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📢 OVG Berlin-Brandenburg: Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtmäßigMit Urteil vom 03.06.2026 hat das OVG Berl...
19/06/2026

📢 OVG Berlin-Brandenburg: Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtmäßig

Mit Urteil vom 03.06.2026 hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden, dass Corona-Soforthilfen zurückgezahlt werden müssen, wenn der ursprünglich prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist.

💡 Entscheidend ist:
Die Soforthilfe sollte Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Coronakrise von einem existenzbedrohenden Liquiditätsengpass betroffen waren.

Das Gericht stellte klar:
✅ Der Zweck der Förderung war in den Bewilligungsbescheiden ausreichend beschrieben.
✅ Die Verwendung der Mittel durfte nachträglich überprüft werden.
✅ Öffentliche Aussagen, wonach die Hilfen „nicht zurückgezahlt werden müssen“, begründen keinen Anspruch auf Behaltendürfen der Förderung.
✅ Liegt kein tatsächlicher Liquiditätsengpass vor, kann die Förderung widerrufen und zurückgefordert werden.

📌 OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 03.06.2026 – OVG 6 B 22/25, OVG 6 B 3/26 und OVG 6 B 4/26

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Gestern haben wir nachträglich auf Marcos Geburtstag angestoßen. Dazu gab es auch etwas leckeres zu essen. Es war wie im...
16/06/2026

Gestern haben wir nachträglich auf Marcos Geburtstag angestoßen. Dazu gab es auch etwas leckeres zu essen. Es war wie immer schön ☺️

📢 BFH ändert Rechtsprechung: Zinslose Ratenzahlung führt nicht automatisch zu Kapitalerträgen!Mit Urteil vom 24.03.2026 ...
15/06/2026

📢 BFH ändert Rechtsprechung: Zinslose Ratenzahlung führt nicht automatisch zu Kapitalerträgen!

Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) hat der Bundesfinanzhof eine wichtige Klarstellung getroffen:

🏠 Wird ein Vermögensgegenstand des Privatvermögens – beispielsweise eine Immobilie – gegen unverzinsliche Kaufpreisraten verkauft, entstehen beim Verkäufer grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Der BFH stellt klar:
✅ Die zinslose Stundung der Kaufpreisforderung ist grundsätzlich unentgeltlich.
✅ Ein rechnerisch oder nach § 12 Abs. 3 BewG ermittelter „Zinsanteil“ führt nicht automatisch zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen.
✅ Auch ein steuerpflichtiger Rückzahlungsgewinn liegt in solchen Fällen regelmäßig nicht vor.

Besonders relevant für:
🔹 Immobilienübertragungen innerhalb der Familie
🔹 Nachfolgegestaltungen
🔹 Kaufpreiszahlungen in langfristigen Raten

Das Urteil bedeutet eine deutliche Abkehr von der bisherigen BFH-Rechtsprechung und schafft mehr Rechtssicherheit für private Veräußerungsgeschäfte.

📌 BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 30/24

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🍎🍐🍇🍌 Frisches Obst für unser TeamGesunde Mitarbeiter sind glückliche Mitarbeiter! Deshalb gibt es in unserer Küche immer...
04/06/2026

🍎🍐🍇🍌 Frisches Obst für unser Team

Gesunde Mitarbeiter sind glückliche Mitarbeiter! Deshalb gibt es in unserer Küche immer frisches Obst für unser Team. 😋

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👶 Kindergeld künftig ohne Antrag?Die Bundesregierung plant weniger Bürokratie beim Kindergeld. Künftig soll die Auszahlu...
25/05/2026

👶 Kindergeld künftig ohne Antrag?

Die Bundesregierung plant weniger Bürokratie beim Kindergeld. Künftig soll die Auszahlung teilweise automatisch erfolgen — ohne extra Antrag der Eltern.

Geplant ist:
✔️ Zuerst automatische Zahlung ab dem 2. Kind
✔️ Später auch für das erste Kind
✔️ Nutzung bereits vorhandener Daten der Familienkasse
✔️ Schnellere und einfachere Auszahlung

Das Kindergeld soll automatisch festgesetzt werden, sobald die steuerliche Identifikationsnummer für das Kind vergeben wurde.

Ziel der Reform:
📌 Weniger Bürokratie
📌 Einfachere Verfahren für Familien
📌 Gleichzeitig Schutz vor unberechtigten Auszahlungen

Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

Was haltet ihr davon — gute Erleichterung für Familien? 👇

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Der Bundesrat hat die Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 08.05.2026 nicht beschlossen. Damit kann auch die steuer- ...
18/05/2026

Der Bundesrat hat die Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 08.05.2026 nicht beschlossen. Damit kann auch die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte aktuell nicht eingeführt werden.

Was war geplant?
✔️ Bis zu 1.000 € steuerfrei vom Arbeitgeber
✔️ Auszahlung zusätzlich zum Gehalt
✔️ Gültig bis zum 30.06.2027

Außerdem sollte das Gesetz:
• Steuerberatung vereinfachen
• Lohnsteuerhilfevereine stärken
• Bürokratie abbauen

Wie es weitergeht, ist noch offen. Bundesregierung und Bundestag könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um doch noch einen Kompromiss zu finden.

