PLS Steuerberatungsgesellschaft GmbH

PLS Steuerberatungsgesellschaft GmbH Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Ingelheim

Herzlich willkommen im Team, liebe Marion!Seit letzter Woche verstärkt Marion unser Team als HR-Managerin. Künftig wird ...
04/09/2026

Herzlich willkommen im Team, liebe Marion!

Seit letzter Woche verstärkt Marion unser Team als HR-Managerin. Künftig wird sie sich u.a. um das Recruiting bei uns kümmern und dabei vor allem eines im Blick haben: die richtigen Menschen für unser Team zu gewinnen.

Ihr Start hätte dabei kaum schöner sein können: Nach einer ersten Runde durch die Kanzlei und den wichtigsten Einweisungen warteten an ihrem neuen Arbeitsplatz bereits eine Orchidee und ein kleines Welcome-Paket. Bei einem gemeinsamen Frühstück wurde Marion anschließend von der Geschäftsführung und dem Team offiziell willkommen geheißen.

„Ich habe mich riesig gefreut und habe mich direkt herzlich aufgenommen gefühlt. Schon das Vorstellungsgespräch war von Sympathie und Offenheit geprägt – und genau dieser Eindruck hat sich an meinem ersten Arbeitstag bestätigt“, so Marion.

Wir freuen uns sehr, dass Marion da ist, und wünschen ihr einen erfolgreichen Start, viele spannende Begegnungen und ganz viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe!

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Steuertermine und Abgabefristen für September 202610.09.• Umsatzsteuer Vorauszahlung Juli 2026*, August 2026**• Lohnsteu...
28/08/2026

Steuertermine und Abgabefristen für September 2026

10.09.
• Umsatzsteuer Vorauszahlung Juli 2026*, August 2026**
• Lohnsteuer August 2026
• Einkommensteuer-Vorauszahlung III. Quartal 2026
• Körperschaftsteuer-Vorauszahlung III. Quartal 2026

24.09.
Übermittlung Sozialversicherung September 2026

28.09.
Zahlung Sozialversicherung September 2026

30.09.
Abgabe Steuererklärungen 2024 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit abweichendem Wirtschaftsjahr

* mit Dauerfristverlängerung ** ohne Dauerfristverlängerung

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Mandantenbeispiel: Der erste Firmenwagen – kaufen, leasen oder privat fahren?Eine Unternehmerin möchte sich einen neuen ...
21/08/2026

Mandantenbeispiel: Der erste Firmenwagen – kaufen, leasen oder privat fahren?

Eine Unternehmerin möchte sich einen neuen Wagen anschaffen und diesen auch für betriebliche Fahrten nutzen. Doch schnell stellt sich die Frage: Soll das Fahrzeug überhaupt zum Betriebsvermögen gehören – und ist Kaufen oder Leasing die bessere Wahl?

• Welche Kosten können steuerlich berücksichtigt werden?
• Was ist bei der privaten Nutzung des Firmenwagens zu beachten?
• Wann kommt die 1-%-Regelung infrage und wann kann ein Fahrtenbuch sinnvoller sein?

Gemeinsam haben wir die verschiedenen Möglichkeiten betrachtet und die steuerlichen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen gegenübergestellt. Denn ob Kauf, Leasing oder die Nutzung eines privaten Fahrzeugs sinnvoller ist, hängt immer von der individuellen Situation ab.

Das Ergebnis:
Die Mandantin konnte ihre Entscheidung auf Grundlage konkreter Zahlen treffen und wusste bereits vor der Anschaffung, welche steuerlichen Auswirkungen auf sie zukommen.

Unser Fazit:
Beim Firmenwagen lohnt sich der Vergleich vor der Unterschrift. Denn nicht die vermeintlich günstigste Variante ist automatisch auch die wirtschaftlich und steuerlich beste.

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„Manche Belege spielen einfach gerne Verstecken.“Ein Satz, der im Kanzleialltag durchaus bekannt vorkommt. Und manchmal ...
15/08/2026

„Manche Belege spielen einfach gerne Verstecken.“

Ein Satz, der im Kanzleialltag durchaus bekannt vorkommt. Und manchmal entwickelt sich die Suche nach einem fehlenden Beleg fast zu einer kleinen Detektivarbeit.

