06/05/2022
Zwei Jahre Corona-Pandemie haben die Märkte ordentlich durcheinandergebracht. Damit Unternehmen die staatlich verordneten Coronamaßnahmen wirtschaftlich überleben können, hat die Regierung Überbrückungshilfen bereitgestellt.
Am 1. April wurde die Überbrückungshilfe IV nochmal um drei Monate verlängert. Damit können Unternehmen mit der aktuellen Überbrückungshilfe Coronahilfen für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 beantragen, wenn sie einen coronabedingten Umsatzrückgang haben.
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