10/08/2026
💶 Steuerfrei? Ja, das gibt’s! 😍📚 § 3 EStG enthält einen ganzen Katalog von Einnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Einkommensteuer unterliegen. ✅
Beispiele gefällig? 👇
🏥 Leistungen aus der Kranken-, Pflege- oder gesetzlichen Unfallversicherung
💼 Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld
🤝 Übungsleiterpauschale bis 3.300 € und Ehrenamtspauschale bis 960 €
🎓 Bestimmte Stipendien
💰 Freiwillige Trinkgelder
⚠️ Wichtig: Für jede Steuerbefreiung gelten eigene Voraussetzungen und teilweise Höchstbeträge. Steuerfrei bedeutet außerdem nicht immer, dass die Zahlung keinerlei Einfluss auf die Steuerberechnung hat. 🧐
📌 Quelle: § 3 EStG – Gesetze im Internet