Kanzlei Kegel

Kanzlei Kegel Rechtsanwalt, WIrtschaftsprüfer, Steuerberater

Wir sind eine regional tätige Kanzlei
mit steuer- und wirtschaftsrechtlicher
Ausrichtung:

Wir beraten und vertreten Unternehmen
aller Rechtsformen sowie deren Organe
und Gesellschafter

Unser Schwerpunkt ist die wirtschafts-
und steuerrechtliche Gestaltung

Handels- und Gesellschaftsrecht,
Unternehmensbeteiligungen,
Unternehmenssteuerrecht,
Umwandlungssteuerrecht,
Vertragsrecht,
Immobilienrecht,
Arbeitsrecht,
Ehe- und Erbrecht

Unsere Mandanten sind Unternehmen
aller Branchen.

✊🍀Hohe Erwartungen an Garantie auf HomeofficeWie die YouGov-Studie ergab, welche von kununu durchgeführt wurde, wünschen...
17/10/2021

✊🍀Hohe Erwartungen an Garantie auf Homeoffice

Wie die YouGov-Studie ergab, welche von kununu durchgeführt wurde, wünschen sich 46% der Befragten eiine Regelung der zukünftigen Bundesregierung, Bürotätigkeiten zumindest teilweise im Homeoffice durchführen zu können. Durch das Arbeiten von zu Hause während der Corona-Pandemie, ist der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeitmodellen und entsprechenden politischen Regelungen deutlich gestiegen.

Für 20% der insgesamt 2052 Befragten hat die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice so eine hohe Bedeutung erlangt, dass sie ihren Job kündigen würden, wenn ihr Arbeitgeber mit dem Ende der Corona-Maßnahmen eine 100%ige Präsenzpflicht fordern würde.

Wären die Befragten im Gegenzug bereit, für ein flexibleres Arbeitsleben auf Teile ihres Gehalts zu verzichten? 17 % würden 1 bis 5 % und 8 % sogar zwischen 6 und 10 % Gehaltsreduzierung akzeptieren. 64 % würden für flexiblere Arbeitszeiten und 69 % für ein vollständiges Arbeiten im Homeoffice jedoch nicht auf Gehalt verzichten.

👎😷Verweigerung des Tragens einer Maske kann zur Entlassung führenDer Fall:Ein brandenburgischer Lehrer ging der Pflicht ...
17/10/2021

👎😷Verweigerung des Tragens einer Maske kann zur Entlassung führen

Der Fall:
Ein brandenburgischer Lehrer ging der Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nach und somit erachtete das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dessen außerordentliche Kündigung als wirksam und wies dadurch die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung ab.

Dank der sehr aussagekräftigen E-Mails, die von dem Lehrer an die Schule und auch Eltern gingen, nutzt das Landesarbeitsgericht diese als Begründung für die Kündigung.
Unter anderem fielen in diesen Mails Sätze wie: „bin ich der Meinung, dass diese ‚Pflicht‘ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“. Im Anschluss versuchte der Lehrer die Eltern davon zu überzeugen, sich mit ausformulierten Schreiben gegen die Schule vorzugehen, woraufhin dieser eine Abmahnung bekam. In dieser Abmahnung wurde er aufgefordert von seinem Verhalten Abstand zu nehmen, andernfalls drohe ihm die Kündigung. Jedoch tat er dies nicht. Als weitere Begründung dient dem Landesarbeitsgericht der Fakt, dass der Lehrer sich ein Attest aus dem Internet zog, um nicht mehr den Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen.

📈Deutlicher Anstieg der ArbeitsstundenIm Jahr 2020 lag die Zahl der Arbeitszeit pro Erwerbstätigen im zweiten Quartal no...
17/10/2021

📈Deutlicher Anstieg der Arbeitsstunden

Im Jahr 2020 lag die Zahl der Arbeitszeit pro Erwerbstätigen im zweiten Quartal noch bei 294,1 Stunden, dies sieht dieses Jahr ganz anders aus. Im zweiten Quartal dieses Jahres lag die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen bei 316,2 Stunden – ein Anstieg um 6,8 %. Laut der aktuellen Arbeitszeitrechnung des IAB befindet sich der Arbeitsmarkt auf Erholungskurs, verglichen mit dem zweiten Quartal 2019 – im Jahr vor der Corona-Pandemie – ist die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen mit rund 3 % jedoch weiterhin geringer.

