Wiessner & Zimmermann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wiessner & Zimmermann Steuerberatungsgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft Wir sind eine mittelständische Steuerberatungsgesellschaft aus Mönchengladbach.

Seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1989 durch Dirk Zimmermann und dem Aufbau der Wiessner & Zimmermann Steuerberatungsgesellschaft mit Bruno Wiessner im Jahre 1996 können wir auf ein gewachsenes und vor allem umfassendes Beratungspotential zurückgreifen. Wir bieten einem breiten Mandantenkreis alle klassischen steuerberatenden Tätigkeiten wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Jahresabschlüsse, b

etriebliche und private Steuererklärungen sowie darüber hinausgehende betriebswirtschaftliche Beratung und private Vermögensanalyse und -planung.

Wir sind eine mittelständische   aus   (Nordpark, nähe  ) und suchen   für unser   💪Neben den klassischen   ( ,  ,  ,  )...
03/05/2026

Wir sind eine mittelständische aus (Nordpark, nähe ) und suchen für unser 💪

Neben den klassischen ( , , , ) sowie der Vertretung vor Finanzbehörden ( , , ) bieten wir natürlich auch 😎 Zudem haben wir früh die Bedeutung von und für unsere Arbeit entdeckt und können zusätzliche und in diesem Bereich anbieten 🦾

Der gesamte Berufsstand steht aktuell vor großen - technischen wir rechtlichen - Herausforderungen und Umbrüchen. Deshalb suchen wir , dass mit uns nicht nur die unserer Kanzlei, sondern auch die der aktiv mitgestalten möchte❗️

Was Du machst
✔️ Selbständige Betreuung eines festen Mandantenstamms
✔️ Erstellung von lfd. Buchhaltungen, ggf. Personalwesen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
✔️ Prüfung von Verwaltungsakten / Vorbereitung von Rechtshtsbehelfen
✔️ Unterstützung unserer Mandanten auch in EDV-Fragen
✔️ uvm

Was Du mitbringen solltest
📍 Abgeschlossene Berufsausbildung / Berufsexamen
📍 Eigenständigkeit und Einsatzbereitschaft
📍 Organisationsgeschick und Termintreue
📍 Gute bis sehr gute EDV-Kenntnisse (DATEV, MS Office und gerne darüber hinaus) und Lust auf Arbeiten mit moderner IT
📍 Interesse an einer stetigen Prozessoptimierung

Was wir bieten:
💞 Harmonisches Team
🤖 Digitale Prozesse/papierloses Arbeiten
⏰ Flexible/r Arbeitszeit/-ort
🔇 Störungsfreie Arbeitszeiten
📆 Regelmäßige Meetings/TeamEssen
4️⃣ 4-Tage-Woche
🎀 Brückentag-Garantie / Weihnachtsferien
💎 Uvm

Mehr Infos sowie ein Onlinebewerbungsformular auch unter www.w-z-gmbh.de/karriere

Wir freuen uns auf Deine 🥰

05/04/2026
Ein ereignisreiches   neigt sich dem Ende zu 🎉 Ein Jahr, das glauben lässt, die Welt hat sich wieder ein bisschen schnel...
24/12/2025

Ein ereignisreiches neigt sich dem Ende zu 🎉 Ein Jahr, das glauben lässt, die Welt hat sich wieder ein bisschen schneller gedreht als zuvor 🌍
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren erneut herausfordernd, geprägt von globalen Unsicherheiten, steigenden Anforderungen sowie einem weiterhin dynamischen Marktumfeld 😔
Gleichzeitig haben technologische Entwicklungen gezeigt, wie viel Potenzial in modernen Arbeitsprozessen steckt 🦾 Wir als Kanzlei versuchen, uns stetig weiterzuentwickeln, um Sie auch künftig zuverlässig, effizient und vorausschauend begleiten zu können 🤓
Trotz aller Herausforderungen schauen wir als Kanzlei zuversichtlich in die und gehen voller Tatendrang an die Aufgaben, die im neuen Jahr auf uns warten 🤗
Das anstehende bietet nun aber zunächst die Gelegenheit, endlich ein wenig zur zu kommen. Diese besinnliche Zeit sollte genutzt werden, um gemeinsam mit den Kraft zu tanken für die kommenden 12 Monate und alles, was uns in dieser Zeit erwarten möge 😎
Wir möchten zum natürlich nicht versäumen, uns auch zu ! Bedanken möchten wir uns herzlichst für das in dieser Zeit in uns und unser gesetzte sowie die gute und 🥰
Wir wünschen Ihnen und Ihren nun eine erholsame , besinnliche und einen erfolgreichen Start in ein gesundes, glückliches und innovatives neues Jahr 🥳

💪🏼💪🏼💪🏼
19/12/2025

💪🏼💪🏼💪🏼

Bundesrat stimmt steuerlichen Verordnungen zu ✅

In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat sich der Bundesrat u.a. mit zwei steuerlichen Verordnungen befasst: der „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ und der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“.