Denn für eine vollständige und korrekte Buchführung kommt es auch auf die vermeintlich kleinen Dinge an. Fehlt eine Rechnung oder ein Beleg, heißt es deshalb: nachfragen, suchen und gemeinsam dafür sorgen, dass die Unterlagen vollständig sind.

Und wenn sich die Rechnung besonders gut versteckt? Dann hilft neben einem geschulten Blick manchmal auch eine kleine Portion Humor.

Gut, wenn am Ende nicht nur die Rechnung, sondern auch jede Zahl ihren richtigen Platz findet.

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Vererbtes Familienheim: Zu später Einzug kann teuer werdenWer ein Familienheim erbt und selbst darin wohnen möchte, kann...
07/08/2026

Vererbtes Familienheim: Zu später Einzug kann teuer werden

Wer ein Familienheim erbt und selbst darin wohnen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit werden. Eine wichtige Bedingung dabei: Der Einzug muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgen.

Genau darüber hatte das Finanzgericht München zu entscheiden.

Ein Alleinerbe zog erst 32 Monate nach dem Erbfall in das geerbte Haus ein. Der Grund: Renovierungsarbeiten, Planungsänderungen und Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Das Finanzamt verweigerte daraufhin die Steuerbefreiung – und das Gericht bestätigte diese Entscheidung.

Wichtig zu wissen:
Ein späterer Einzug kann zwar in Ausnahmefällen möglich sein. Dafür muss jedoch glaubhaft nachgewiesen werden, dass die Verzögerung nicht selbst verschuldet war und ein früherer Einzug objektiv nicht möglich gewesen wäre. Persönliche Planungsfehler oder Finanzierungsprobleme reichen dafür in der Regel nicht aus.

Unser Tipp:
Wer ein Familienheim erbt und die Steuerbefreiung nutzen möchte, sollte frühzeitig handeln und sich steuerlich beraten lassen. So lassen sich kostspielige Fehler vermeiden.

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Steuertermine und Abgabefristen für August 202610.08.Umsatzsteuer Vorauszahlung Juni 2026*, Juli 2026**, II. Quartal 202...
31/07/2026

Steuertermine und Abgabefristen für August 2026

10.08.
Umsatzsteuer Vorauszahlung Juni 2026*, Juli 2026**, II. Quartal 2026*
Lohnsteuer Juli 2026

17.08.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung III. Quartal 2026
Grundsteuer III. Quartal 2026

25.08.
Übermittlung Sozialversicherung August 2026

27.08.
Zahlung Sozialversicherung August 2026

* mit Dauerfristverlängerung ** ohne Dauerfristverlängerung

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Teamgeist, der bewegt!Nicht nur im Arbeitsalltag ziehen wir an einem Strang – auch gemeinsame Erlebnisse außerhalb des B...
24/07/2026

Teamgeist, der bewegt!

Nicht nur im Arbeitsalltag ziehen wir an einem Strang – auch gemeinsame Erlebnisse außerhalb des Büros sind ein wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur. Unsere diesjährige Fahrradtour war dafür das beste Beispiel.

Bei unserer Tour ging es gemeinsam von Ingelheim nach Bingen. Dort wartete in den Hindenburganlagen eine wohlverdiente Pause mit einem gemütlichen Picknick – inklusive Sekt, Fleischwurst mit Brötchen, Brezeln mit Spundekäs und kleinen Snacks. Anschließend setzten wir mit der Fähre nach Rüdesheim über und fuhren mit der Seilbahn hinauf zum Niederwalddenkmal. Bei bestem Wetter und einem herrlichen Blick über das Rheintal blieb genügend Zeit, die Aussicht zu genießen und gemeinsam anzustoßen.

Nach der Talfahrt führte die Tour weiter mit dem Fahrrad nach Oestrich, bevor es mit der Fähre zurück nach Ingelheim ging. Wer den Tag gemütlich ausklingen lassen wollte, traf sich anschließend im Ingelheimer Sommergarten zu einem gemeinsamen Essen und kühlen Getränken.

Unsere rund 20 Kilometer lange Tour hat einmal mehr gezeigt, wie wertvoll gemeinsame Erlebnisse sind. Sie stärken den Zusammenhalt, schaffen schöne Erinnerungen und machen aus Kolleginnen und Kollegen ein echtes Team.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei waren und diesen Tag zu einem besonderen Erlebnis gemacht haben!

