05/07/2026
Empfehlungen der Alterssicherungskommission Pkt. 26
betroffen davon ca. 10,3 Millionen Beschäftigte
Laut aktuellen Schätzungen und Analysen gibt es bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte, die in einem Midijob (im sogenannten Übergangsbereich) arbeiten. Bei der Minijob-Zentrale waren im 1. Quartal 2026 6.807.248 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6.554.876 im Gewerbe und 252.372 in Haushalten.
Ein Beschäftigter mit einem regelm./tats. Arbeitsentgelt von 800 € (BGS 1111) spart aktuell monatlich 109,55 € an SV-beiträgen durch die Anwendung des Übergangsbereiches (Midijob, ZB 2,9%).
Diese Ersparnis würde entfallen.
Entfallen die sv-rechtlichen Besonderheiten beim Minijob komplett und wir rechnen im BGS 1111 ab, belastet dies einen Beschäftigten mit einem regelm./tats. Arbeitsentgelt von 603 € in Höhe von monatlich 127,53 € an SV-beiträgen.
Dieser Betrag würde den Auszahlungsbetrag mindern.
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf