12/06/2026
Umsatzsteuer | Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026 (BMF)
Um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, sind die Nachweise für Anträge auf Vorsteuervergütungen von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die nach dem 31.12.2025 gestellt werden, in digitaler Form bereitzustellen. Zur Erleichterung der Übersicht über die zu vergütenden Vorsteuerbeträge ist eine detaillierte Einzelaufstellung beizufügen. Zur Ablösung der Papiernachweise erfolgt die Übermittlung der zum Antrag gehörenden vollständigen Anlagen vorzugsweise über das Online-Portal des BZSt und in Ausnahmefällen (übergangsweise) durch die Zurverfügungstellung über ein Speichermedium (z.B. USB-Stick). Die Vorlage von Rechnungen wurde durch die Einführung eines Schwellenwertes erleichtert, sodass Kleinbeträge, nur auf Verlangen des BZSt nachzuweisen sind.