Die Zahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist im zweiten Quartal dieses Jahres aufgrund der Lockerungen um knapp 1,4 Millionen auf rund 2 Millionen gesunken, liegt dennoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Der Arbeitsausfall betrug im Zeitraum April bis Juni 8,4 Stunden je Beschäftigten – ein deutlicher Rückgang um 10,2 Stunden im Vergleich mit der identischen Zeitspanne im letzten Jahr zum Höhepunkt der 1. Welle der Corona-Pandemie.
Auch die Zahl der Arbeitnehmer in Mehrfachbeschäftigung ist mit fast 3,9 Millionen im zweiten Quartal 2021 fast wieder auf Vorkrisenniveau. Viele Nebenjobs waren aufgrund der Pandemie im letzten Jahr weggefallen. Gleichwohl ist die Anzahl der Stunden, die der Nebentätigkeit im Durchschnitt nachgegangen wird, mit 62,3 Stunden noch deutlich unter Vorpandemiehöhe.

🔙👨‍💻Arbeitnehmer zurück ins BüroSofern gewünscht, müssen sich Arbeitnehmer künftig ihren Arbeitgebern anpassen, sollten ...
08/09/2021

🔙👨‍💻Arbeitnehmer zurück ins Büro

Sofern gewünscht, müssen sich Arbeitnehmer künftig ihren Arbeitgebern anpassen, sollten diese die Arbeit vor Ort verlangen. So entschied nun das LAG München.

Der Fall: Ein Grafiker, der in Vollzeit bei einem Unternehmen arbeitet, war seit Dezember 2020 im Homeoffice. Dies geschah durch die Erlaubnis des Arbeitgebers. Mit Weisung vom 24.2.2021 hat der Arbeitgeber jedoch gegenüber dem Kläger angeordnet, die Tätigkeit als Grafiker wieder unter Anwesenheit im Büro in München zu erbringen. Daraufhin reichte der Arbeitnehmer die Klage ein. Mit dieser wollte er bezwecken, dass er seinen Job weiterhin von dem Homeoffice aus betreiben kann und nur in Ausnahmefällen ins Büro muss.

Das LAG München wies die Klage jedoch ab. Ein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice ergebe sich weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus § 2 Abs. 4 SARS-CoV-2-ArbSchV. Aus § 106 Satz 1 GewO lasse sich keine Pflicht des Arbeitgebers herleiten, sein Direktionsrechts im Rahmen billigen Ermessens in der gewünschten Weise auszuüben.

🐯📻Tiger MediaTiger Media kann sich künftig auf die Unterstützung seiner beiden strategischen Partner verlassen. Bird & B...
27/08/2021

🐯📻Tiger Media

Tiger Media kann sich künftig auf die Unterstützung seiner beiden strategischen Partner verlassen. Bird & Bird berät Sony Music beim Einstieg, für Tiger Media ist Allen & Overy tätig.
Früher war es ein Walkman oder Plattenspieler, heute werden Kinderhörspiele oft out-of-the-box verwendet. Sony Music und ProSiebenSat.1 haben bei Tiger Media die Ohren gespitzt. Über "Tigerbox" vertreibt das Hamburger Unternehmen einen Audioplayer, mit dem Hörspiele und Kinderlieder abgespielt werden können. Mit „Tigertones“ bietet Tiger Media auch eigene Streaming-Dienste an.
Zusammen mit weiteren Investoren haben sich die beiden Unternehmen einen Part von Tiger Media gesichert. Im Fall von ProSiebenSat.1 Media ist das Investment bei SevenAccelerator, einem Teil der Tochtergesellschaft SevenVentures, das wiederum zum Geschäftsbereich Commerce & Ventures gehört, angesiedelt. In dieser Sparte sind sowohl die Minder- als auch die Mehrheitsbeteiligungen des Medienkonzerns untergebracht. Das Investment in Tiger Media bewegt sich nach Angaben von ProSiebenSat.1 im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

Der Wunsch nach dem Arbeiten von zuhause 🏠Die Homeoffice-Pflicht ist gekippt, nun planen viele Unternehmen ihre Mitarbei...
23/08/2021

Der Wunsch nach dem Arbeiten von zuhause 🏠

Die Homeoffice-Pflicht ist gekippt, nun planen viele Unternehmen ihre Mitarbeiter bald wieder ins Büro zu schicken. Korn Ferry führte eine Studie durch, welche deutlich macht, dass der Gedanke der ständigen Anwesenheitspflicht im Büro bei 55 % der Menschen allerdings Stress auslöst. 70% der Befragten gaben an, dass sie das Arbeiten von zuhause oder prinzipiell Remote Work als die neue Normalität ansehen. 50% der Befragten wollen in Zukunft bei der neuen Jobsuche darauf achten, dass das Arbeiten von zuhause aus möglich ist.

