26/08/2026
Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Ab dem 01.01.2027 kommt die nächste Stufe: Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz gemacht hat, darf Rechnungen an andere Unternehmen nur noch als echte E-Rechnung ausstellen.
Der häufigste Irrtum dabei: Ein PDF ist keine E-Rechnung. Gemeint ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, also zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD.
Liegst du unter 800.000 Euro, hast du noch bis Ende 2027 Zeit. Ab 2028 gilt die Pflicht dann für alle. Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand befreit.
Unser Tipp: Prüfe jetzt deinen Umsatz 2026 und sprich mit deinem Rechnungsprogramm-Anbieter. Der Jahreswechsel kommt schneller als gedacht.
Fragen dazu? Wir kümmern uns, schnell, verlässlich und in Klartext.
➡️ Link in Bio