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Gute Nachrichten für alle DATEV-Anwender: Die E-Rechnungsplattform bleibt kostenfrei! 🚀​Es gibt erfreuliche Neuigkeiten ...
28/05/2026

Gute Nachrichten für alle DATEV-Anwender: Die E-Rechnungsplattform bleibt kostenfrei! 🚀

​Es gibt erfreuliche Neuigkeiten für Euren digitalen Workflow: Die ursprünglich geplanten Nutzungsgebühren für das DATEV E-Rechnungspostfach, die ab dem 01.07.2026 greifen sollten, werden nicht eingeführt.

​Das bedeutet für Euch:

✅ Keine zusätzlichen Kosten beim Empfang von E-Rechnungen über die DATEV-Plattform.

✅ Volle Planungssicherheit für Ihre digitalen Prozesse.

✅ Zukunftssicheres Arbeiten – ohne versteckte Gebühren.

Auch wenn keine Kosten anfallen: Der​ elektronische Rechnungsaustausch gewinnt im Zuge der Digitalisierung massiv an Bedeutung. Wenn Sie die DATEV E-Rechnungsplattform noch nicht nutzen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt für die Registrierung. So schafft Ihr frühzeitig die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen und automatisierten Rechnungseingang.

Euch eine schöne Restwoche,
Euer G&P-Team 👋

21/05/2026

📊 Zahlen, Daten, Fakten – aber mit Herz (und ganz viel Koffein!) ☕

​Hinter jedem erfolgreichen Mandat steckt ein starkes Team. Und hinter unserem Team stehen ein paar ziemlich beeindruckende Zahlen, die zeigen, was bei uns täglich los ist:

​👥 4 Partner mit einem gemeinsamen Ziel

🤝 21 Mitarbeiter im Team, die Hand in Hand arbeiten

📈 476+ Jahre geballte Berufserfahrung in der Kanzlei

☕ mindestens 945 Tassen Kaffeekonsum im Monat (Tendenz steigend! 😉)

​Bei uns ist das Haus voll, die Stimmung top und die Kaffeemaschine im Dauereinsatz, um für Euch das Beste rauszuholen! 💪

​Was schätzt Ihr – wie viele Tassen Kaffee kommen in Eurer Woche zusammen? Ab in die Kommentare damit! 👇

Schöne Restwoche 👋
Euer G&P-Team

​ VollesHaus Steuerkanzlei GemeinsamStark

Volle Power für die Digitalisierung - unser zwei Chefinnen und zwei Chefs sind aktuell beim DATEV IT-Club am Irschenberg...
07/05/2026

Volle Power für die Digitalisierung - unser zwei Chefinnen und zwei Chefs sind aktuell beim DATEV IT-Club am Irschenberg, um die neuesten technologischen Impulse für unsere Kanzlei einzufangen.

​Was wird dort heute bewegt?
​Beim DATEV IT-Club steht der direkte Austausch zwischen Steuerberatung und moderner IT im Mittelpunkt. Für unser Team bedeutet das:

➡️ ​Exklusive Insights: Tiefgehende Einblicke in die Roadmap der DATEV-Schnittstellen und Software-Lösungen.

➡️ ​Sicherheit & Infrastruktur: Experten-Updates zu Cloud-Lösungen und Datenschutz in der modernen Kanzlei.

➡️ ​Strategischer Austausch: Networking unter Experten, um Best-Practice-Lösungen für komplexe IT-Herausforderungen zu finden.

​Wir freuen uns darauf, wenn unsere vier Chefs mit frischen Ideen und technologischem Know-how zurück in die Kanzlei kommen!

Euer G&P-Team 👋

VERFAHRENSDOKUMENTATION – nur Bürokratie oder ein wichtigster Schutzschirm? Viele Unternehmer denken bei der „Verfahrens...
07/05/2026

VERFAHRENSDOKUMENTATION – nur Bürokratie oder ein wichtigster Schutzschirm?

Viele Unternehmer denken bei der „Verfahrensdokumentation“ an eine freiwillige Fleißaufgabe. Doch die Realität sieht anders aus: Es handelt sich um eine gesetzliche Anforderung, die direkt vom Bundesfinanzministerium (via GoBD) vorgegeben wird.

Warum das für Dich wichtig ist? Hier sind die Fakten:
⚖️ Wer hat das Gesetz gemacht?
Die Finanzverwaltung schreibt verbindlich vor, dass jeder Steuerpflichtige, der digitale Systeme nutzt (und sei es nur ein E-Mail-Konto für Rechnungen), seine Prozesse dokumentieren muss. Das ist keine Empfehlung, sondern geltendes Recht.

