Steuerring Beratungsstelle Leipzig

Steuerring Beratungsstelle Leipzig Wir machen Ihre Steuererklärung! (STEUERRING) zu einem der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland gewachsen. Davon profitieren unsere Mitglieder. B. V. a.

Bester Service aus Mandantensicht

Seit der Gründung vor mehr als 50 Jahren ist der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. Ziel des Vereins ist es, seine Mitglieder in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, denn in kaum einem anderen Bereich ändert sich die Rechtslage so schnell und häufig wie im Steuerrecht – oftmals mit weitreichenden Folgen. Aus diesem Grund ist es fü

r den Laien nahezu unmöglich alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir leisten seit mehr als 50 Jahren steuerliche Hilfe (im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG). Bundesweit betreut der STEUERRING heute in mehr als 1.000 Beratungsstellen weit über 340.000 Mitglieder. Unsere Dienstleistungen im Bereich der steuerrechtlichen Beratung verbinden wir mit langjähriger erfolgreicher Erfahrung. Ziel ist es, immer den besten Service aus Mandantensicht zu bieten. Durch unsere sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträge ist es möglich, dass sich jeder Arbeitnehmer, Rentner, Pensionär und Unterhaltsempfänger eine qualitative Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft leisten kann. Der STEUERRING ist Mitglied im Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gemeinsam mit unserem Dachverband besteht die Möglichkeit die steuerlichen Interessen unserer Mitglieder auf politischer Ebene optimal zu vertreten. Wir dürfen Sie nach § 4 Nr. 11 StBerG Beraten, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als: Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, freiwillig Wehrdienstleistende, Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes, Auszubildende, Pensionäre/Versorgungsempfänger, Rentner, Unterhaltsempfänger
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei: Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. Zins- und Dividendeneinnahmen, sonstigen Einkünften, wie z. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum, sofern diese Einnahmen insgesamt 18.000,- Euro bzw. 36.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen. Beschreibung:
Die Beratungsstelle des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. (Steuerring) in Leipzig besteht seit 1993. Vor Ort werden die Mitglieder von Steffen Branse und seinem Team betreut. Dabei umfasst das Leistungsangebot u. die Analyse der individuellen steuerlichen Situation, das Erstellen der Steuererklärung und Prüfen der Steuerbescheide. Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des Steuerrings in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen – laut Gesetzgeber – nur bestimmte Personengruppen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen ausschließlich Einkünfte erzielen als:
• Arbeitnehmer
• Beamter
• Auszubildender
• Pensionär
• Rentner
• Unterhaltsempfänger

Der Steuerring wurde 1969 gegründet und gehört zu den drei größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands. Preis:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist einkommensabhängig und beginnt bei 55 Euro pro Jahr. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro. Mitgliedsbeiträge:

http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-mitgliedsbeitraege.html

Produkt
• individuelle und qualifizierte Analyse der steuerlichen Situation
• Erstellen der Einkommensteuererklärung und Ermitteln des voraussichtlichen Steuerergebnisses
• ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
• Beratung zur Steuerklassenwahl
• Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
• Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
• steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester und Rürup-Rente)
• steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
• Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
.. und vieles mehr. Leistungen:
http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-vorteile.html

Mit dem persönlichen Einkommensteuersatz einen Immobilienverkauf versteuern - Die Grünen auf Raubzug. Jetzt wollen sie a...
29/06/2026

Mit dem persönlichen Einkommensteuersatz einen Immobilienverkauf versteuern - Die Grünen auf Raubzug.

Jetzt wollen sie auch (Einkommens-) Steuern für den Verkauf des eigenen Häuschens durchsetzen: "Schließung der Gerechtigkeitslücke" nennen sie diesen gewollten weiteren Diebstahl, den sie mit einem Entwurf zur Gesetzesänderung (21/6637) eingebracht haben.

„Der Staat bestellt wieder einmal eine Saalrunde und lässt sie auf einen fremden Deckel schreiben.“Und Rentner werden er...
13/04/2026

„Der Staat bestellt wieder einmal eine Saalrunde und lässt sie auf einen fremden Deckel schreiben.“

Und Rentner werden erst überhaupt nicht in den Saal gelassen.

09/04/2026

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 27.01.2026 die Klage des FA Leipzig abgelehnt. Ein großartiger Sieg für die Steuerzahler.

So manches Finanzamt schreibt neuerdings Erläuterungen nur noch in Großbuchstaben, insbesondere dann, wenn Nachforderung...
19/02/2026

So manches Finanzamt schreibt neuerdings Erläuterungen nur noch in Großbuchstaben, insbesondere dann, wenn Nachforderungen nicht, nicht zeitnah oder angeblich nicht vorgelegt worden.

Wir empfinden dies als unhöflich, aggressiv und optisch laut.

Genau deshalb haben wir heute den folgenden Text per E-Mail an den zuständigen Amtsleiter gesandt:

"Sehr geehrter Herr _________,

mein Scheiben an Sie betrifft eine Angelegenheit, welche möglicherweise von vielen als nicht besonders erwähnenswert angesehen wird, von mir und uns jedoch schon.

