Dr. Eich Jakob & Partner

Dr. Eich Jakob & Partner Das Impressum auf: https://www.ejp-koblenz.de/impressum.html gilt auch für unsere Facebook-Seite.

„Dach komplett erneuert“ – dürfen Käufer darauf vertrauen?Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.12.2024 – V ZR 229/23) st...
29/04/2026

„Dach komplett erneuert“ – dürfen Käufer darauf vertrauen?

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.12.2024 – V ZR 229/23) stellt klar: Angaben in einem Immobilien-Exposé sind rechtlich verbindlich – und können einen Sachmangel begründen. Wird dort etwa formuliert, ein Dach sei „komplett erneuert“, dürfen Käufer grundsätzlich mehr erwarten als nur eine oberflächliche Sanierung.

Entscheidend ist dabei nicht ein vermeintlich „allgemeiner Sprachgebrauch“. Vielmehr kommt es darauf an, wie ein verständiger Durchschnittskäufer die Angabe verstehen durfte. Eine bloße Erneuerung der Dachhaut reicht hierfür nicht zwingend aus – insbesondere dann nicht, wenn der Gesamtzustand der Immobilie als modernisiert dargestellt wird.

Für Verkäufer bedeutet das: Ungenaue oder missverständliche Formulierungen im Exposé können erhebliche Haftungsrisiken auslösen – selbst bei vereinbartem Haftungsausschluss. Für Käufer gilt: Exposé-Angaben sind rechtlich relevant und sollten im Zweifel überprüft werden.

Unser Rat: Achten Sie bei Immobiliengeschäften genau auf die Formulierungen im Exposé – und lassen Sie diese im Zweifel rechtlich einordnen. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und wirtschaftliche Risiken.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

Als Kanzlei sind wir hier in der Region zuhause. Deshalb unterstützen wir gerne den Vereinssport vor Ort.Handball Mülhei...
01/03/2026

Als Kanzlei sind wir hier in der Region zuhause. Deshalb unterstützen wir gerne den Vereinssport vor Ort.

Handball Mülheim-Urmitz startet in den März – mit spannenden Spielen und viel Engagement auf und neben dem Feld. Wir freuen uns, die „Spiele des Monats“ begleiten zu dürfen.

Allen Teams wünschen wir faire Begegnungen, starke Leistungen und vor allem eine verletzungsfreie Zeit.




Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags – reicht eine einfache Unterschrift?Der Bundesgerichtshof (BGH, Urtei...
27/02/2026

Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags – reicht eine einfache Unterschrift?

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 18.03.2025 – II ZR 77/24) hat klargestellt: Gibt ein Geschäftsführer einer GmbH auf dem offiziellen Geschäftspapier der Gesellschaft eine Erklärung ab, die die Vertragsbeziehungen betrifft, ist diese grundsätzlich als Erklärung im Namen der Gesellschaft zu verstehen – auch ohne ausdrücklichen Zusatz „als Geschäftsführer“.

Im konkreten Fall ging es um die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags. Das Berufungsgericht hatte die Kündigung für unwirksam gehalten, weil es an einer formellen Mitwirkung der Geschäftsführung fehle. Der BGH widersprach: Entscheidend ist der objektive Erklärungswert. Wer als Geschäftsführer auf dem Geschäftsbrief handelt, erklärt regelmäßig für die GmbH (§ 164 BGB, § 35a GmbHG). Eine rein formale Betrachtung greift zu kurz.

Für die Praxis bedeutet das: Bei Organerklärungen kommt es nicht nur auf Wortlaut und Unterschrift an, sondern auf Gesamtzusammenhang, Funktion und Empfängerhorizont.

Unser Rat: Achten Sie bei Kündigungen von Geschäftsführeranstellungsverträgen strikt auf Satzung, Vertretungsregelungen und formale Anforderungen – und lassen Sie Gestaltung und Umsetzung rechtlich prüfen. Gerade in gesellschaftsrechtlichen Konflikten entscheidet die Form über erhebliche Vergütungsansprüche.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

-Kärlich

Reicht es, im Testament zu schreiben: „Es soll diejenige Person erben, die es besonders gut konnte mit ihm“?Mit Beschlus...
23/02/2026

Reicht es, im Testament zu schreiben: „Es soll diejenige Person erben, die es besonders gut konnte mit ihm“?

Mit Beschluss vom 10.07.2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) hat das OLG Karlsruhe klargestellt: Eine solche Formulierung ist rechtlich nicht hinreichend bestimmt. Nach § 2065 BGB muss der Erblasser den Begünstigten so genau bezeichnen, dass er im Erbfall objektiv ermittelt werden kann.