Was meint ihr — wird die Entlastungsprämie später doch noch kommen? 👇

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🚗⚖️ BFH-Urteil 2026: Keine Werbungskosten bei „Über-Kreuz-Nutzung“ des Privatwagens!Der Bundesfinanzhof hat entschieden:...
12/05/2026

🚗⚖️ BFH-Urteil 2026: Keine Werbungskosten bei „Über-Kreuz-Nutzung“ des Privatwagens!

Der Bundesfinanzhof hat entschieden:
Wer für Dienstreisen den eigenen Privatwagen nutzt, obwohl ein Firmenwagen kostenlos zur Verfügung steht, kann die entstandenen Kosten steuerlich nicht als Werbungskosten absetzen.

📌 Der Fall:
Ein Arbeitnehmer nutzte seinen Privatwagen für Dienstreisen, damit seine Ehefrau währenddessen den Firmenwagen privat weiterfahren konnte.
Die tatsächlichen Fahrzeugkosten von 2,28 € pro Kilometer wollte er steuerlich geltend machen.

❌ Der BFH lehnte den Abzug ab.

Warum?
➡️ Die Nutzung des Privatwagens erfolgte aus privaten Gründen
➡️ Ein objektiver beruflicher Vorteil lag nicht vor
➡️ Die Kosten gelten daher als unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG

💡 Wichtig für Arbeitnehmer:
Auch wenn die Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich frei ist, prüft das Finanzamt künftig genauer, warum der Privatwagen statt des Firmenwagens genutzt wurde.

👉 Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen? Dann sollte es dafür nachvollziehbare berufliche Gründe geben.

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📊 Vorsteuerabzug aus Anzahlungen – Klarstellung durch den BFHDer Bundesfinanzhof (Urteil vom 04.12.2025 – V R 38/23) prä...
04/05/2026

📊 Vorsteuerabzug aus Anzahlungen – Klarstellung durch den BFH

Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 04.12.2025 – V R 38/23) präzisiert die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei Vorauszahlungen.

📌 Kernaussagen:

* Eine Rechnung kann auch ohne ausdrücklichen Hinweis „Vorkasse“ als Vorauszahlungsrechnung gelten, wenn objektiv erkennbar ist, dass sie eine noch auszuführende Leistung betrifft.
* Der Vorsteuerabzug aus Anzahlungen ist möglich, wenn
👉 Rechnung vorliegt und
👉 Zahlung geleistet wurde.

❗ Zentrale Voraussetzung:
Der Leistungsempfänger muss im Zeitpunkt der Zahlung davon ausgehen dürfen, dass die Leistung tatsächlich noch erbracht wird.

🚫 Ausschluss des Vorsteuerabzugs:
Kein Abzug, wenn feststeht, dass der Leistungsempfänger wusste oder hätte wissen müssen, dass die Leistung nicht ausgeführt wird.

⚖️ Praxisrelevanz:
Auch bei später nicht realisierten Leistungen (z. B. Betrugsfällen) bleibt der Vorsteuerabzug möglich – entscheidend ist allein die Gutgläubigkeit im Zahlungszeitpunkt.

🔎 Fazit:
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit bei Anzahlungen und betont die Bedeutung der objektiven Umstände sowie des Kenntnisstands des Leistungsempfängers.

Deutschland

Am 1. Mai, bleibt unsere Kanzlei geschlossen.Wir wünschen euch einen tollen Feiertag und ganz viel Spaß beim Tanz in den...
30/04/2026

Am 1. Mai, bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

Wir wünschen euch einen tollen Feiertag und ganz viel Spaß beim Tanz in den Mai! 💃🌸

Euer Team von Benke & Breuer

Grunderwerbsteuer-Falle bei Personengesellschaften – BFH verschärft die Regeln!Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25.02.202...
30/04/2026

Grunderwerbsteuer-Falle bei Personengesellschaften – BFH verschärft die Regeln!

Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25.02.2026 – II R 5/24) macht deutlich:👉 Entscheidend ist nur die zivilrechtliche Beteiligung – nicht, wer wirtschaftlich „schon drin war“.

📌 Was ist passiert?Eine GmbH übernimmt 100 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG.Obwohl sie vorher wirtschaftlich eingebunden war, war sie zivilrechtlich keine Gesellschafterin.

⚖️ Die Folge:➡️ Sie gilt als neue Gesellschafterin➡️ 100 % der Anteile gehen auf „neue“ über➡️ Grunderwerbsteuer wird ausgelöst

❗ Ganz wichtig:

Schuldrechtliche Vereinbarungen zählen nicht

Wirtschaftliches Eigentum hilft nicht weiter

Nur der Eintrag als Gesellschafter ist entscheidend

🚫 Keine Steuerbefreiung nach § 6 GrEStG:Warum?Weil es an der sogenannten Beteiligungsidentität fehlt – die Erwerberin war vorher rechtlich nicht beteiligt.

🧠 Praxis-Fazit:Gestaltungen über „wirtschaftliche Vorbeteiligungen“ funktionieren hier nicht mehr.Wer neu ins Handelsregister kommt, ist steuerlich wirklich neu – mit allen Konsequenzen.

🔥 Merksatz:Zivilrecht schlägt wirtschaftliche Betrachtung!

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