ℹ️ Der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen ohne Änderungen zugestimmt. Erfreulicherweise ist man der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats nicht gefolgt. Danach wäre u.a. die vom DStV und anderen Verbänden stark kritisierte Verschärfung des § 11c EStDV wieder in der Verordnung aufgetaucht. Sollte die Einschränkung des Gutachterkreises für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden politisch zukünftig erneut gefordert werden, stellt sich der DStV klar dagegen.

👉 Es ist jedoch zu befürchten, dass die Einschränkung des Gutachterkreises zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden an anderer Stelle wieder auftauchen wird. Der DStV wird sich weiter gegen diese Verschärfungen aussprechen.

🔄 Die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hat ebenfalls den Bundesrat passiert.

Ab dem 19.12.2025 ist unsere   nicht mehr besetzt 🎄🎅 Im kommenden Jahr stehen wir Ihnen dann ab Montag, dem 05.01.2026 w...
12/12/2025

Ab dem 19.12.2025 ist unsere nicht mehr besetzt 🎄🎅 Im kommenden Jahr stehen wir Ihnen dann ab Montag, dem 05.01.2026 wieder zur Verfügung 🤓
In dringenden Notfällen sind wir auch in dieser Zeit unter der Rufnummer +49 (2161) 57 316 5 110 für Sie erreichbar.

10/12/2025

UPDATE - Digitaler Steuerbescheid ab 2026: Erste Klarstellungen des BMF 💡

Die im Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes geplante Änderung zur digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2026 hatten in der Praxis viele Fragen ausgelöst. Der Gesetzentwurf steht im Bundesrat zwar erst am 19. Dezember 2025 auf der Agenda. Der DStV erhielt vom Bundesministerium der Finanzen dankenswerterweise vorab erste hilfreiche Antworten zum besseren Verständnis.

🔄 Digitaler Bescheid als Regelfall verschoben
Das aktuell geltende Gesetz sieht ab 01.01.2026 vor, dass bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung der Steuerbescheid automatisch digital bekanntgegeben werden soll. Nach den nun geplanten Änderungen kommt dieser Grundsatz erst ab 2027 zur Anwendung. 2026 liegt die Entscheidung weiterhin im uneingeschränkten Ermessen des Finanzamts.

✅ Einwilligung als Steuerungsinstrument bleibt möglich
Ab 01.01.2026 sieht der Gesetzeswortlaut nicht mehr vor, dass mit einer Einwilligung in die digitale Bekanntgabe ein digitaler Steuerbescheid erlangt werden kann. Angesichts des uneingeschränkten Ermessens des Finanzamts stellte sich daher die Frage in der Beratungspraxis: Wie erreicht man als Bevollmächtigter die Übermittlung des Bescheids in elektronischer Form?

Das BMF gibt eine wichtige Entwarnung: Steuerberater können auch ab 01.01.2026 weiterhin aktiv in die digitale Bekanntgabe einwilligen.

Dies geht über
🔹 die Vollmachtsdatenbank (VDB)
🔹 ELSTER
Die Finanzverwaltung berücksichtigt diese Einwilligung wie bisher. 👍

📬 Antrag auf Papier erst ab 2027 nötig
Irritierend war auch, dass das Gesetz ab 01.01.2026 vorsieht, dass eine digitale Bekanntgabe nicht erfolgt, wenn ein Antrag auf postalische Bekanntgabe gestellt wird. Bedeutet dies, dass für eine postalische Bekanntgabe zwingend ein Antrag gestellt werden muss?
➡️ Das BMF hat gegenüber dem DStV nun klargestellt: Wer Bescheide per Post möchte, muss erst ab 2027 einen formalen Antrag stellen. Eine digitale Antragsmöglichkeit soll in 2026 kommen.

📌 Fazit
Für 2026 gilt:
🔹 Mit Einwilligung ➡️ digital
🔹 Ohne Einwilligung ➡️ Papier

👉 Der DStV begrüßt die schnelle Klärung durch das BMF. Ein wichtiger Schritt, damit die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens weiter Fahrt aufnehmen kann, ohne für Verunsicherung bei den Betroffenen zu sorgen.