Vage Umschreibungen wie „die es besonders gut konnte mit E“ genügen diesem Bestimmtheitsgebot nicht. Das Gericht darf nicht selbst entscheiden, wer nach eigener Wertung am besten geeignet erscheint. Bleibt die Person des Erben unklar, ist die Anordnung unwirksam.

Für die Praxis bedeutet das: Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, muss klare und überprüfbare Kriterien wählen – insbesondere bei Vor- und Nacherbschaft. Unklare Formulierungen führen zu Streit, Verzögerungen und erheblichen Kosten.

Lassen Sie Ihr Testament frühzeitig prüfen und präzise gestalten. Klare Regelungen sichern Ihren letzten Willen – und vermeiden Konflikte unter den Beteiligten.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

-Kärlich

Feuerschaden am Gebäude – was müssen Versicherte jetzt beachten?Ein Brand im eigenen Gebäude ist nicht nur emotional bel...
20/02/2026

Feuerschaden am Gebäude – was müssen Versicherte jetzt beachten?

Ein Brand im eigenen Gebäude ist nicht nur emotional belastend, sondern wirft sofort rechtliche Fragen auf. In der Wohngebäudeversicherung bestehen neben dem Anspruch auf Entschädigung auch klare Pflichten.

Versicherte müssen den Schaden unverzüglich anzeigen, Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen und den Schaden nachvollziehbar dokumentieren. Zudem darf mit der Wiederherstellung regelmäßig erst begonnen werden, wenn der Versicherer zugestimmt oder den Schaden geprüft hat. Andernfalls drohen Kürzungen oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.

Gerade bei größeren Brandschäden kommt es häufig auf Details an: Was ist tatsächlich versichert? Wie wird der Neuwert berechnet? Welche Fristen gelten? Eine sorgfältige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und sichert Ihre Ansprüche.

Unser Rat: Handeln Sie strukturiert, dokumentieren Sie umfassend und lassen Sie Ihre Rechte frühzeitig prüfen. So vermeiden Sie wirtschaftliche Nachteile.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

Haften Geschäftsführer in der Krise mit ihrem Privatvermögen?Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, v...
18/02/2026

Haften Geschäftsführer in der Krise mit ihrem Privatvermögen?

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, verschärfen sich die Pflichten der Geschäftsführung erheblich. Wer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung weiterhin Zahlungen leistet oder den Insolvenzantrag verspätet stellt, setzt sich einem erheblichen Haftungsrisiko aus.

Nach § 15a InsO besteht die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Wochen, Insolvenzantrag zu stellen. Zudem können nach § 15b InsO Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgen und nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind, zu einer persönlichen Haftung führen. Hinzu kommen mögliche Ansprüche von Sozialversicherungsträgern oder Finanzbehörden – sowie strafrechtliche Risiken.

Gerade in der Unternehmenskrise ist eine frühzeitige rechtliche und wirtschaftliche Analyse entscheidend. Wer strukturiert prüft und rechtzeitig handelt, kann Haftungsfallen vermeiden und Handlungsspielräume sichern.

Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen – strategisch, interdisziplinär und mit klarem Blick auf Haftungsrisiken.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

Offene Forderungen konsequent durchsetzen – aber rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll?Ein anwaltlich geführtes Forde...
21/01/2026

Offene Forderungen konsequent durchsetzen – aber rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll?

Ein anwaltlich geführtes Forderungsmanagement bietet klare Vorteile gegenüber Eigenbeitreibung oder reinem Inkasso. Bereits das erste anwaltliche Aufforderungsschreiben entfaltet regelmäßig eine deutlich höhere Wirkung und ist rechtlich sauber formuliert – inklusive Verzugszinsen, Nebenforderungen und klarer Fristen. Zugleich erfolgt frühzeitig eine rechtliche Prüfung: Besteht der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach? Drohen Einwendungen oder Verjährung? Welche Vorgehensweise ist wirtschaftlich sinnvoll?

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, sorgt die anwaltliche Begleitung für eine nahtlose, rechtssichere Durchführung – vom Mahnverfahren über die Klage bis hin zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels. Auch die Zwangsvollstreckung wird konsequent begleitet, bis zur tatsächlichen Realisierung der Forderung. Anwaltskosten sind dabei häufig erstattungsfähiger Verzugsschaden und können dem Schuldner auferlegt werden.

