JF Tax und Law Steuerberatungsgesellschaft

JF Tax und Law Steuerberatungsgesellschaft Wir unterstützen unseren Mandanten in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und organisatori Diese finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. a.

Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes besteht für Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland, ausländische Betriebsstätten werden nicht unterhalten. Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VBSG) nicht teil. Wir weise

n jedoch darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei Streitigkeiten betreffend das Mandatsverhältnis die für uns zuständige o.g. Steuerberaterkammer gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG um Vermittlung anzurufen. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf der Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung Beschwerde einzulegen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie ebenfalls oben. Kooperation bei Rechtsdienstleistungen
Dort wo Rechtsdienstleistungen erbracht werden, kooperieren wir mit den ETL-Rechtsanwälten und bearbeiten mit ihnen die rechtlichen Aspekte der steuerlichen Gestaltung. Die ETL-Rechtsanwälte entwickeln im Einzelfall die erforderlichen Verträge und führen die rechtliche Beratung unter Beachtung der steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele durch. Haftung für Inhalte
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Die Dezemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. Konditionen und Voraussetzungen ähneln denen der Novemberhilfe. Die H...
04/01/2021

Die Dezemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. Konditionen und Voraussetzungen ähneln denen der Novemberhilfe. Die Höhe beträgt wieder 75 Prozent des Vergleichsumsatzes und kann von Solo-Selbständigen bis 5.000€ Fördersumme selbst beantragt werden.

Weitere Informationen finden sie hier oder sprechen Sie uns an:

Dezemberhilfe kann ab sofort beantragt werden.                                           

Die Corona-Überbrückungshilfe startet in die zweite Phase (21.10.2020). 🦠 Ergänzt wird das Programm in NRW, wie bereits ...
22/10/2020

Die Corona-Überbrückungshilfe startet in die zweite Phase (21.10.2020). 🦠 Ergänzt wird das Programm in NRW, wie bereits in der ersten Phase, um die Überbrückungshilfe Plus.

Ab sofort sind die Antragsstellungen für die letzten vier Monate des Jahres möglich. Falls Sie von der Coronakrise betroffen sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Unterstützung stellen.

• Unternehmen ist seit dem 31. Oktober 2019 dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig

• Kleines oder mittelständisches Unternehmen (Beschäftigte ≤ 249 im Jahresdurchschnitt und Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro oder Umsatzerlöse ≤ 50 Mio. Euro)

• Umsatzeinbruch gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten von mindestens 50 % in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 oder von mindestens 30 % im Durchschnitt aller Monate von April bis August 2020

• Unternehmen befand ich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

• Prognostizierter Umsatzeinbruch von mindestens 30 % in den Monaten September bis Dezember 2020 im Vergleich zu den Monaten September bis Dezember 2019

Bei weiteren Fragen rund um die Überbrückungshilfe, besuchen Sie bitte die offizielle Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder wenden Sie sich an uns.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.../home...

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Die Üb...

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