22/06/2026
Der Pflegepauschbetrag kann auch nachträglich berücksichtigt werden. Er ist an die persönliche Pflege eines nahen Angehörigen ohne Vergütung gebunden und staffelt sich nach Pflegegrad: 600 € bei Grad 2, 1.100 € bei Grad 3, 1.800 € bei Grad 4 oder 5. Eine Steuerbescheidänderung ist möglich, wenn der Pflegegrad-Bescheid als bindender Grundlagenbescheid vorliegt bzw. nach Erlass des Steuerbescheids eingereicht wird. Das Finanzgericht Düsseldorf erlaubt die Änderung unabhängig von weiteren Voraussetzungen. Mehr Details im vollständigen Artikel.
Ein Steuerpflichtiger kann für die Pflege eines nahen Angehörigen (z. B. der Eltern) anstelle der tatsächlichen Aufwendungen einen Pflegepauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG). Voraussetzung ist unter anderem, dass der