Unser Rat: Prüfen Sie offene Forderungen frühzeitig und lassen Sie diese strukturiert und rechtlich fundiert durchsetzen. Das schützt Ihre Liquidität, spart Kosten und schafft Klarheit.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

-Kärlich

Muss sich ein Auftraggeber Vorteile anrechnen lassen, obwohl ein Werk mangelhaft ist?Der Bundesgerichtshof hat klargeste...
20/01/2026

Muss sich ein Auftraggeber Vorteile anrechnen lassen, obwohl ein Werk mangelhaft ist?

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass beim Werkvertrag ein sogenannter Vorteilsausgleich in Betracht kommen kann: Hat der Auftraggeber aus einem mangelhaften Werk dennoch messbare Vorteile gezogen, können diese bei der Berechnung von Mängelrechten – etwa bei Schadensersatz oder Minderung – berücksichtigt werden. Entscheidend ist jedoch, ob der Vorteil tatsächlich kausal auf dem mangelhaften Werk beruht und ob seine Anrechnung dem Gerechtigkeitsgedanken entspricht. Eine pauschale Kürzung von Ansprüchen kommt nicht in Betracht; erforderlich ist stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung des Werkvertragsrechts.

Für Auftraggeber und Unternehmer bedeutet das: Mängelrechte bleiben bestehen, können aber im Umfang begrenzt sein, wenn ein objektiver Nutzen verbleibt. Umgekehrt können sich Auftragnehmer nicht automatisch auf eine Vorteilsausgleichung berufen.

Lassen Sie Ihre Ansprüche oder Ihre Haftungsrisiken rechtzeitig prüfen – gerade bei komplexen Bau- oder Werkverträgen schafft eine klare rechtliche Einordnung Sicherheit.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

Sind geschenkte Geschäftsanteile an Mitarbeiter automatisch steuerpflichtiger Arbeitslohn?Der Bundesfinanzhof hat klarge...
15/01/2026

Sind geschenkte Geschäftsanteile an Mitarbeiter automatisch steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter im Rahmen der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn. Entscheidend ist, warum die Anteile übertragen werden. Steht – wie im entschiedenen Fall – die Sicherung der Unternehmensnachfolge im Vordergrund, fehlt es an der Veranlassung „für“ das Arbeitsverhältnis. Besonders relevant: Die Übertragung war nicht an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft und diente der unternehmerischen Mitverantwortung, nicht der Vergütung.

Für Unternehmen und Führungskräfte bedeutet das: Gestaltungen zur Nachfolge können steuerlich zulässig sein, wenn Motiv, Ausgestaltung und Vertragsinhalte stimmig sind. Pauschale Annahmen der Finanzverwaltung tragen nicht.

Unser Rat: Planen Sie Mitarbeiterbeteiligungen und Nachfolgeregelungen sorgfältig und strukturiert. Eine klare Dokumentation der Beweggründe und eine passgenaue Vertragsgestaltung sind entscheidend.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

-Kärlich

Sind SCHUFA-Einträge nach Zahlung sofort zu löschen?Viele Betroffene gehen davon aus, dass erledigte Forderungen unmitte...
13/01/2026

Sind SCHUFA-Einträge nach Zahlung sofort zu löschen?

Viele Betroffene gehen davon aus, dass erledigte Forderungen unmittelbar aus den Datenbanken von Wirtschaftsauskunfteien verschwinden müssen. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Das ist nicht automatisch der Fall.

Nach dem Urteil vom 18. Dezember 2025 dürfen Auskunfteien wie die SCHUFA Holding AG Daten über Zahlungsstörungen auch nach Ausgleich der Forderung weiter speichern. Entscheidend ist, dass diese Informationen nicht aus einem öffentlichen Register stammen, sondern von Vertragspartnern gemeldet wurden. Eine sofortige Löschung – wie sie für Einträge im Schuldnerverzeichnis gilt – ist hier rechtlich nicht zwingend. Maßgeblich ist vielmehr eine Interessenabwägung nach der Datenschutz-Grundverordnung, die typisierte Speicherfristen (regelmäßig bis zu drei Jahre, teils auch kürzer) zulässt und besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Unser Rat: Prüfen Sie, ob die Speicherung in Ihrem konkreten Fall rechtmäßig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine frühere Löschung oder sogar ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Eine fundierte rechtliche Prüfung schafft Klarheit.

Ihr Recht – Unsere Stärke!

Adresse

Bubenheimer Bann 8
Koblenz
56070

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Dr. Eich Jakob & Partner erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie