18/06/2026
Reverse Charge auch, wenn der Bauunternehmer privat baut? 🏡
👨🏽🔧 Viele Handwerker sind unsicher, wenn es darum geht, netto oder brutto abzurechnen.
✅ Dabei ist die Regel eindeutig: Liegt eine gültige USt 1 TG-Bescheinigung vor, greift für den ausführenden Handwerker das Reverse-Charge-Verfahren, auch dann, wenn die Bauleistung privat genutzt wird!
⚠ Wer trotzdem aus falscher Vorsicht eine Bruttorechnung ausstellt, macht einen teuren Fehler: Die Steuer muss trotzdem an das Finanzamt abgeführt werden und der Kunde kann sie nicht als Vorsteuer abziehen!
Was das konkret bedeutet und wie Sie als Handwerker rechtssicher abrechnen, erklären wir in unserem neuen Blogartikel.
👉🏼 Jetzt lesen: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/reverse-charge-bei-privaten-bau-projekten-von-bau-unter-nehmern-wann-gilt-13b-ustg.html