29/04/2026
„Dach komplett erneuert“ – dürfen Käufer darauf vertrauen?
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.12.2024 – V ZR 229/23) stellt klar: Angaben in einem Immobilien-Exposé sind rechtlich verbindlich – und können einen Sachmangel begründen. Wird dort etwa formuliert, ein Dach sei „komplett erneuert“, dürfen Käufer grundsätzlich mehr erwarten als nur eine oberflächliche Sanierung.
Entscheidend ist dabei nicht ein vermeintlich „allgemeiner Sprachgebrauch“. Vielmehr kommt es darauf an, wie ein verständiger Durchschnittskäufer die Angabe verstehen durfte. Eine bloße Erneuerung der Dachhaut reicht hierfür nicht zwingend aus – insbesondere dann nicht, wenn der Gesamtzustand der Immobilie als modernisiert dargestellt wird.
Für Verkäufer bedeutet das: Ungenaue oder missverständliche Formulierungen im Exposé können erhebliche Haftungsrisiken auslösen – selbst bei vereinbartem Haftungsausschluss. Für Käufer gilt: Exposé-Angaben sind rechtlich relevant und sollten im Zweifel überprüft werden.
Unser Rat: Achten Sie bei Immobiliengeschäften genau auf die Formulierungen im Exposé – und lassen Sie diese im Zweifel rechtlich einordnen. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und wirtschaftliche Risiken.
Ihr Recht – Unsere Stärke!