Steuerring Beratungsstelle Leipzig

Steuerring Beratungsstelle Leipzig Wir machen Ihre Steuererklärung! (STEUERRING) zu einem der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland gewachsen. Davon profitieren unsere Mitglieder. B. V. a.

Bester Service aus Mandantensicht

Seit der Gründung vor mehr als 50 Jahren ist der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. Ziel des Vereins ist es, seine Mitglieder in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, denn in kaum einem anderen Bereich ändert sich die Rechtslage so schnell und häufig wie im Steuerrecht – oftmals mit weitreichenden Folgen. Aus diesem Grund ist es fü

r den Laien nahezu unmöglich alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir leisten seit mehr als 50 Jahren steuerliche Hilfe (im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG). Bundesweit betreut der STEUERRING heute in mehr als 1.000 Beratungsstellen weit über 340.000 Mitglieder. Unsere Dienstleistungen im Bereich der steuerrechtlichen Beratung verbinden wir mit langjähriger erfolgreicher Erfahrung. Ziel ist es, immer den besten Service aus Mandantensicht zu bieten. Durch unsere sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträge ist es möglich, dass sich jeder Arbeitnehmer, Rentner, Pensionär und Unterhaltsempfänger eine qualitative Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft leisten kann. Der STEUERRING ist Mitglied im Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gemeinsam mit unserem Dachverband besteht die Möglichkeit die steuerlichen Interessen unserer Mitglieder auf politischer Ebene optimal zu vertreten. Wir dürfen Sie nach § 4 Nr. 11 StBerG Beraten, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als: Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, freiwillig Wehrdienstleistende, Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes, Auszubildende, Pensionäre/Versorgungsempfänger, Rentner, Unterhaltsempfänger
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei: Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. Zins- und Dividendeneinnahmen, sonstigen Einkünften, wie z. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum, sofern diese Einnahmen insgesamt 18.000,- Euro bzw. 36.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen. Beschreibung:
Die Beratungsstelle des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. (Steuerring) in Leipzig besteht seit 1993. Vor Ort werden die Mitglieder von Steffen Branse und seinem Team betreut. Dabei umfasst das Leistungsangebot u. die Analyse der individuellen steuerlichen Situation, das Erstellen der Steuererklärung und Prüfen der Steuerbescheide. Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des Steuerrings in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen – laut Gesetzgeber – nur bestimmte Personengruppen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen ausschließlich Einkünfte erzielen als:
• Arbeitnehmer
• Beamter
• Auszubildender
• Pensionär
• Rentner
• Unterhaltsempfänger

Der Steuerring wurde 1969 gegründet und gehört zu den drei größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands. Preis:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist einkommensabhängig und beginnt bei 55 Euro pro Jahr. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro. Mitgliedsbeiträge:

http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-mitgliedsbeitraege.html

Produkt
• individuelle und qualifizierte Analyse der steuerlichen Situation
• Erstellen der Einkommensteuererklärung und Ermitteln des voraussichtlichen Steuerergebnisses
• ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
• Beratung zur Steuerklassenwahl
• Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
• Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
• steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester und Rürup-Rente)
• steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
• Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
.. und vieles mehr. Leistungen:
http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-vorteile.html

„Der Staat bestellt wieder einmal eine Saalrunde und lässt sie auf einen fremden Deckel schreiben.“Und Rentner werden er...
13/04/2026

„Der Staat bestellt wieder einmal eine Saalrunde und lässt sie auf einen fremden Deckel schreiben.“

Und Rentner werden erst überhaupt nicht in den Saal gelassen.

09/04/2026

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 27.01.2026 die Klage des FA Leipzig abgelehnt. Ein großartiger Sieg für die Steuerzahler.

So manches Finanzamt schreibt neuerdings Erläuterungen nur noch in Großbuchstaben, insbesondere dann, wenn Nachforderung...
19/02/2026

So manches Finanzamt schreibt neuerdings Erläuterungen nur noch in Großbuchstaben, insbesondere dann, wenn Nachforderungen nicht, nicht zeitnah oder angeblich nicht vorgelegt worden.

Wir empfinden dies als unhöflich, aggressiv und optisch laut.

Genau deshalb haben wir heute den folgenden Text per E-Mail an den zuständigen Amtsleiter gesandt:

"Sehr geehrter Herr _________,

mein Scheiben an Sie betrifft eine Angelegenheit, welche möglicherweise von vielen als nicht besonders erwähnenswert angesehen wird, von mir und uns jedoch schon.