Mitarbeiter haben, so Korn Ferry, ihre Arbeitsabläufe unter pandemischen Bedingungen neu organisiert und erkennen klar die Vorteile mobiler Arbeitsverhältnisse.

85 % der Befragten sehen ganz klar den Wunsch nach Präsenz ausgehend vom jeweiligen Unternehmensmanagement, nur 15 % wünschen von sich aus eine Rückkehr ins Büro. 58 % der Befragten befürchten allerdings Karrierenachteile, wenn sie ihr Bedürfnis nach Remote Work auch gegenüber ihren Vorgesetzten thematisieren.

Besserung auf dem Arbeitsmarkt 📈Laut der IAB-Stellenerhebung ist eine Besserung des deutschen Arbeitsmarktes zu erkennen...
19/08/2021

Besserung auf dem Arbeitsmarkt 📈

Laut der IAB-Stellenerhebung ist eine Besserung des deutschen Arbeitsmarktes zu erkennen. Anhand von 6.500 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ist im vergangenen Quartal ein Anstieg um rund 3% gegenüber dem vorherigen Quartal zu verzeichnen. Im zweiten Quartal 2021 (April bis Juni) waren 1,16 Millionen Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht besetzt.

Im Bereich des verarbeitenden Gewerbes gab es eine Steigerung von 21%, das entspricht 26.000 offenen Stellen. Bei den sonstigen Dienstleistungen - darunter sind die Branchen Gastgewerbe, Gesundheit und Kultur- und Erholungsbetriebe sind es 347.000 offene Stellen mehr als in den ersten drei Monaten des Jahres 2021.
Die von allen Selbstständigen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit, also das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, stieg laut IAB gegenüber dem zweiten Quartal kräftig.

👨‍⚖️BGH: Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen zum MietendeHat der ehemalige Mieter einen Anspruch auf Rückzahlu...
16/08/2021

👨‍⚖️BGH: Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen zum Mietende

Hat der ehemalige Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen, damit die Aufrechnung bei einem Rechtsstreit über die Zahlung rückständiger Miete erklärbar ist ?
In einem Fall, lief das Mietverhältnis von März 2012 bis April 2017, wobei der Mieter bis Juli 2016 Miete und die entsprechenden Betriebskostenvorauszahlungen zahlte. Ab August wurden nur noch die Betriebskosten, ab September garnichts mehr gezahlt. Erst Ende 2016 forderte der Mieter die Vermieterin, die keinerlei Betriebskostenabrechnung erteilt hatte, vergeblich zur Abrechnung über die Betriebskosten auf.

Der Klage auf Zahlung der Miete für September 2016 bis April 2017 hielt der Mieter entgegen, er könne die in den Jahren 2014 bis 2016 geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zurückfordern, weil die Vermieterin pflichtwidrig keine Betriebskostenabrechnung vorgelegt habe.

Das Urteil:
Da der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen muss, kann der Mieter nur die im Jahr 2016 geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern. Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode. Rechnet der Vermieter nicht oder nicht fristgerecht ab, kann der Mieter bei beendetem Mietverhältnis die Vorauszahlungen zurückverlangen, ohne zuvor auf Erteilung der Abrechnung klagen zu müssen.

🚗🤝Europcar wird von Volkswagen übernommenEin von Volkswagen geführtes Konsortium wird ein Übernahmeangebot für Europcar ...
06/08/2021

🚗🤝Europcar wird von Volkswagen übernommen

Ein von Volkswagen geführtes Konsortium wird ein Übernahmeangebot für Europcar abgeben. Der französische Autovermieter kündigte am Mittwoch an, den Vorschlag anzunehmen. Freshfields berät Volkswagen und Clifford Chance arbeitet für Europcar.
Volkswagen (VW) wird in einem Konsortium mit der Vermögensverwaltung Attestor und dem niederländischen Mobilfunkanbieter Pon Holdings ein Angebot zum Erwerb der an der Euronext Paris notierten Europcar Mobility Group (Europcar) abgeben. Bei der Transaktion gründeten die beiden Parteien die Beteiligungsgesellschaft Green Mobility Holding, an der Volkswagen die Mehrheit halten wird.

