DrB GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

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28/08/2026

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 neuen Höchstwert (Destatis).
Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 60,8 % und erreichte einen neuen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt. Der starke Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro deutlich mehr als verdoppelt hat (+146,8 %). Die Statistik gibt ausschließlich Informationen über Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten.

21/08/2026

Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 - Das BMF hat am 18.8.2026 den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 veröffentlicht.
Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
• Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
• Umsetzung der Reformbestrebungen beim Einkommensteuertarif, einschließlich Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern etc.
• Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2027 von 259 € auf 267 € monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2028 auf 272 € monatlich
• Absenkung des Prozentsatzes der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
• Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sog. Mini-Jobs von 2 % auf 5 %)

14/08/2026

Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht veröffentlicht (BMF)
Das BMF hat am 7.8.2026 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ veröffentlicht.
Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen, dienen. Wesentliche Ziele dieser Vorhaben sind die Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des gleichmäßigen Steuervollzugs. Der Entwurf leistet einen Beitrag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht ab 100.000 €, zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gesetzgeberisch umzusetzen.

14/08/2026

Bundeskabinett beschließt Frühstartrente (BMF)
Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Mit der Frühstartrente erhalten künftig alle Kinder in Deutschland ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge. Der Bund zahlt dafür für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr 10 € pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Zuzahlungen sind bis zu 6.840 € pro Jahr möglich.

11/08/2026

Förderkompass 2026 (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 5.8.2026 den Förderkompass 2026 veröffentlicht. Der Förderkompass 2026 bietet eine kompakte und übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Förderprogramme des BAFA für Privatperson, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Seit dem 19. Mai 2026 kann auch die neue E-Auto-Förderung beantragt werden. Sie gilt rückwirkend für förderfähige Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 und ist sozial gestaffelt. Weiterführende Informationen finden Sie im Förderkompass und auf der BAFA-Webseite.

11/08/2026

Einkommensteuer | 72 % der Rentenleistungen waren im Jahr 2025 steuerpflichtig (Destatis)
Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. 72 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.
Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.

24/07/2026

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (BMF).
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1.1.2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch einen frühen Start der kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern, langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig zu stärken. Das Gesetz ermöglicht im Anschluss an die Frühstartrente eine unbürokratische Überführung des bis zur Volljährigkeit angesparten Betrags in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag.

17/07/2026

Reform der gesetzlichen Krankenkassen gebilligt (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 10.7.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen sollen.
Der Bundesrat führt hierzu weiter aus:
Die Ausgaben sollen reduziert werden um diese in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.
Der Finanzierungsbeitrag für Grundsicherungsempfänger durch den Bund soll dauerhaft erhöht werden.
Die Obergrenze für den Kostenanstieg in Krankenhäusern gilt wie für andere Leistungsbereiche.
Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Partner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag i. H. von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren.
Darüber hinaus bleiben Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.
Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, sollen künftig Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können.
Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.

17/07/2026

Details zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat Informationen zu dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.

Neben der freien Heizungswahl, den Vorgaben der „Bio-Treppe“ beim Austausch von Heizungen sowie der Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern (s. hierzu auch unsere Online-Nachricht v. 13.7.2026), geht die Bundesregierung auf die wichtigsten Punkte der neu ausgestalteten Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) näher ein:

Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einen Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent-Bonus erhalten.

Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien profitieren zusätzlich von einen neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.

Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.

Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.

10/07/2026

Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll steigen (BMAS).
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im Jahr 2027 von 4,9 Prozent auf 5,0 Prozent steigen. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufmerksam.
Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent).
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,9 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

Adresse

Werkstraße 21
Mücheln
06249

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 12:00

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