30/03/2026
Liebe Follower*innen 😁
Es gibt schon wieder einige Neuigkeiten, die wir Euch in unserem Newsletter zusammen gestellt haben
- viel Spaß beim Lesen! 🤓
Diese Punkte erwarten Euch:
💰Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchsunterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und damit nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt.
🏛️ Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagenbeschäftigt. In einem Verfahren ging es um arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen. Ein zweiter Streitfall thematisierte die Frage, wie hoch der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein darf.
🚚 Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Dies setzt aber u. a. eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers voraus. Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit befassen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat
🔗 Link:https://www.kanzlei-kueffner.de/wp-content/uploads/Kueffner-News-April-2026.pdf