AMZ - Aurich Münch Ziegler Steuerberater Part GmbB

AMZ - Aurich Münch Ziegler Steuerberater Part GmbB Wir sind eine überregional tätige, lösungs- und zukunftsorientierte Steuerberatungskanzlei.

Informationen nach § 5 TMG, § 2 DL-InfoV und Art. 14 ODR-Verordnung

Aurich Münch Ziegler Steuerberater PartGmbB
Sitz der Gesellschaft: 76133 Karlsruhe
Registernr.: 700316
Registergericht: Mannheim

Ust.-ID: DE304447610

Das vollständige Impressum finden Sie hier:
https://www.amz-steuer.de/impressum.html

Reverse Charge auch, wenn der Bauunternehmer privat baut? 🏡👨🏽‍🔧 Viele Handwerker sind unsicher, wenn es darum geht, nett...
18/06/2026

Reverse Charge auch, wenn der Bauunternehmer privat baut? 🏡

👨🏽‍🔧 Viele Handwerker sind unsicher, wenn es darum geht, netto oder brutto abzurechnen.

✅ Dabei ist die Regel eindeutig: Liegt eine gültige USt 1 TG-Bescheinigung vor, greift für den ausführenden Handwerker das Reverse-Charge-Verfahren, auch dann, wenn die Bauleistung privat genutzt wird!

⚠ Wer trotzdem aus falscher Vorsicht eine Bruttorechnung ausstellt, macht einen teuren Fehler: Die Steuer muss trotzdem an das Finanzamt abgeführt werden und der Kunde kann sie nicht als Vorsteuer abziehen!

Was das konkret bedeutet und wie Sie als Handwerker rechtssicher abrechnen, erklären wir in unserem neuen Blogartikel.
👉🏼 Jetzt lesen: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/reverse-charge-bei-privaten-bau-projekten-von-bau-unter-nehmern-wann-gilt-13b-ustg.html

Wer schuldet die Umsatzsteuer bei Bauleistungen? 🔧🏗Beim Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG kehrt sich die Steuersc...
12/06/2026

Wer schuldet die Umsatzsteuer bei Bauleistungen? 🔧🏗

Beim Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG kehrt sich die Steuerschuldnerschaft um: Nicht der Handwerker, sondern der Kunde führt die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind!

✅ 3 Kriterien müssen erfüllt sein:
1️⃣ Liegt eine Bauleistung vor? (Rohbau, Dach, Elektro, Heizung, Fliesen…)
2️⃣ Ist Ihr Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts?
3️⃣ Erbringt Ihr Kunde selbst nachhaltig Bauleistungen (≥10% des Umsatzes)?

⚠ Stolperfalle: Bei reinen Immobilien-Vermietungs-GmbHs greift Reverse-Charge nicht, da diese selbst keine Bauleistungen erbringen. Daher gilt die reguläre Rechnung mit Umsatzsteuer.

🌍 Beschäftigen Sie ausländische Subunternehmer? Dann gelten strengere Regeln!

📋 Unser Tipp: Verlangen Sie von gewerblichen Bau-Kunden immer die aktuelle USt 1 TG-Bescheinigung und prüfen Sie deren Gültigkeitszeitraum!

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/wer-schuldet-die-umsatz-steuer-bei-bau-leistungen.html

Unsicher bei Ihrem nächsten Bauprojekt? Dann lassen Sie sich jetzt unkompliziert digital beraten👉🏼 Über den AMZ.Chat, unsere Fernbetreuung oder einen persönlichen Videocall.

🏢 Kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden: Wann erkennt das Finanzamt sie an?Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg hat di...
03/06/2026

🏢 Kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden: Wann erkennt das Finanzamt sie an?

Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg hat die Bearbeitung von Fällen zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden wieder aufgenommen!

Für Immobilieneigentümer und Vermieter kann dies steuerlich relevant sein. Wenn eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt wird, kann die Abschreibung (AfA) über einen kürzeren Zeitraum erfolgen.

⚠ Wichtige Voraussetzungen:
✅ Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes
✅ Dokumentation der Besichtigung im Gutachten
✅ Erstellung durch einen qualifizierten Sachverständigen
✅ Anerkennung nur bei bestimmten zertifizierten Gutachtern

Wer eine Immobilie besitzt oder vermietet, sollte jetzt prüfen, ob Voraussetzungen für eine kürzere Nutzungsdauer vorliegen.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/wann-erkennt-das-finanz-amt-eine-kuerzere-nutzungs-dauer-von-gebaeuden-an.html

🔔 Ab 2027 ändert sich die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend!👉🏼 Das Altersvorsorgereformgesetz löst die b...
29/05/2026

🔔 Ab 2027 ändert sich die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend!

👉🏼 Das Altersvorsorgereformgesetz löst die bisherigen Riester-Verträge ab, mit dem Ziel, die private Vorsorge einfacher, günstiger und renditestärker zu machen🥳

💡 Was steckt dahinter?

✅ Funktioniert wie ein ETF-Sparplan, wird aber staatlich gefördert und hat klare Qualitäts- und Kostenvorgaben!
✅ Max. 1 % Effektivkosten beim kostengünstigen Standarddepot

✅ Beim individuellen Depot können Sparer Einfluss auf die Fondsauswahl nehmen

✅ Keine komplizierte Mindesteigenbeitragsregel mehr

✅ Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr

✅ +300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr

✅ Einmaliger Berufseinsteigerbonus: 200 € vor dem 25. Geburtstag

✅ Sonderausgabenabzug steigt auf 1.800 € + Zulagenanspruch

✅ Höhere Flexibilität 👉🏼 Anbieterwechsel werden einfacher und günstiger und nach fünf Jahren: kostenloser Anbieterwechsel

Damit entsteht mit dem Altersvorsorgereformgesetz ein modernes, transparentes und renditeorientiertes System, das die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen soll. Wer früh beginnt und die staatlichen Zulagen optimal nutzt, kann langfristig profitieren und die eigene Rentenlücke deutlich reduzieren.

Haben Sie sich schon mit dem neuen System beschäftigt? Was denken Sie, schafft es die Reform, das Vertrauen in die private Altersvorsorge zurückzugewinnen?

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/neue-private-altersvorsorge-2027.html

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Ist eine Rückforderung möglich? 🚨Für bestimmte Alt-Fälle gibt es in Baden-Württ...
20/05/2026

Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg: Ist eine Rückforderung möglich?

🚨Für bestimmte Alt-Fälle gibt es in Baden-Württemberg inzwischen eine Lösung! Betroffen sind Soforthilfe-Anträge nach der Richtlinie vom 22.03.2020, die bis zum 07.04.2020 gestellt wurden. Allerdings ist nicht jeder Corona-Hilfefall erfasst. Nach der aktuellen Regelung geht es nur um die alten Anträge aus dem Frühjahr 2020 und um Fälle, in denen Rückforderungen ausgesprochen oder Beträge bereits zurückgezahlt wurden.

💡 Was bedeutet das für die Praxis?
Die Erstattung soll über ein digitales Antragsverfahren laufen, das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellt wird. Nach aktuellem Stand ist das Portal noch nicht freigeschaltet, die Frist soll aber sechs Monate ab Bekanntmachung laufen.

Unsere Empfehlung an Sie: Bewilligungsbescheid, Rückforderungsbescheid und Zahlungsnachweise sollten jetzt schon zusammengestellt werden. Wer betroffen ist, sollte die Entwicklung genau beobachten, damit der Antrag nach Freischaltung zügig gestellt werden kann❗️

Sie haben eine Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 erhalten oder bereits zurückgezahlt? ✉️ Dann prüfen wir gern, ob ein Erstattungsanspruch in Baden-Württemberg in Betracht kommt!

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/rueckerstattung-zurueckgezahlter-corona-soforthilfen-bw.html

Herzlichen Glück­wunsch Angelina Agne!Unsere Kollegin Frau Angelina Agne hat es geschafft – und wir könnten nicht stolze...
13/05/2026

Herzlichen Glück­wunsch Angelina Agne!

Unsere Kollegin Frau Angelina Agne hat es geschafft – und wir könnten nicht stolzer sein. Mit der Bestellung zur Steuerberaterin hat sie einen bedeutenden Meilenstein erreicht, der nicht nur ihre fachliche Stärke, sondern auch ihren außergewöhnlichen Einsatz widerspiegelt. Am Standort Karlsruhe bereichert sie unser Team schon lange mit ihrem klaren Blick für steuerliche Zusammenhänge, ihrer lösungsorientierten Arbeitsweise und ihrer Freude daran, Mandanten wirklich weiterzubringen.

Der erfolgreiche Abschluss des Steuerberaterexamens ist ein beeindruckender Beweis für Durchhaltevermögen und Leidenschaft für unseren Beruf. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit ihr die nächsten Schritte zu gehen, neue Projekte anzupacken und unsere Kanzlei weiter zu stärken.

Liebe Frau Agne, herzlichen Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg. Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft als Steuerberaterin alles Gute, viele spannende Herausforderungen und weiterhin viel Freude an Ihrer Arbeit bei AMZ Steuerberatung.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/herzlichen-glueckwunsch-angelina-agne.html

🗓 Steuererklärung 2025 👉🏼 Jetzt starten, später entspannt sein.Wer früh einreicht, profitiert:✅ Erstattungen kommen schn...
07/05/2026

🗓 Steuererklärung 2025 👉🏼 Jetzt starten, später entspannt sein.

Wer früh einreicht, profitiert:
✅ Erstattungen kommen schneller
✅ Nachzahlungen sind planbar – kein böses Erwachen!
✅ Details aus 2025 sind jetzt noch frisch im Gedächtnis

Wer seine Unterlagen zeitnah einreicht, profitiert von einer strukturierten Vorbereitung und einer deutlich besseren finanziellen Planbarkeit!

📲 Beauftragen Sie uns jetzt und stellen Sie uns Ihre Unterlagen vollständig über DATEV Meine Steuern zur Verfügung!

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/erstellung-der-steuererklaerung-2025.html

📊 Ehegattensplitting – Was steckt dahinter?Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet...
01/05/2026

📊 Ehegattensplitting – Was steckt dahinter?

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet, halbiert, nach dem Einkommensteuertarif berechnet und anschließend wieder verdoppelt.

👉 Dadurch werden Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen gleich besteuert, unabhängig von der Einkommensverteilung.

💡 Wichtig:
Der Effekt entsteht immer bei unterschiedlich hohen Einkommen (z. B. durch Elternzeit, Teilzeit, Pflege), nicht nur bei Alleinverdienern.

❗ Debatte:
Kritik: mögliche Auswirkungen auf Zweitverdiener & Gleichstellung
Befürworter: Ausgleich der Steuerprogression & Orientierung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

⚖ Fazit:
Kein Förderinstrument, sondern ein steuerlicher Ausgleichsmechanismus – und daher komplexer, als oft dargestellt.

Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Aktivrente: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin sozialver...
21/04/2026

Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Aktivrente: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann von einem Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € monatlich profitieren.

👉 Wichtig: Die Steuerbefreiung greift ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre, mit Übergangsregelungen, in Sonderfällen z. B. ab 65 Jahren bei Schwerbehinderung), unabhängig davon, ob bereits die Altersrente bezogen wird.

💡 Voraussetzung ist, dass es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn mit regulären Rentenversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers handelt.

❌ Die Aktivrente gilt nicht für:
- Selbstständige
- Beamte und Abgeordnete
- Beschäftigte im Minijob
- Personen mit Einkünften aus Gewerbe, Landwirtschaft oder freier Berufstätigkeit
- sozialversicherungsfreie Zahlungen (z. B. Abfindungen)

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/news.html

Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge – geplanter Start: 2027! 🗓Die 5 wichtigsten Punkte im ...
16/04/2026

Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge – geplanter Start: 2027! 🗓

Die 5 wichtigsten Punkte im Überblick:

✅ Altersvorsorgedepots ohne Garantie (z. B. ETF) für mehr Rendite
✅ Einfachere Zulage: 50 Ct pro € (bis 360 €), 25 Ct pro € darüber
✅ Standarddepot mit max. 1 % Kosten – kein Finanzwissen nötig
✅ Neu förderberechtigt: Selbständige – Einstieg ab 10 €/Monat
✅ Steuerliche Grundstruktur bleibt erhalten

⚠ Hinweis: Vorläufig geplante Änderungen, Details können sich noch ändern.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.amz-steuer.de/einblicke-details/die-bundes-regierung-plant-eine-reform-zur-privaten-alters-vor-sorge-ab-2027.html

Alle Infos in den FAQ des Bundesfinanzministeriums → Zu den FAQ

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