BS und Vogt Partnerschaft mbB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

BS und Vogt Partnerschaft mbB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Mit kompetenter STEUERBERATUNG Ihre VISIONEN verwirklichen. BS & Vogt Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Diese Woche hatte viele kleine Highlights: ein leckerer Wochenstart, eine kleine Aufmerksamkeit von Mandanten 💛 und ein ...
18/06/2026

Diese Woche hatte viele kleine Highlights:
ein leckerer Wochenstart, eine kleine Aufmerksamkeit von Mandanten 💛 und ein Blick hinter die Kulissen unseres Fotoshootings für unsere Homepage.

Eine Woche voller schöner Begegnungen und besonderer Momente.

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnst...
17/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
14/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

Das   hat begonnen und ein Teil unseres Teams ist hochmotiviert am Start. In den nächsten drei Wochen heißt es für uns: ...
08/06/2026

Das hat begonnen und ein Teil unseres Teams ist hochmotiviert am Start.

In den nächsten drei Wochen heißt es für uns: Helm auf, ab aufs Rad und fleißig Kilometer sammeln!
​Egal ob der tägliche Weg ins Büro oder die Extrarunde am Feierabend – jeder Kilometer zählt für die Umwelt und schweißt uns als Team noch weiter zusammen.🧡

​Wir sind bereit für die Challenge! 💪

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rech...
08/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Juni 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) L...
06/06/2026

Juni 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Mai
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

* 15. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

24. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise)

25. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)

26. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge)

*Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende/Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

⚠️ Am Freitag, 5.6.2026 hat unsere Kanzlei geschlossen. Am Montag, 8.6.2026 sind wir wieder wie gewohnt für euch da.    ...
04/06/2026

⚠️ Am Freitag, 5.6.2026 hat unsere Kanzlei geschlossen. Am Montag, 8.6.2026 sind wir wieder wie gewohnt für euch da.

Sie hat es getan! 💥 Ganz herzlichen Glückwunsch an unsere Nicole zur bestandenen Prüfung zur Steuerfachangestellten! 🎓🎉W...
02/06/2026

Sie hat es getan! 💥
Ganz herzlichen Glückwunsch an unsere Nicole zur bestandenen Prüfung zur Steuerfachangestellten! 🎓🎉
Wir sind super stolz auf dich und freuen uns riesig, dich weiterhin in unserem Team zu haben. Auf viele weitere erfolgreiche Jahre! 🥂💼✨

01/06/2026

Weniger Steuern und mehr Liquidität durch höhere Abschreibungen in den ersten Jahren – genau darum geht es bei der degressiven Abschreibung. In diesem Video bekommt ihr einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten.
Ideal für alle Unternehmen, die Investitionen planen und steuerlich sinnvoll gestalten möchten.

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – ...
30/05/2026

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – bei unterjährigem Kirchenaustritt vor, dass für jeden Monat, in dem eine Kirchenmitgliedschaft im Austrittsjahr noch bestand, ein Zwölftel des Betrags erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuer ergeben würde. Dadurch fällt anteilig eine Kirchensteuer auf Einkünfte an, die dem Steuerpflichtigen nach Austritt, aber noch im Austrittsjahr zufließen. Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese sogenannte „Zwölftelregelung“ für verfassungsgemäß (Urt. v. 24.10.2025 4 K 924/23). Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig (Rev. BFH Az. X R 5/26).

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