In letzter Zeit erhielten wir mehrfach Bescheide, in welchem die Erläuterungen ausschließlich in Großbuchstaben geschrieben sind.

Es mag sein, dass in den konkreten Fällen Nachforderungen nicht oder nicht zeitnah bedient wurden. In den allermeisten Fällen liegt der Grund bei den Zuarbeiten durch die jeweiligen Steuerpflichtigen.

Dennoch empfinden wir eine solche Schreibweise im Allgemeinen als unhöflich, aggressiv und optisch laut, mithin also schreiend. Allerdings, wer schreit, ist bar von Argumenten.

Ich glaube nicht, dass die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen und auch uns gegenüber in einer solcher Art und Weise auftreten muss.
Insbesondere der Steuerbürger empfindet dieses bevormundend, belehrend und herablassend.

Dies vorausgeschickt, bitten wir darum, zukünftig in Bescheiden und sonstigen Schreiben eine korrekte Schreibweise, wie diese gemäß deutscher Rechtschreibung und Grammatik vorgesehen ist, anzuwenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis"

Falls es mal wieder eng wird. Denken Sie JETZT an die Abgabe der Steuererklärungen.
08/02/2026

Falls es mal wieder eng wird. Denken Sie JETZT an die Abgabe der Steuererklärungen.

Die Steuererklärung gehört für viele zur alljährlichen Routine – doch welche Abgabefristen gelten in den nächsten Jahren? Das rechtzeitige Einreichen ist entscheidend, um unnötige Verspätungszuschläge und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Der Steuerring hat die wichtigsten Abgabetermi...

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale  -Geringeres Netto
08/02/2026

Wegfall der Mindestvorsorgepauschale -Geringeres Netto

Ab dem Jahr 2026 kommt es zu einer wichtigen Änderung bei der Lohnsteuer: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt. Diese Neuregelung kann fü...

Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner jetzt ein Fall für den Bundesfinanzhof
29/01/2026

Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner jetzt ein Fall für den Bundesfinanzhof

Am 11.11.2025 stritten wir vor dem Sächsischen Finanzgericht dahingehend, ob die Versteuerung der im Jahr 2022 auch an Rentner gezahlte Ene...

Auf der Suche nach dem letzten Heller - Veräußerung eines Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach Anschaffung nicht steue...
29/01/2026

Auf der Suche nach dem letzten Heller - Veräußerung eines Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach Anschaffung nicht steuerbar

Ein Wohnmobil ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommener „Gegenstand des täglichen Gebrauchs”....

17/01/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich bereits bemerkt haben, sind wir seit der vergangenen Woche telefonisch teilweise nicht erreichbar.

Die Ursache hierfür ist eine offensichtlich schwerwiegende technische Störung im VODAFONE-Kabelnetz.

Diese traten seit Oktober 2025 immer wieder einmal auf, seit letztem Samstag, 10.01.2026, nahezu durchgängig.

Offensichtlich ist VODAFONE völlig außerstande, diese Störung ausfindig zu machen und insbesondere zu beheben.

Deshalb meine Bitte:

Terminbuchungen nehmen Sie nach Möglichkeit bitte selbständig online vor. (Link ganz unten)

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Anfragen möglichst schriftlich an uns zu richten. ([email protected] )

Ich werde sicherstellen, dass wir E-Mails mittels anderer Internetzugänge erhalten.

Sofern Sie anrufen, und es kommen Meldungen wie bsw.:

„Diese Rufnummer ist nicht vergeben“ oder
„Diese Rufnummer ist derzeit nicht erreichbar“
oder es wird Ihne im Display „Vermittlungsfehler“ angezeigt,

ist dies eine unmittelbare Folge dieser technischen Störung.

Ich bedaure diese momentanen Schwierigkeiten und versichere Ihnen, dass wir mit hoher Energie daran arbeiten, zu einem technisch zuverlässigen Anbieter zu wechseln.

Nach derzeitigem Informationsstand wird die Deutsche Telekom AG zur Mitte diesen Jahres Glasfaseranschlüsse bereitstellen, welche wir sofort nutzen werden.

Onlineterminbuchungen können Sie hier vornehmen:

Welcome to my meetergo. Scheduling with me is as easy as 1-2-3.

