16/06/2026
𝗜𝘀𝘁 𝗲𝘂𝗲𝗿 𝗦𝗵𝗼𝗽 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗻 𝗪𝗶𝗱𝗲𝗿𝗿𝘂𝗳𝘀𝗯𝘂𝘁𝘁𝗼𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝗲𝘁?
𝗜𝗻 𝘄𝗲𝗻𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗧𝗮𝗴𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗲𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁.
Ein Kunde bestellt heute mit wenigen Klicks.
Ab dem 19. Juni 2026 sollen Kund:Innen Online-Verträge mit wenigen Klicks widerrufen können.
Aus diesem Grund führt der Gesetzgeber den sogenannten Widerrufsbutton ein. In Deutschland müssen Unternehmen künftig eine leicht auffindbare elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
🎯 Ziel: Der Widerruf soll online genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss.
Für Händler kann er direkte Auswirkungen auf Prozesse, Retouren und Umsätze haben.
Was bedeutet das konkret für Shopbetreiber?
✅ Zwei-Schritt-Prozess
Der Kunde startet den Widerruf und bestätigt ihn anschließend auf einer zweiten Seite.
✅ Leicht auffindbar
Vorgesehen ist eine klare, leicht zugängliche Widerrufsfunktion. Die Funktion darf nicht im Footer oder in den Tiefen des Kundenkontos versteckt werden.
✅ Automatische Bestätigung
Nach dem Widerruf muss der Kunde eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten.
Viele Händler betrachten das als reines Rechtsthema.
Dabei geht es auch um Zahlen.
Denn jeder zusätzliche Widerruf beeinflusst Umsätze, Retourenquoten, Erlöskorrekturen und die Umsatzsteuer. Wer hohe Bestellvolumina verarbeitet, sollte die Prozesse deshalb nicht nur rechtlich, sondern auch kaufmännisch sauber aufsetzen.
👉 Unser Rat: Prüft jetzt gemeinsam mit Shop-Agentur, Rechtsexperten und Steuerberatung, ob eure Prozesse zum Stichtag belastbar sind.
Denn ein rechtssicherer Checkout endet nicht beim Kaufabschluss.
Wie weit seid ihr bei der Umsetzung des Widerrufsbuttons?