Steuerberatung Budde-Görtz

Steuerberatung Budde-Görtz Wir sind eine moderne Steuerberatungskanzlei mit persönlicher Betreuung, digitaler Ausrichtung und langjähriger Erfahrung.

Ob Unternehmen oder Privatperson – wir stehen Ihnen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen kompetent zur Seite.

Wir sind ein engagiertes Team aus Steuerberaterinnen, Steuerfachwirtinnen, Steuerfachangestellten und Kollegen im Back O...
23/07/2026

Wir sind ein engagiertes Team aus Steuerberaterinnen, Steuerfachwirtinnen, Steuerfachangestellten und Kollegen im Back Office, die eine gemeinsam wachsende und dynamische Gemeinschaft bilden.
Unser Erfolg basiert auf zufriedenen Mitarbeitern, die sich ernst genommen und gefördert fühlen.
Zusammenhalt und Teamgeist sind für uns genauso wichtig wie eine offene und freundliche Kommunikation.
Du hast Spaß an der Kommunikation mit Menschen und stellst dich gerne den Herausforderungen des Berufes ?
Dann suchen wir dich als Verstärkung für unser Team !
https://www.steuerberatung-budde.de/Stellenangebote/

Steuerrecht Aktuell für Mitarbeiter“ vom 29.05.2026Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.1. Wichtig bei einer Be...
28/06/2026

Steuerrecht Aktuell für Mitarbeiter“ vom 29.05.2026

Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.

1. Wichtig bei einer Betriebsfeier, z.B. anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers:
Der Charakter der Arbeitgeberveranstaltung muss erkennbar sein, ansonsten zählt es beim Arbeitnehmer vollständig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn!
Auf Folgendes ist zu achten:
Der Arbeitgeber tritt als Gastgeber auf
die Gästeliste wird nach betrieblichen Kriterien festgelegt
der Veranstaltungsort und der Ablauf haben einen Unternehmensbezug
der Anlass ist nachvollziehbar dienstlich geprägt

2. Der EUGH hat entschieden, dass Hotels und andere Beherbergungsbetriebe weiterhin zwischen der ermäßigt besteuerten Übernachtung (7% USt) und den regelbesteuerten Nebenleistungen (19% USt) zu trennen haben. Unternehmer sollten möglichst ein gesondertes Entgelt für die jeweilige Leistung berechnen, da es ansonsten bei einem Pauschalangebot / Zusammenfassung als Sammelposten zur Anwendung der Vereinfachungsregelung kommt! Hierbei werden aktuell 15% pauschal der Regelbesteuerung unterworfen! Dies ist z.B. bei der Vermietung von Ferienwohnungen denkbar ungünstig, da ein PKW-Stellplatz und WLAN oft kostenlos mit angeboten werden.

Steuerrecht Aktuell für Berufsträger“ vom 17.03.2026Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.1. Ein Jahresabschluss...
25/06/2026

Steuerrecht Aktuell für Berufsträger“ vom 17.03.2026
Haas - wir steuern. Seminare für Steuerprofis.

1. Ein Jahresabschluss nach §245 HGB ist unter Angabe des Datums schriftlich aufzustellen. Wird der Jahresabschluss in Papierform aufgestellt ist er eigenhändig durch Namensunterschrift zu unterzeichnen und im Original im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in Papierform zu archivieren. Nach einer beabsichtigten Gesetzesänderung kann der Jahresabschluss auch digital (§ 126a Abs. 1 BGB) aufgestellt werden. Für die digitale Aufbewahrung muss dieser aber zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift (QES) versehen werden! Sowohl die einfache als auch die fortgeschrittene elektronische Signatur sind nicht ausreichend! Wird der digital erstellte Jahresabschluss vom Mandanten ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet, ist dieser zwingend in Papierform aufzubewahren.

2. Der BFH vertritt in seinem Urteil vom 10.10.2025, IX R4/24 eine geänderte Rechtsauffassung zu Vermögensumschichtungen: Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen vermietetem Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr.1 a EStG (nach bisheriger Rechtsauffassung handelte es sich um eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung).

3. Wird bei einer Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren die Steuerfreistellung nicht berücksichtigt, muss/sollte eine Angabe in der Einkommensteuererklärung erfolgen, um so die Steuerfreiheit nachzuholen. Die Aktivrente wird auf das Wohngeld, welches viele Rentner beziehen können, angerechnet!

Zum Jahresausklang möchten wir uns herzlich für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im ver...
25/12/2025

Zum Jahresausklang möchten wir uns herzlich für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken.

Weihnachten ist eine gute Gelegenheit, innezuhalten, das vergangene Jahr R***e passieren zu lassen und neue Kraft für die kommenden Aufgaben zu schöpfen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage sowie Gesundheit, Erfolg und Zuversicht für das neue Jahr.

Auch im kommenden Jahr stehen wir Ihnen wieder gerne zuverlässig und engagiert zur Seite.

Mit weihnachtlichen Grüßen

Die Steuerberatung Budde-Görtz

Adresse

Brockhäger Straße 80
Harsewinkel
33428

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 13:00
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