Weitere Infos gibt's hier: https://www.dstv.de/artikel-pool/tb-005-26-me-update-zum-digitalen-steuerbescheid-ab-2026-erste-fragen-geklaert

Als     empfangen wir bereits einen Großteil der an uns gesandten     und begrüßen eine Ausweitung dieser Möglichkeit 🥰 ...
26/11/2025

Als empfangen wir bereits einen Großteil der an uns gesandten und begrüßen eine Ausweitung dieser Möglichkeit 🥰 Eine elektronische Verarbeitung spart nicht zur Zeit, sondern auch Geld und wertvolle Ressourcen 🤗

UPDATE: Digitale Steuerbescheide: Was ab 2026 wirklich gilt 📩

Ab 2026 startet die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden – aber nicht so wie ursprünglich beschlossen. Der Gesetzgeber verschiebt einen wichtigen Teil einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung um ein Jahr. Der DStV ordnet ein, was das für Kanzleien und Steuerpflichtige bedeutet.

🔄 Start wird teilweise verschoben
Finanzbehörden dürfen ab 2026 Bescheide digital bereitstellen – ohne Einwilligung der Steuerpflichtigen. Eigentlich sollte die digitale Bereitstellung bei elektronisch abgegebenen Erklärungen ab 2026 der Regelfall sein. Jetzt gilt: Das wird erst ab 2027 so sein.

👉 Das führt zu einem Nebeneinander: 2026 kann ein Bescheid digital kommen – oder weiterhin per Post. Das Finanzamt entscheidet. Wie es das konkret umsetzt, ist unklar. Steuerpflichtige und Kanzleien müssen im Zweifel auf beides eingestellt sein.

📝 Widerspruch jederzeit möglich
Auch künftig bleibt Papier erlaubt. Wer Bescheide weiterhin per Post möchte, kann dem digitalen Verfahren formlos widersprechen – einmalig oder dauerhaft. Der Antrag gilt allerdings nur für die Zukunft.

💡 Empfehlung des DStV
Kanzleien und Steuerpflichtige sollten sich rechtzeitig auf die digitale Zustellung vorbereiten.

❓ Unklar ist, wie lange eine Einwilligung zum digitalen Erhalt technisch und rechtlich noch möglich bleibt. Wer sicher digital starten will, sollte dies frühzeitig mit dem Finanzamt abstimmen.

🕵️‍♂️ Der DStV bleibt dran und hat hier mehr Infos zusammengestellt ⬇️
https://www.dstv.de/artikel-pool/tb-128-25-hs-update-digitale-steuerbescheide-2026

  ( ) ist Bestandteil einer neuen  . Diese schreibt vor, dass alle Banken innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums ( ) ü...
13/11/2025

( ) ist Bestandteil einer neuen . Diese schreibt vor, dass alle Banken innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums ( ) überprüfen müssen, ob der Empfängername zur passt ( ).
Diese Prüfung dient der Sicherheit im 🤓 Für Sie bedeutet das mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko bei Überweisungen 😎
Doch auch einen Monat nach in Kraft treten gibt es noch zahlreiche Fragen und Unklarheiten 😒
Mehr dazu gibt es in unserer exkusiven Mandantenbroschüre und bei unter go.datev.de/vop 🥳

Allen   und   eine schöne   und einen guten   für den   🤩🥳
11/11/2025

Allen und eine schöne und einen guten für den 🤩🥳

Auch für unsere Mandate, die mit  -Lösungen arbeiten, eine nicht unwichtige Info 😳Das   oder DATEV   könnten dann nicht ...
20/08/2025

Auch für unsere Mandate, die mit -Lösungen arbeiten, eine nicht unwichtige Info 😳
Das oder DATEV könnten dann nicht mehr lauffähig sein 😱
Bei Bedarf stellen wir gerne einen Kontakt zu unserem her 😉

Support-Ende für Windows 10 – Jetzt vorbereiten!

Microsoft stellt den Support für Windows 10 im Oktober 2025 ein.
Auch DATEV beendet deshalb mit den Programmen 19.0 im August 2025 die Unterstützung.

Damit Ihr Betrieb reibungslos weiterläuft, empfehlen wir, rechtzeitig auf eine aktuelle Windows-Version umzusteigen.
Wir von D-Consult J. & M. GmbH unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung!

Adresse

Konrad-Zuse-Ring 18
Mönchengladbach
41179

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00

Telefon

+492161573160

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