30/10/2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 (Az. II R 18/23) entschieden, dass die Übertragung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR schenkungsteuerlich begünstigt sein kann. Im konkreten Fall hatte eine Ehefrau das im Alleineigentum stehende Familienheim in eine gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründete GbR eingebracht. Der BFH bestätigte, dass der Ehemann dadurch in Höhe des hälftigen Werts des Hauses eine Schenkung erhielt.
Gleichzeitig stellte der BFH klar, dass die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG auch dann greift, wenn das Familienheim in das gemeinschaftliche Vermögen einer Ehegatten-GbR übergeht – vorausgesetzt, die Immobilie wird weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Damit schafft das Urteil Rechtssicherheit für Ehepaare, die ihr gemeinsames Zuhause in eine GbR einbringen, etwa aus erbrechtlichen oder organisatorischen Gründen. Entscheidend bleibt: Das Objekt muss als Familienheim dienen.