24/06/2025
Kommt ein Mandant in die Kanzlei:“Es soll ja jetzt die Reform der Mütterrente kommen. Ich bin verheiratet und habe mit meiner Frau drei Kinder. Geboren sind die Kinder 1996, 1998 und 2001. Was bekommt meine Frau durch die Reform an zusätzlicher Rente?“
Antwort des Anwalts:“Nichts, da die Kinder nach 1992 geboren wurden. Die Reform der Mütterrente gilt nur für Kinder, die vorher geboren sind. Es ist lediglich eine Anpassung.“
Frage des Mandanten:“Was wäre denn, wenn die Kinder vor 1992 geboren wären?“
Antwort:“Für diese Kinder gilt dann, dass die Rentenanwartschaftspunkte der Mutter um den Faktor 0, 5 erhöht werden, somit 20, 39 € brutto im Monat mehr Rente für die Mutter pro Kind.“
Frage:“Dann hätte meine Frau 20, 39 € pro Kind mehr gehabt, somit 61, 17 €?“
Antwort:“Nein, dieser Betrag ist um Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von circa 11, 55 Prozent zu kürzen, daher nur 18, 04 € pro Kind netto.“
Frage:“Sind das sämtliche Abgaben?“
Antwort:“Nein, sollten Sie noch weitere Einkünfte haben, müssen Sie wahrscheinlich auch Einkommensteuer zahlen. Bei dreißig Prozent Einkommensteuersatz (geschätzt) verbleiben Ihnen dann netto 12, 73 € pro Kind, bzw. 38, 19 € bei drei Kindern.“
Mandant war sprachlos.
Bei Fragen gerne melden. Altersvorsorge sieht anders aus.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Zauske
-Rechtsanwalt-
Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Steuerstrafrecht