02/03/2026
💶 Schenkungsteuer: 20.000 € zu Ostern sind nicht "üblich“
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein Geldgeschenk von 20.000 € zu Ostern ist kein "übliches Gelegenheitsgeschenk“ - auch nicht in wohlhabenden Familien. Üblich ist, was für die meisten üblich ist.
➡️ Damit kann Schenkungsteuer anfallen.
📌 Hintergrund:
"Übliche Gelegenheitsgeschenke“ (z.B. zu Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten) sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Das Gericht sagt aber:
👉 Ob ein Geschenk "üblich“ ist, darf nicht davon abhängen, wie reich jemand ist - sonst könnten Wohlhabende viel höhere Beträge steuerfrei verschenken.
👨👦 Im konkreten Fall bekam der Kläger über Jahre regelmäßig hohe Geldgeschenke vom Vater, insgesamt über 400.000 € (rund 610.000 €)- damit wurde der Freibetrag innerhalb von 10 Jahren überschritten.
⚠️ Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) ist zugelassen. Insbesondere zur Frage, ob für die Bestimmung der Üblichkeit auf die allgemeine Verkehrsanschauung oder auf die Gewohnheiten bestimmter Bevölkerungskreise abzustellen ist.
➡️ Fazit: Auch "familiäre“ Geldgeschenke können schnell steuerpflichtig werden - gerade wenn regelmäßig hohe Beträge fließen.