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Kryptowährungen: Das Finanzamt sieht künftig genauer hin.Wer mit Bitcoin, Ethereum & Co. handelt, sollte seine steuerlic...
17/07/2026

Kryptowährungen: Das Finanzamt sieht künftig genauer hin.

Wer mit Bitcoin, Ethereum & Co. handelt, sollte seine steuerlichen Pflichten genau kennen. Denn seit dem 01.01.2026 gelten neue Regelungen, die den Kryptohandel deutlich transparenter machen.

Grundsätzlich gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bleiben im Privatvermögen steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Erfolgt der Verkauf innerhalb eines Jahres, können die Gewinne steuerpflichtig sein. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt dabei eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

Unabhängig davon sollten alle Käufe und Verkäufe sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören unter anderem Anschaffungs- und Verkaufsdaten, Kurse, Haltedauer, Stückzahlen sowie Anschaffungskosten und Verkaufserlöse. Gerade bei ausländischen Handelsplattformen kann das Finanzamt zusätzliche Nachweise verlangen.

Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz werden Kryptodienstleister außerdem verpflichtet, Transaktionsdaten sowie persönliche Stammdaten ihrer Kunden an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Meldungen erfolgen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern und sorgen für deutlich mehr Transparenz.

Unser Tipp: Wer in Kryptowährungen investiert, sollte seine Transaktionen lückenlos dokumentieren und steuerliche Fragestellungen frühzeitig prüfen. So lassen sich spätere Rückfragen oder unerwartete Steuerforderungen vermeiden.

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„Alles liegt in der Cloud.“Digitalisierung erleichtert den Arbeitsalltag – vorausgesetzt, alle wissen auch, wo die Unter...
10/07/2026

„Alles liegt in der Cloud.“

Digitalisierung erleichtert den Arbeitsalltag – vorausgesetzt, alle wissen auch, wo die Unterlagen gespeichert sind.

Im Kanzleialltag erleben wir immer wieder, dass Belege und Dokumente zwar in der Cloud abgelegt wurden, der Speicherort aber nicht mehr bekannt ist. Das sorgt nicht nur für längere Suchzeiten, sondern verzögert oft auch die Bearbeitung.

Unser Tipp: Legen Sie Unterlagen an einem zentralen, klar strukturierten Ort ab und stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten wissen, wie sie darauf zugreifen können. So wird die Cloud zu einer echten Erleichterung – und nicht zur Suche nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen.

Mit einem Augenzwinkern zeigen unsere Cartoons typische Situationen aus dem Kanzleialltag – denn viele davon kommen einem irgendwie bekannt vor.

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Mandantenbeispiel: Wenn der Online-Shop plötzlich durchstartetEin Mandant startete mit einem kleinen Online-Shop – zunäc...
03/07/2026

Mandantenbeispiel: Wenn der Online-Shop plötzlich durchstartet

Ein Mandant startete mit einem kleinen Online-Shop – zunächst als Nebenerwerb. Doch mit steigenden Bestellungen und neuen Kundinnen und Kunden wuchs auch die Verantwortung.

• Welche Umsatzsteuer gilt bei Verkäufen ins Ausland?
• Wie werden Online-Zahlungen und Marktplatzumsätze korrekt verbucht?
• Welche steuerlichen Pflichten kommen mit dem Wachstum auf mich zu?

Gemeinsam haben wir die Buchhaltungsprozesse strukturiert, die umsatzsteuerlichen Besonderheiten im E-Commerce geklärt und digitale Abläufe geschaffen, die mit dem Unternehmen mitwachsen.

Das Ergebnis: Der Mandant kann sich heute auf den Ausbau seines Online-Shops konzentrieren – mit transparenten Zahlen, rechtssicheren Prozessen und einer Buchhaltung, die den Überblick behält.

Unser Fazit: Wer im E-Commerce erfolgreich wachsen möchte, braucht nicht nur gute Produkte, sondern auch eine steuerliche Strategie, die mit dem Unternehmen Schritt hält.

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Adresse

Im Hundsweg 5
Ingelheim
55218

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