25/08/2026
📌 Briefkasten adé? So digital wird der Steuerbescheid!
Die Digitalisierung in der Finanzverwaltung hat einen riesigen Schritt gemacht. Aber was bedeutet das konkret für Steuerzahlerinnen, Steuerzahler und Unternehmen?
🔄 Was hat sich wie geändert?
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Grundsatz umgekehrt worden:
▶️ Früher: Der Bescheid kam per Post, außer man hat der elektronischen Bekanntgabe explizit zugestimmt.
▶️ Heute: Wer ein ELSTER-Konto hat oder die Steuererklärung digital (z. B. über ELSTER oder Steuerberater) übermittelt, erhält den Bescheid automatisch digital.
⚠️ Wichtig für Fristen: Ein digital bereitgestellter Bescheid gilt am 4. Tag nach der Absendung der Benachrichtigungs-E-Mail als bekanntgegeben!
💻 Welche Bescheide werden digital versendet?
Alle Standard-Bescheide, die auf elektronisch eingereichten Steuererklärungen basieren, werden standardmäßig im ELSTER-Postfach bereitgestellt:
* Einkommensteuerbescheide
* Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide
* Umsatzsteuerbescheide
* Feststellungsbescheide
* Vorauszahlungsbescheide
✉️ Welche Bescheide kommen weiterhin per Post?
* Steuererklärungen, die weiterhin analog auf Papier eingereicht wurden.
* Personen, die aktiv widersprochen haben
* Formelle Verwaltungsakte wie Vollstreckungsankündigungen, Zwangsgesetze oder Bescheide, bei denen zwingend die Förmliche Zustellung (Postzustellungsurkunde) gesetzlich vorgeschrieben ist.
📊 Die Zahl dazu:
Laut den offiziellen Statistiken der Finanzverwaltung (ELSTER) werden mittlerweile über 8 Millionen digitale Verwaltungsakte/ Steuerbescheide pro Jahr elektronisch bereitgestellt – Tendenz durch die neue Standard-Regelung steil steigend! Insgesamt werden jährlich über 50 Millionen elektronische Mitteilungen und Bescheiddaten über das System abgewickelt.
Wir bekommen täglich von der Finanzverwaltung Bescheide zum Abruf berereitgestellt. Sobald wir diese für Euch geprüft haben, schicken wir diese an Euch per E-Mail weiter.
🔹️Alles was digital kommt, geht auch digital weiter zu Euch.🔹️
Euer G&P Team
-lenggries.de