VLH-Beratungsstelle Roland Zilk

VLH-Beratungsstelle Roland Zilk Größter Lohnsteuerhilfeverein mit mehr als 1 Mio. Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen - Wir beraten Mitglieder im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG. V.

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.

22/02/2026
04/02/2026

Kompetente Steuerprofis an Ihrer Seite: Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, nutzen alle Steuervorteile, übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und legen bei Bedarf Einspruch ein – das ganze Jahr, ohne Zusatzkosten.

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04/02/2026

VLH-Mitglied werden heißt: ganzjährig Unterstützung rund um die Einkommensteuer – inklusive Steuererklärung und bestem Steuerergebnis. 🤝📄💶

15/01/2026

Balkonkraftwerk: So bleibt die Mini-PV-Anlage steuerfrei

Für kleine PV-Anlagen, die per Steckdose ans Stromnetz angeschlossen werden, fällt in der Regel weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer an.

Sogenannte Balkonkraftwerke werden immer beliebter. Dazu tragen die vergleichsweise geringen Kosten, der kleine Flächenbedarf und die einfache Installation dieser Mini-Photovoltaikanlagen bei: Sie lassen sich am Balkon oder an einer Wand befestigen und sind somit auch für Mieterinnen und Mieter interessant, die über keine Dachfläche verfügen. Ist die Anlage montiert, wird sie über eine Steckdose ans Stromnetz angeschlossen. Und werden bestimmte Grenzen eingehalten, muss nicht das reguläre Anmeldeverfahren durchlaufen werden. Die Anforderungen an die Registrierung und den Netzanschluss werden so erleichtert.

Keine Einkommensteuer und in der Regel keine Umsatzsteuer

Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss sich keine Sorgen um mögliche Einkommensteuerzahlungen machen. Denn rückwirkend seit 2022 sind die private Nutzung des Stroms aus kleinen Photovoltaik-Anlagen und eventuelle Einnahmen aus der Einspeisevergütung sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen, deren Nennleistung 30 Kilowatt (peak) nicht übersteigt. Diese Grenze wird von einer Mini-Solaranlage nicht erreicht.

In der Regel muss für Mini-PV-Anlagen auch keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Denn hierfür beläuft sich der Umsatzsteuersatz seit 2023 auf null Prozent. Und für den Teil des erzeugten Stroms, den man selbst verbraucht, wird ebenfalls keine Umsatzsteuer fällig. Überschüssiger Strom, der über den Eigenverbrauch hinaus geht, wird in der Regel gratis ins öffentliche Netz eingespeist oder fließt in einen Balkonkraftwerkspeicher. Auch dann wird keine Umsatzsteuer fällig.

Wichtig: Baut eine Betreiberin oder ein Betreiber eines Balkonkraftwerks einen Zähler für den Strom ein, den sie oder er gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist, entsteht für diese Einspeisevergütung grundsätzlich eine Umsatzsteuerpflicht. Allerdings greift bei den Mini-Solaranlagen in der Regel automatisch die Kleinunternehmerregel, dann ist dennoch keine Umsatzsteuer zu entrichten.

Sie haben noch Fragen? Frau/Herr [Vorname / Nachname] leitet die VLH-Beratungsstelle in [PLZ / Ort] und steht Ihnen gerne von [Wochentag] bis [Wochentag] zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit] Uhr telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung: [Telefonnummer] bzw. [[email protected]].

Über die VLH: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

16/02/2023

💡 Steuer 1x1: Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent.

Wer mehr als 62.810 Euro 💶 im Jahr 2023 verdient, zahlt den Höchststeuersatz von 42 Prozent. 😮 Doch erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 628.000 Euro 💰 im Jahr 2023 müssen Spitzenverdiener/innen tatsächlich 42 Prozent Ihres Einkommens an den Fiskus abgeben 🤔. Wir erklären, warum das so ist: 👉http://vlh.de/fb/spitzensteuer

📌 Übrigens: 2022 lag der Einstieg in den Spitzensteuersatz noch bei 57.919 Euro.

12/02/2023

Steuern sparen mit dem Kinderfreibetrag – jetzt klicken und hier im Überblick erfahren, wie das geht!

12/02/2023
Im vergangenen Jahr gab es bei der Anzahl der Kurzarbeiter  Rekordwerte. Alleine im April 2020 waren laut Arbeitsagentur...
28/04/2021

Im vergangenen Jahr gab es bei der Anzahl der Kurzarbeiter Rekordwerte. Alleine im April 2020 waren laut Arbeitsagentur rund sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit. In den anderen Monaten des Jahres waren es zwar etwas weniger, aber seit März 2020 immer mehr als eine Million Kurzarbeiter.
Für alle Betroffenen gilt: Wer mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Und dabei sollte das Steuerergebnis so optimal wie möglich gestalten werden.
Die VLH übernimmt das gerne für dich und wartet mit einer tollen Aktion auf: Wer 2020 in Kurzarbeit war, kann 2021 für nur 39 Euro VLH-Mitglied werden und spart auch noch die Aufnahmegebühr. Infos dazu gibt’s hier: www.vlh.de

Die VLH, Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Wir machen Ihre Steuern. Damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

07/03/2021

Adresse

Schustergasse 3
Heroldsberg
90562

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 14:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
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