Anwaltskanzlei Heiko Zauske

Anwaltskanzlei Heiko Zauske Probleme mit dem Finanzamt oder Ärger mit der Steuerfahndung? Wir stehen an Ihrer Seite.

12/01/2026

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:“Kommt jetzt eine Steuerteform?“

Antwort des Anwalts: „Nein, es kommt 2028 und es ist Blödsinn. Natürliche Personen haben keinen Steuervorteil und juristische Personen im ersten Schritt, ein Prozent auf die Körperschaftsteuer. Bei zwei Prozent Inflation eher ungenügend.“

Kommt ein Mandant:“Die Bundesregierung will die Erbschaftsteuer erhöhen. Womit kann ich planen?“Antwort des Anwalts:“Die...
24/09/2025

Kommt ein Mandant:“Die Bundesregierung will die Erbschaftsteuer erhöhen. Womit kann ich planen?“

Antwort des Anwalts:“Die Erbschaftsteuer ist ein reines Mittel der politischen Stimmungsmache. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre hat die Erbschaftsteuer neun Milliarden pro Jahr betragen. Davon müssen die Kosten der Verwaltung abgezogen werden. Bei Steuereinnahmen zzgl. Sozialabgaben von zwei Billionen (anders: 2.000 Milliarden) insgesamt, ist die Erbschaftsteuer lächerlich, selbst wenn sie verzehnfacht wird.

Die letzte Reform des Erbschaftsteuergesetzes erfolgte zum 01. Juli 2016!!!! Die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht laufen noch immer. Es wird keine Reform der Erbschaftsteuer geben.

Eine „neue“ Erbschaftsteuerreform macht keinen Sinn, weil sie viel zu wenig Gelder in den Staatshaushalt einbringt.

Das wird nicht kommen. Im Gegenteil. Die Erbschaftsteuer wird komplett eingestellt.

Bei Rückfragen gerne melden.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:„Ich habe einen Familienbetrieb/Klempnerei mit fünfzig Angestellten. Es soll ja, wie an...
18/09/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:

„Ich habe einen Familienbetrieb/Klempnerei mit fünfzig Angestellten. Es soll ja, wie angekündigt, einen „Wirtschaftsbooster“ geben. Ich führe den Betrieb als Einzelkaufmann. Rein steuerlich, habe ich ich eine Steuerersparnis über die nächsten fünf oder zehn Jahre, mit den aktuellen Maßnahmen? Was könnte ich machen?“

Antwort des Anwalts:

„Es gibt für Sie keinen Steuervorteil:

1. die Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028!!!! um ein Prozent (weniger als die derzeitige Inflation)!!!! findet auf Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine Anwendung.

2. die Turboabschreibung in Höhe von 30 Prozent führt nur zu höheren Betriebsausgaben in den ersten zwei Jahren. Auf einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren bleibt es bei einer identischen Steuerbelastung.

3. dies gilt entsprechend für die Förderung von Elektrofahrzeugen in Höhe von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung. Eine reine Verschiebung von Betriebsausgaben, aber keine Steuerersparnis.

4. die Forschungsförderung bringt Ihnen als Klempner wahrscheinlich nichts.

5. die verminderte Besteuerung in Höhe von 25 Prozent nicht entnommener Gewinne brauchen Sie nicht, da es eine bessere Möglichkeit der Investionsrücklage gemäß § 7g EStg gibt, wenn Sie geplant investieren wollen.“

Frage des Mandanten:

„Wo ist jetzt die steuerliche Entlastung für mein Unternehmen? Meine Angestellten und ich haben mit der finanziellen Mehrbelastung zu kämpfen.“

Antwort des Anwalts:“Es gibt keine.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich an

Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:“Wir haben eine Körperschaftsteuerreform. Verliert der Bund, wie in der Presse gesagt, ...
26/06/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:“Wir haben eine Körperschaftsteuerreform. Verliert der Bund, wie in der Presse gesagt, Steuereinnahmen in Höhe von 50 Milliarden?“

Antwort des Anwalts:“Die Körperschaftsteuer in Deutschland betrug im Jahr 2024 insgesamt 39, 8 Milliarden. 2028!!! (Vorher passiert nichts) sind es aufgrund der Reform nur noch 14/15-tel. Würde bedeuten, statt 39, 8 Milliarden, nur noch 37, 14 Milliarden.“

Es macht es langsam schwer, an eine kaufmännischen Kompetenz zu glauben. Wir können nicht im Ansatz erkennen, woher diese Behauptungen kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:“Es soll ja jetzt die Reform der Mütterrente kommen. Ich bin verheiratet und habe mit m...
24/06/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:“Es soll ja jetzt die Reform der Mütterrente kommen. Ich bin verheiratet und habe mit meiner Frau drei Kinder. Geboren sind die Kinder 1996, 1998 und 2001. Was bekommt meine Frau durch die Reform an zusätzlicher Rente?“