Seit Oktober 2025 kommt es bei Vodafone etwa aller 3 Wochen zu massiven Störungen des Telefon-/Internetanschlusses. Akue...
11/01/2026

Seit Oktober 2025 kommt es bei Vodafone etwa aller 3 Wochen zu massiven Störungen des Telefon-/Internetanschlusses. Akuell ist unser Ansschluss schon wieder seit Samstag, 10.01.2026, 11:00 Uhr, gestört. Falls Sie uns also telefonisch nicht erreichen oder keine E-Mails beantwortet werden, ist dies kein böser Wille, sondern liegt allein in der unterirdischen Servicequalitäöt von Vodafone begründet.

19/12/2025

Gutes tun und dabei Steuern sparen

Gerade zum Jahreswechsel wollen viele Menschen noch etwas Gutes tun und für humanitäre Hilfe spenden. Ob für Ärzte ohne Grenzen, die Deutsche Welthungerhilfe, Vereine oder andere steuerbegünstigte Organisationen: „Die Spende zahlt sich auch steuerlich aus. Der Betrag senkt mit der nächsten Steuererklärung die fällige Einkommensteuer“, erklärt David Martens, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin.

Welche Spenden lassen sich absetzen?

Laut aktuellem Bericht des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) spendet fast jeder zweite Deutsche im Schnitt 415 Euro – insbesondere für Kinder- und Jugendhilfe, Tierschutz und Co. So kamen 2024 insgesamt 14 Milliarden Euro für den guten Zweck zusammen, knapp 13 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Die freiwilligen Sach- und Geldspenden an staatlich anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen kann jeder als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung absetzen – maximal in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der jährlichen Einkünfte. Begünstigt sind Geld- und Sachspenden an große Hilfswerke, eingetragene Vereine und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Museen oder Theater.

Nicht begünstigt sind dagegen finanzielle Hilfen für eine bestimmte Person oder für private Projekte, wie sie häufig über Internetplattformen organisiert werden. „Das Finanzamt verwehrt den Abzug auch, wenn der Spender eine Gegenleistung erhält – also, wenn beispielsweise der Golfplatz des Vereins kostenlos genutzt werden darf“, ergänzt der Experte.

Wie erkenne ich, ob die Organisation Spendenbelege ausstellen darf?

„Entscheidend ist, dass der Spendenempfänger nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen“, so David Martens. Das lässt sich neuerdings viel leichter prüfen: Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt es online ein zentrales Zuwendungsempfängerregister (https://zer.bzst.de). Seit Anfang 2025 werden dort auch anerkannte Hilfswerke aus dem EU-Ausland, Island, Liechtenstein und Norwegen erfasst.

Wie funktioniert eine Aufwandsspende?

Eine spezielle Form der Spende ist die Aufwandsspende. Ehrenamtlich Tätige können damit etwas Gutes tun, indem sie freiwillig auf einen Ersatzanspruch gegenüber ihrem Verein oder einer anderen öffentlichen Einrichtung verzichten. Im Gegenzug können sie den Betrag in ihrer Steuererklärung als Spende geltend machen.

„Verzichtet zum Beispiel ein Vereinstrainer freiwillig auf die Erstattung seiner Fahrtkosten, so darf der Verein ihm stattdessen über diesen Betrag eine Spende fürs Finanzamt bescheinigen“, erläutert Martens. Die Erstattung muss allerdings dem Trainer gemäß Satzung oder Vertrag zustehen. Zudem muss der Verein finanziell in der Lage sein, den Anspruch zu erfüllen.

Welche Nachweise sind nötig?

Für Spenden bis zu 300 Euro reicht der vereinfachte Nachweis: ein Kontoauszug oder ein Screenshot der Online-Überweisung. Dort müssen Namen und Kontodaten von Spender und Spendenempfänger enthalten sein, der Buchungstag, der Betrag und auch der Spendenzweck.

Für Spenden über 300 Euro verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster als Nachweis. Das gilt aber nicht im Katastrophenfall: Spenden zugunsten der Ukraine, die bis Ende 2026 auf ein Sonderkonto eines anerkannten Hilfswerks überwiesen wurden, lassen sich per einfachem Bankbeleg belegen (BMF-Schreiben vom 04.12.2025,
GZ: IV D 5 - S 2223/00044/030/052).

Wo gebe ich die Spenden in der Steuererklärung an?

Die Spende erfassen Steuerpflichtige in der Anlage Sonderausgaben. „Den Beleg müssen sie nicht mitschicken, aber gut aufbewahren“, rät Martens. Das Finanzamt kann ihn später anfordern.