Das Konsortium versprach Europcar einen Verkauf zu 0,50 Euro je Aktie. Bei einer Übertragung von mehr als 90 % des Grundkapitals und der Stimmrechte erhöht sich dieser jedoch auf 0,51 € je Aktie. Dies entspricht einem impliziten Unternehmenswert von 2,9 Milliarden Euro. Die Mindestannahmeschwelle für ein Übernahmeangebot beträgt 67 %. Die Europcar-Aktionäre halten zusammen 68 % der Aktien und haben sich verbindlich zur Annahme des Angebots verpflichtet

Mit mehr als 3.500 Stationen in über 140 Ländern und mehr als 5 Millionen Kunden, die jährlich die mehr als 350.000 Fahrzeuge nutzen, ist Europcar Europas führender Mobilitätsdienst- und Mietwagenanbieter.

Keine Urlaubstage zurück! ❌🌴Das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden: wenn sich ein Arbeitnehmer während des Urlaubs mit ...
01/08/2021

Keine Urlaubstage zurück! ❌🌴

Das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden: wenn sich ein Arbeitnehmer während des Urlaubs mit dem Coronavirus infiziert und anschließend in Quarantäne muss, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ihm die entsprechenden Urlaubstage zurück zu gewähren.

Nach Klage einer Arbeitnehmerin, die während ihres Urlaubes durch die Behörden in Quarantäne gesteckt wurde und diese genannten Tage von ihrem Arbeitgeber als Urlaubstage zurück verlangte, entschied sich das Gericht gegen sie. Über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum verfügte sie aber nicht.

Zu den Voraussetzungen für die Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Arbeitsunfähigkeit gehört das ärztlich nachgewiesene Zeugnis über eine Arbeitsunfähigkeit. Da die Klägerin nicht darüber verfügte, könne im Nachhinein keine Arbeitsunfähigkeit be- und nachgewiesen werden.
Da eine Erkrankung mit dem Coronavirus nicht zwangsläufig zu einer Arbeitsunfähigkeit führe, muss das Geschehen durch einen behandelnden Arzt beurteilt werden.

Oktoberfest bleibt dahoam🍻In Dubai abgehaltene Veranstaltungen können nicht als "Oktoberfest goes Dubai" bezeichnet werd...
22/07/2021

Oktoberfest bleibt dahoam🍻

In Dubai abgehaltene Veranstaltungen können nicht als "Oktoberfest goes Dubai" bezeichnet werden. Dies entscheidet das LG München I. Daher darf der Veranstalter den Begriff „Oktoberfest goes Dubai“ zusammen mit dazugehörigen Bildern nicht zu Werbezwecken verwenden.

Die Landeshauptstadt München stüzte ihren Antrag insbesondere darauf, dass mit der Formulierung der Eindruck erweckt wird, das Oktoberfest ziehe nach Dubai um.

Irreführung von Verbrauchern:
Nicht überzeugt war die Kammer des LG München I.
Sie sieht in der Formulierung eine Rufausbeutung und eine Irreführung von Verbrauchern. Man projiziere ebenfalls durch die Werbung den guten Ruf des eigentlichen Münchner Oktoberfestes auf die Veranstaltung in Dubai.

🚲📱Lieferservice muss den Fahrern Smartphones und Fahrräder zur Verfügung stellenLaut LAG Hessen kann ein Lieferdienst vo...
18/07/2021

🚲📱Lieferservice muss den Fahrern Smartphones und Fahrräder zur Verfügung stellen

Laut LAG Hessen kann ein Lieferdienst von seinen Fahrern nicht (mehr) verlangen, dass diese ihre privaten Fahrräder und Smartphones nutzen, ohne jeglichen finanziellen Ausgleich dafür zu bekommen.

Der Kläger forderte vor Gericht, dass sein Arbeitgeber ihm für seine Tätigkeit im Lieferdienst ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung stellt. Er begründete dies damit, dass er nicht dazu verpflichtet war, privates Eigentum zum Arbeiten zu nutzen. In erster Instanz wurde diese Klage von dem AG Frankfurt abgelehnt. Der Arbeitsvertrag des Lieferdienstes sieht vor, dass den Fahrern während der Einsatzzeit vom Arbeitgeber entsprechendes Equipment zur Verfügung gestellt wird. In diesem stehen aber weder Fahrräder noch Smartphones .
Laut Arbeitsvertrag ist der Fahrer jedoch verpflichtet, unter straßenverkehrstauglichen Bedingungen Fahrrad zu fahren.
Das LAG hat entschieden: Lieferdienst muss Smartphones und Fahrräder während der Arbeitszeit zur Verfügung stellen! Betriebsmittel und deren Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen bzw. zu stellen.

Adresse

Fichtestraße 13
Heilbronn
74074

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