04/09/2026
🏠Achtung beim Arbeitszimmer: neue 10-Jahres-Frist beim Immobilienverkauf?
Das FG München hat entschieden: Nein.
Ein Teil einer Eigentumswohnung wird zunächst als Arbeitszimmer betrieblich genutzt und später wieder ins Privatvermögen überführt. Beim Verkauf der gesamten Wohnung wollte das Finanzamt zunächst für diesen Teil ein privates Veräußerungsgeschäft annehmen.
⚖️ Das Gericht widerspricht: Durch die Entnahme des Arbeitszimmers beginnt keine neue 10-Jahres-Frist für die Eigentumswohnung. Da zwischen Kauf und Verkauf bereits mehr als zehn Jahre lagen, bleibt der Verkauf im entschiedenen Fall steuerfrei. 
Eine relevante Entscheidung für alle, die Teile ihrer Immobilie betrieblich genutzt haben.