Antwort des Anwalts:“Nichts, da die Kinder nach 1992 geboren wurden. Die Reform der Mütterrente gilt nur für Kinder, die vorher geboren sind. Es ist lediglich eine Anpassung.“

Frage des Mandanten:“Was wäre denn, wenn die Kinder vor 1992 geboren wären?“

Antwort:“Für diese Kinder gilt dann, dass die Rentenanwartschaftspunkte der Mutter um den Faktor 0, 5 erhöht werden, somit 20, 39 € brutto im Monat mehr Rente für die Mutter pro Kind.“

Frage:“Dann hätte meine Frau 20, 39 € pro Kind mehr gehabt, somit 61, 17 €?“

Antwort:“Nein, dieser Betrag ist um Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von circa 11, 55 Prozent zu kürzen, daher nur 18, 04 € pro Kind netto.“

Frage:“Sind das sämtliche Abgaben?“

Antwort:“Nein, sollten Sie noch weitere Einkünfte haben, müssen Sie wahrscheinlich auch Einkommensteuer zahlen. Bei dreißig Prozent Einkommensteuersatz (geschätzt) verbleiben Ihnen dann netto 12, 73 € pro Kind, bzw. 38, 19 € bei drei Kindern.“

Mandant war sprachlos.

Bei Fragen gerne melden. Altersvorsorge sieht anders aus.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Kommt ein Mandant in die Kanzlei. Der Mandant:“Es kommt ja bald die Wirtschaftsinitiative mit der Turboabschreibung. Da ...
07/06/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei.

Der Mandant:“Es kommt ja bald die Wirtschaftsinitiative mit der Turboabschreibung. Da muss ich dann ja weniger Steuern zahlen. Ich bin Handwerker und will einen Bulli kaufen für 60.000 € (ohne Umsatzsteuer). Den werde ich, weil es ein Neufahrzeug ist mit Sonderausstattung zehn Jahre in meiner GmbH nutzen. Welchen steuerlichen Vorteil bringt mir die Turboabschreibung?“

Antwort des Anwalts:“Sie müssen den Kaufpreis bezahlen. Den Kaufpreis in Höhe von 60.000 € können Sie von der Steuer absetzen. Da Sie eine Gmbh haben mit einem gleichbleibenden Steuersatz (KSt und GewSt) von 32, 6 Prozent in Hannover, wirkt sich diese Investition aus mit einer Steuerersparnis in Höhe von 19.560 €. Verteilt auf 6 Jahre (Neufahrzeug), somit 3.260 € pro Jahr für sechs Jahre.“

Mandant:“Das habe ich verstanden. Was bringt mir die Turboabschreibung?“

Antwort des Anwalts:“Die Steuerersparnis wird nicht auf sechs Jahre verteilt, sondern ist gibt in den ersten drei Jahren mehr als 3.260 €. Ab dem vierten Jahr weniger. Es bleibt aber bei der Gesamtsumme von 19.560 €.“

Mandant:“Verstehe die Turboabschreibung nicht. Was zahle ich weniger an Steuern auf einen Zeitraum von drei, sechs oder zehn Jahren?“

Antwort des Anwalts:“Auf einen Zeitraum von drei, sechs oder zehn Jahren zahlen sie weiterhin die identischen Steuern. Die Turboabschreibung hat KEINEN Steuervorteil. Es ist eine reine Umverteilung. Ein Jahr weniger Steuern, dafür später mehr. Es ist die alte Regelung zur degressiven Abschreibung gemäß § 7 Absatz 2 Einkommensteuergesetz aus den neunziger Jahren. Das hatten wir schon. Sie sparen damit KEINEN Cent.“

Mandant:“Was bringt mir das? Ich bin ja hoffentlich dreißig oder vierzig Jahre mit meinem Unternehmen am Markt?“

Antwort des Anwalts:“Nichts. Es gibt aus der Turboabschreibung keinen Steuervorteil.“

Steueroptimierung sieht anders aus.

Bei Fragen, einfach melden.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:„Ich habe eine GmbH. Jetzt kommt die Wachstumsinitiative. Was bedeutet dies für meine S...
06/06/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:

„Ich habe eine GmbH. Jetzt kommt die Wachstumsinitiative. Was bedeutet dies für meine Steuerbelastung.“

Antwort des Anwalts:“Geplant ist, Ihre Gmbh bezahlt in drei Jahren (2028) nur noch Körperschaftsteuer in Höhe von 14 Prozent. In Folgejahre jeweils ein weiteres Prozent weniger bis final 10 Prozent.

Bedeutet für Sie bei einem Gewinn von 100.000 €, zahlen Sie statt 15.000 € nur noch 14.000 € im Jahr 2028.

Gewerbesteuer bleibt so. Gesamtbelastung in Hannover beider Steuerarten zusammen 32, 6 Prozent, dann nur noch 31, 6 Prozent.