In letzter Zeit erhielten wir mehrfach Bescheide, in welchem die Erläuterungen ausschließlich in Großbuchstaben geschrieben sind.

Es mag sein, dass in den konkreten Fällen Nachforderungen nicht oder nicht zeitnah bedient wurden. In den allermeisten Fällen liegt der Grund bei den Zuarbeiten durch die jeweiligen Steuerpflichtigen.

Dennoch empfinden wir eine solche Schreibweise im Allgemeinen als unhöflich, aggressiv und optisch laut, mithin also schreiend. Allerdings, wer schreit, ist bar von Argumenten.

Ich glaube nicht, dass die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen und auch uns gegenüber in einer solcher Art und Weise auftreten muss.
Insbesondere der Steuerbürger empfindet dieses bevormundend, belehrend und herablassend.

Dies vorausgeschickt, bitten wir darum, zukünftig in Bescheiden und sonstigen Schreiben eine korrekte Schreibweise, wie diese gemäß deutscher Rechtschreibung und Grammatik vorgesehen ist, anzuwenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis"

Falls es mal wieder eng wird. Denken Sie JETZT an die Abgabe der Steuererklärungen.
08/02/2026

Falls es mal wieder eng wird. Denken Sie JETZT an die Abgabe der Steuererklärungen.

Die Steuererklärung gehört für viele zur alljährlichen Routine – doch welche Abgabefristen gelten in den nächsten Jahren? Das rechtzeitige Einreichen ist entscheidend, um unnötige Verspätungszuschläge und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Der Steuerring hat die wichtigsten Abgabetermi...

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale  -Geringeres Netto
08/02/2026

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale -Geringeres Netto

Ab dem Jahr 2026 kommt es zu einer wichtigen Änderung bei der Lohnsteuer: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt. Diese Neuregelung kann fü...

Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner jetzt ein Fall für den Bundesfinanzhof
29/01/2026

Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner jetzt ein Fall für den Bundesfinanzhof

Am 11.11.2025 stritten wir vor dem Sächsischen Finanzgericht dahingehend, ob die Versteuerung der im Jahr 2022 auch an Rentner gezahlte Ene...

Auf der Suche nach dem letzten Heller - Veräußerung eines Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach Anschaffung nicht steue...
29/01/2026

Auf der Suche nach dem letzten Heller - Veräußerung eines Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach Anschaffung nicht steuerbar

Ein Wohnmobil ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommener „Gegenstand des täglichen Gebrauchs”....

17/01/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich bereits bemerkt haben, sind wir seit der vergangenen Woche telefonisch teilweise nicht erreichbar.

Die Ursache hierfür ist eine offensichtlich schwerwiegende technische Störung im VODAFONE-Kabelnetz.

Diese traten seit Oktober 2025 immer wieder einmal auf, seit letztem Samstag, 10.01.2026, nahezu durchgängig.

Offensichtlich ist VODAFONE völlig außerstande, diese Störung ausfindig zu machen und insbesondere zu beheben.

Deshalb meine Bitte:

Terminbuchungen nehmen Sie nach Möglichkeit bitte selbständig online vor. (Link ganz unten)

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Anfragen möglichst schriftlich an uns zu richten. ([email protected] )

Ich werde sicherstellen, dass wir E-Mails mittels anderer Internetzugänge erhalten.

Sofern Sie anrufen, und es kommen Meldungen wie bsw.:

„Diese Rufnummer ist nicht vergeben“ oder
„Diese Rufnummer ist derzeit nicht erreichbar“
oder es wird Ihne im Display „Vermittlungsfehler“ angezeigt,

ist dies eine unmittelbare Folge dieser technischen Störung.

Ich bedaure diese momentanen Schwierigkeiten und versichere Ihnen, dass wir mit hoher Energie daran arbeiten, zu einem technisch zuverlässigen Anbieter zu wechseln.

Nach derzeitigem Informationsstand wird die Deutsche Telekom AG zur Mitte diesen Jahres Glasfaseranschlüsse bereitstellen, welche wir sofort nutzen werden.

Onlineterminbuchungen können Sie hier vornehmen:

Welcome to my meetergo. Scheduling with me is as easy as 1-2-3.

Seit Oktober 2025 kommt es bei Vodafone etwa aller 3 Wochen zu massiven Störungen des Telefon-/Internetanschlusses. Akue...
11/01/2026

Seit Oktober 2025 kommt es bei Vodafone etwa aller 3 Wochen zu massiven Störungen des Telefon-/Internetanschlusses. Akuell ist unser Ansschluss schon wieder seit Samstag, 10.01.2026, 11:00 Uhr, gestört. Falls Sie uns also telefonisch nicht erreichen oder keine E-Mails beantwortet werden, ist dies kein böser Wille, sondern liegt allein in der unterirdischen Servicequalitäöt von Vodafone begründet.

Adresse

Karl-Liebknecht-Str. 30
Leipzig
04107

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00

Telefon

+493419615516

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