Noch unsicher, wie alles richtig in die Steuererklärung einzutragen ist? Fachleute des STEUERRING e.V. helfen dabei, Bescheide sorgfältig auf Fehler zu prüfen und das Einspruchsverfahren zu begleiten, damit kein Vorteil verloren geht. Eine Beratungsstelle finden Sie auf der Homepage des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (www.bvl-verband.de).

Ein sehr lesenswerter Artikel vom Bund der Steuerzahler:"Liebe Leserin, lieber Leser, die Frage hat fast schon Tradition...
11/12/2025

Ein sehr lesenswerter Artikel vom Bund der Steuerzahler:

"Liebe Leserin, lieber Leser,

die Frage hat fast schon Tradition: Wie viel Steuergeld geben unsere Politiker für Fotografen, Visagisten und Friseure aus, um in der Öffentlichkeit gut da zu stehen? Und ist das eigentlich angemessen?

In Baden-Württemberg zahlte das Staatsministerium 100.000 Euro für Dienstleistungen von Fotografen – im Zeitraum von 2020 bis Ende September 2025. Dass die Bundesregierung sich hier in ganz anderen Dimensionen bewegt, zeigte sich schon in der vergangenen 20. Legislaturperiode. Außenministerin Baerbock sorgte mit Visagistenkosten von 137.000 Euro in einem Jahr für Aufmerksamkeit – allerdings etwas anders als von der PR-Abteilung geplant. Auch die damalige Oppositionsfraktion CDU sparte nicht mit Kritik.

Nun ist die CDU selbst in der Regierung, doch haben sich die Ausgaben für Fotografen und Visagisten verringert? Leider nein! Laut einer neuen Anfrage hat Bundeskanzler Friedrich Merz seit seinem Amtsantritt am 6. Mai bis zum 4. August für Kosmetiker, Visagisten und Friseure 12.501,30 Euro ausgegeben – wohlgemerkt: in drei Monaten! Bei der amtierenden Wirtschaftsministerin Katherina Reiche schlugen im selben Zeitraum genau 19.264,76 Euro zu Buche, davon 8.324,11 Euro Reisekosten für die Visagistin. Zusammen kommen alle Ministerien auf Ausgaben in Höhe von 58.738 Euro für Visagisten und Friseure.

Nicht besser sieht es aus bei den Ausgaben für Fotografen: Hier ist Vizekanzler Lars Klingbeil mit über 33.700 Euro Spitzenreiter, Außenminister Johann Wadephul liegt bei rund 19.000 Euro. Alle Ministerien zusammen zahlten im besagten Zeitraum für Fotografen insgesamt 172.608 Euro.

Ein neuer Trend zur Bescheidenheit lässt sich also auch bei dieser Bundesregierung nicht feststellen. Das bestärkt uns darin, die ausufernden Politiker-PR-Ausgaben kritisch im Auge zu behalten – nicht umsonst haben wir dem Thema schon ein eigenes Fokuskapitel gewidmet. Unsere Forderung bleibt: weniger Luxus, mehr Substanz! Dann klappt’s auch mit dem Wählervertrauen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Schwarzbuch-Schwerpunktkapitel Teure Öffentlichkeitsarbeit."

Der Staat verlangt von den Bürgern, ihrer steuerlichen Verantwortung gerecht zu werden, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Seiner Verantwortung hingegen, das Geld auch effektiv und effizient zu nutzen, kommt er nicht immer nach. Zeugnis davon legen mittlerweile 50 Schwarzbücher ab – und nun...

13/11/2025

Update zur mündlichen Verhandlung am Sächsischen Finanzgericht vom 11.11.2025:

Streitgegenstand war die Versteuerung der im Jahr 2022 an Rentenempfänger gezahlte Energiepreispauschale in Höhe von 300,-- €. Nach ausführlicher Erörterung hat das Sächsische Finanzgericht unter Vorsitz der Präsidentin, Frau Gerhardt, die vom STEUERRING eingelegte Klage abgewiesen. Gleichzeitig wurde jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Dass bedeutet, wir sehen uns irgendwann in München zur Verhandlung in der nächsten Instanz. Möglicherweise ist aber auch das nur eine Zwischenstation auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.

Adresse

Karl-Liebknecht-Str. 30
Leipzig
04107

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00

Telefon

+493419615516

Webseite

http://www.Steuerring.de/, http://www.Steuerring.de/branse, http://lhrd-leipzig.blog

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