Frage des Mandanten: „Das sind aber bei 100.000 € Gewinn, nur 1.000 € im Betriebsvermögen im Jahr mehr. Nicht einmal 100 € im Monat für neue Investitionen?“

Antwort des Anwalts: „Ja.“

Steueroptimierung wird nicht so generiert.

Bei Fragen einfach melden.

Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

05/06/2025

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:„Er betreibt ein Restaurant. Das Finanzamt stellt in seiner Prüfung fest, die Rechnunge...
05/06/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei:

„Er betreibt ein Restaurant. Das Finanzamt stellt in seiner Prüfung fest, die Rechnungen sind nicht als PDF, sondern als Word-Dokument (daher veränderbar) gespeichert. Sonst alles rechtmäßig. Das Finanzamt beabsichtigt jetzt einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent hinzuzuschätzen.“

Die Hinzuschätzung erfolgt grundsätzlich auf den Nettoumsatz. Vorliegend Hinzuschätzung monatlich bei netto 10.000 €. Folge bei 19 Prozent Umsatzsteuer 1.900 € im Monat.

Bedeutet im Jahr 22.800 € (12 Monate). Prüfungszeitraum drei Jahre, daher 68.400 € Umsatzsteuer.

Einkommen- und Gewerbesteuer bei ungefähr 46, 75 Prozent, somit 46.750 € pro Jahr, drei Jahre 140.250 €.

Zuzüglich Zinsen, Säumniszuschläge, etc.

Ergebnis: Steuern ohne alles 208.650 €. Dazu kommen noch weiter Kosten aus Zinsen, Sz, StB, RA etc. In Summe 250.000 €.

Antwort des Anwalts: „So einfach geht das nicht. Formelle Fehler in der Buchhaltung führen nicht zu einer Schätzungsbefugnis und somit zu einem Sicherheitszuschlag. Das muss vom Finanzamt begründet werden. Dann können wir das prüfen.“

Wichtig ist. Fehler können in der Buchführung passieren. Das beudeutet aber noch lange nicht, dass diese zu einer Steuernachzahlung führen. Man muss sich aber wehren.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

02/04/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei.

„Er ist Tätowierer. Es geht um die Einordnung, ob er zweckfreie Kunst oder Gebrauchskunst anbietet (wo ist bitte für einen Normalsterblichen der Unterschied?)

Im Ergebnis wird diskutiert, ob die Tätowierung gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht, weil er Künstler ist.

Das Abenteuer geht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
www.Anwaltskanzlei-zauske.de

Kommt ein Mandant in die Kanzlei. „Die Gemeinde vollstreckt gerade Hundesteuer in Höhe von circa 1.200 € gegen ihn. Er h...
27/03/2025

Kommt ein Mandant in die Kanzlei.

„Die Gemeinde vollstreckt gerade Hundesteuer in Höhe von circa 1.200 € gegen ihn. Er hat aber gar keine Hunde.“

Problem: Die vorhergehenden Steuerbescheide über Hundesteuer hat er nicht mit dem Einspruch/Widerspruch angegriffen, ggf. Klage (abhängig von der Gemeinde). Jetzt sind die Bescheide bestandskräftig.

Weiter geht es mit Aufhebungs- und Erlassanträgen, verbunden mit erheblichen Kosten.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, aber zehn Minuten Gespräch beim Zugang der Bescheide mit einem Profi hätten alles erledigt.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Augen auf bei der Grundsteuer. Kommt eine Mandantin in die Kanzlei: „Meine Grundsteuer ist zu hoch. Das kann nicht stimm...
06/02/2025

Augen auf bei der Grundsteuer.

Kommt eine Mandantin in die Kanzlei: „Meine Grundsteuer ist zu hoch. Das kann nicht stimmen. Was kann ich tun?“

Das Problem bei der Grundsteuer ist, dass maßgeblich der Bewertungsbescheid der Finanzämter ist. Darauf wird von der jeweiligen Gemeinde nur ein Hebesatz angewendet. Meist ist aber der Bewertungsbescheid falsch. Gegen diesen haben aber viele Eigentümer keinen Einspruch eingelegt. Das ist schlecht.

Jetzt eine Änderung zu erwirken ist nahezu unmöglich. Die Einspruchsfrist von einem Monat ist abgelaufen.

Egal, wie falsch dieser Bescheid ist, eine Änderungsmöglichkeit sieht das Gesetz nur in einem kleinen Bereich vor.

Sollte man diesen Bescheid aber nicht erhalten haben (er wird meist mit einfachen Brief versandt), ist dieser als Verwaltungsakt nicht bekanntgegeben worden. Die Frist läuft erneut mit der regulären Zustellung. Die ursprüngliche Zustellung müsste dann das Finanzamt beweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-

Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht

Adresse

Berliner Allee 12 A
Hanover
30175

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Anwaltskanzlei Heiko Zauske erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Anwaltskanzlei Heiko Zauske senden:

Teilen

Kategorie