🕵️ Wer kontrolliert das?
Der Betriebsprüfer. Bei einer Außenprüfung ist die Verfahrensdokumentation oft das erste Dokument, das angefordert wird. Fehlt sie, ist das ein formeller Mangel.

💥 Was sind die Konsequenzen?
Ohne Dokumentation darf der Prüfer die Ordnungsmäßigkeit deiner gesamten Buchführung anzweifeln. Die Folge: Die Beweislast kehrt sich um, und das Finanzamt erhält die rechtliche Handhabe für Hinzuschätzungen, die Eurem Gewinn (und Ihre Steuerlast) künstlich in die Höhe treiben.

Unser Rat:
Besonders mit der aktuellen E-Rechnungs-Pflicht 2026 schaut die Finanzverwaltung genauer hin. Nutzt jetzt die Chance, Ihre Prozesse prüfungssicher zu machen.

Einen entspannten Donnerstag euch,
euer G&P-Team

Unternehmensschutz KanzleiInfo ERechnung2026

Anzahlungsrechnungen & Vorsteuerabzug​1. Formelle Anforderungen​Damit eine Anzahlungsrechnung (egal ob digital oder Papi...
05/05/2026

Anzahlungsrechnungen & Vorsteuerabzug

​1. Formelle Anforderungen

​Damit eine Anzahlungsrechnung (egal ob digital oder Papier) rechtssicher ist, gelten zusätzliche Regeln zu den üblichen Pflichtangaben nach § 14 UStG:

▶️ ​Kennzeichnung: Es muss klar hervorgehen, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird (z. B. durch den Begriff „Anzahlungsrechnung“).

▶️ ​Leistungsbeschreibung: Die Art der geplanten Lieferung oder Leistung muss bereits konkret benannt werden​

▶️ Zeitpunkt: Da der Liefertermin oft noch unklar ist, muss stattdessen der Zeitpunkt der Vereinnahmung (Zahlungseingang) angegeben werden, falls dieser feststeht und vom Rechnungsdatum abweicht. Ist kein Leistungszeitpunkt vereinbart, muss dies aus der Rechnung ersichtlich sein

​2. Der Vorsteuer-Vorteil

​Unternehmer können die Vorsteuer aus einer Anzahlung bereits geltend machen, sobald zwei Bedingungen erfüllt sind:

▶️ ​Die ordnungsgemäße Rechnung liegt vor.

▶️ ​Die Zahlung wurde tatsächlich geleistet.

In diesem Sinne - einen entspannten Dienstag
Euer G&P-Team 👋

Wir wünschen Euch allen einen schönen 1. Mai und ein erholsames langes Wochenende mit viel Sonne und guter Laune 😎☀️💚Las...
30/04/2026

Wir wünschen Euch allen einen schönen 1. Mai und ein erholsames langes Wochenende mit viel Sonne und guter Laune 😎☀️💚

Lasst es Euch gut gehen.
Euer G&P-Team 👋

Steuern sind Vertrauenssache – und Vertrauen braucht Raum. 🤝 Deshalb legen wir so viel Wert auf ein Büro, in dem Ihr Euc...
22/04/2026

Steuern sind Vertrauenssache – und Vertrauen braucht Raum. 🤝 Deshalb legen wir so viel Wert auf ein Büro, in dem Ihr Euch nicht nur gut beraten, sondern auch richtig wohlfühlt.

Vom Empfang bis hoch ​zum Besprechungsraum: Ein schönes Ambiente sorgt für klare Gedanken und die besten Ergebnisse.

​Was bei uns gerade los ist?
​✅ Endspurt & Abschluss: Wir bringen gemeinsam mit Euch die letzten Themen für 2024 zum Abschluss.

​🚀 Vollgas voraus: Jetzt richten wir den Blick nach vorne! Die Planungen und Besprechungen für 2025 laufen bereits auf Hochtouren.

​🎓 Immer up-to-date: Zwischen den Mandantenterminen nutzen wir unsere Räume intensiv für interne Seminare und Fortbildungen, damit wir für Eure Projekte immer am Puls der Zeit bleiben.

​Wir sind davon überzeugt: Wenn die Atmosphäre stimmt, machen selbst Steuern Spaß. Für uns, für unsere Mitarbeiter und vor allem für Euch. 🤗

Schöne Wochenmitte mit viel Sonne und gute Laune ☀️🌷
Euer G&P-Team 👋

Ausweispflicht 2026! 🛂​Wusstet Ihr schon, dass der Zoll seit Anfang 2026 noch genauer hinschaut? Im Kampf gegen Schwarza...
14/04/2026

Ausweispflicht 2026! 🛂

​Wusstet Ihr schon, dass der Zoll seit Anfang 2026 noch genauer hinschaut? Im Kampf gegen Schwarzarbeit gibt es eine wichtige Neuerung im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die viele von Euch direkt betrifft!

​Wenn Ihr in einer dieser Branchen tätig seid...

🏗️ Bau & Messebau

🍽️ Gastronomie

🚚 Transport & Logistik

🧼 Gebäudereinigung

💇 Friseur & Kosmetik

🥩 Fleischwirtschaft

🛡️ Wach- & Sicherheitsgewerbe

📦 Lieferdienste (Plattformen)

​...dann habt Ihr ab sofort eine neue Hinweis- und Dokumentationspflicht!

​Was müsst Ihr tun?
Ihr seid verpflichtet, Eure Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich und nachweisbar darauf hinzuweisen, dass sie während der Arbeit immer ihren Ausweis (Pass oder Personalausweis) dabei haben müssen.

​Ganz wichtig für Euch:
Es reicht nicht, das einfach nur mal kurz zuzurufen. Ihr müsst diesen Hinweis dokumentieren und für die gesamte Dauer der Beschäftigung aufbewahren. Bei einer Prüfung durch den Zoll müsst Ihr diesen Nachweis sofort vorlegen können.

​Unser Tipp für Euch:
Macht es Euch einfach! Wir empfehlen, diesen Hinweis direkt im Rahmen der Lohnabrechnung durchzuführen. So ist alles rechtssicher an einem Ort.

​Warum das Ganze?
Wer den Hinweis vergisst oder nicht dokumentiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann Euch bis zu 5.000,00 € kosten! Das muss nicht sein.

​Habt Ihr diesen Prozess schon in Eure Abläufe integriert?

​Euer G&P-Team 👋

▶️ E-Rechnungsschreibung: Ab dem Jahr 2027 besteht die Verpflichtung im Unternehmensbereich (B2B) elektronisch abzurechn...
08/04/2026

▶️ E-Rechnungsschreibung: Ab dem Jahr 2027 besteht die Verpflichtung im Unternehmensbereich (B2B) elektronisch abzurechnen. Erleichterungen bzw. eine längere Übergangszeit ist für kleine Unternehmen geplant. Hierunter versteht man ein Unternehmen mit jährlich weniger als 800.000 € Umsatz. Nehmen Sie diese Herausforderung trotzdem jetzt in Angriff, denn ab 01.01.2028 gilt die Verpflichtung für alle Unternehmen und der Umstellungsaufwand ist nicht zu unterschätzen. Nehmt mit dem Hersteller des Rechnungsprogramms rechtzeitig Kontakt auf.

▶️ Empfang E-Rechnung: Bereits seit 01.2025 müssen alle Unternehmer (auch mit weniger als 800.000 € Umsatz) in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Hier gibt es weder Übergangsregelungen noch Erleichterungen. Befasst Euch mit diesem Thema! Wenn Ihr die E-Rechnung nicht den Anforderungen entsprechend verarbeiten können, riskiert Ihr den Vorsteuerabzug zu verlieren. Wir können Euch bei den notwendigen Maßnahmen unterstützen. Kommt einfach auf uns zu.

▶️ E-Rechnung in der Gastronomie: Für Bewirtungen sind E-Rechnungen, sonstige Rechnungen, digitale und digitalisierte Eigenbelege möglich. Das Bundesfinanzministerium ermöglicht hier mit Schreiben vom 19.11.2025 Erleichterungen für die Praxis. Wichtig ist nur die Rechnung und die Angaben zur Bewirtung (egal welche Kombination der o.g. Möglichkeiten) in digitaler Form zu verbinden. Dies kann problemlos in DATEV Unternehmen Online erledigt werden.

Noch Fragen - setzt Euch gerne mit uns in Verbindung. Wir helfen gerne.

Euer G&P-Team 👋

-rechnung

FROHE OSTERN, IHR LIEBEN 🌷🐇💚Wir wünschen Euch ein wundervolles Osterfest und ein paar erholsame Feiertage. Genießt die S...
02/04/2026

FROHE OSTERN, IHR LIEBEN 🌷🐇💚

Wir wünschen Euch ein wundervolles Osterfest und ein paar erholsame Feiertage. Genießt die Sonne und lasst es Euch mit Eurer Familie gut gehen!

Schöne Zeit, bis Dienstag.

​Euer G&P-Team 👋



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Isarring 2
Lenggries
83661

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Montag 07:45 - 12:00
13:00 - 17:15
Dienstag 07:45 - 12:00
13:00 - 17:15
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13:00 - 17:15
Donnerstag 07:45 - 12:00
13:00 - 17:15
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+49804291870

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