentlicht. Um Verbraucher sowie die Wirtschaft angesichts stark gestiegener Kraftstoffkosten aufgrund der aktuellen Krise zu entlasten, wird ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Energiesteuer für Diesel und Benzin befristet für zwei Monate gesenkt wird. Damit erfolgt eine Entlastung bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Mrd. €. Zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat am 16.4.2026 die erste Lesung im Bundestag stattgefunden.
Das BMF beantwortet in seinen FAQ die folgenden Fragen zur Senkung der Energiesteuersätze:
• Für welche Kraftstoffe werden die Energiesteuersätze gesenkt?
• Wie hoch ist die Steuersenkung für die betreffenden Kraftstoffe?
• Für welchen Zeitraum werden die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe gesenkt?
• Warum wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet gesenkt?
• Warum fällt die Entlastung für Diesel und Benzin gleich hoch aus?
• Warum erfolgt die Entlastung nicht schon früher?
• Wann werden Kraftstoffe an der Zapfsäule billiger?
• Warum werden die Energiesteuern auf Kraftstoffe nicht vollständig gestrichen?
• Was ist mit Steuerbegünstigungen von Unternehmen im Energiesteuerrecht?
Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es soll am 1.5.2026 in Kraft treten und bis zum 30.6.2026 gelten.

Adresse

Werkstraße 21
Mücheln
06249

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+49346323010

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von DrB GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie