03/09/2026
Darfst du oder dein Mitarbeiter den Firmenwagen auch für den Arbeitsweg nutzen? Dann greift für die Versteuerung meistens die pauschale 0,03%-Regelung, die von 180 Fahrten ins Büro pro Jahr ausgeht. 🚗💨
Aber was passiert, wenn man tatsächlich viel seltener im Betrieb war, zum Beispiel durch viel Homeoffice?
Hier kommt der Steuertrick: Am Jahresende kann dein Unternehmen den zu viel versteuerten Arbeitslohn einfach korrigieren! Das spart deinem Betrieb nicht nur teure Sozialabgaben und Umsatzsteuer, sondern sorgt auch für deutlich mehr Netto auf dem Konto des Arbeitnehmers. Eine absolute Win-win-Situation! 🤝💶
Wir bei SGK behalten genau solche Optimierungen für dich im Blick und passen die Lohnabrechnungen komplett digital an.
Hast du deine tatsächlichen Fahrten ins Büro dieses Jahr schon mal nachgezählt? Lass es uns in den Kommentaren wissen! 👇