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Rückwirkender Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften: Achtung, Fristende!Gleichgeschlechtliche Paare, die...
27/09/2020

Rückwirkender Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften:

Achtung, Fristende!

Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende des letzten Jahres in eine Ehe umgewandelt haben, haben Anspruch auf den Splittingtarif für die gesamte Dauer ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft und können diesen auch jetzt noch rückwirkend beantragen.

Doch Achtung! Die Frist dazu läuft Ende des Jahres ab!

Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten seit August 2001 eingegangen werden und seit Oktober 2017 gilt die Ehe für alle.

Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen. Die Eingehung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist seit Oktober 2017 nicht mehr möglich, bereits eingegangene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.

Einkommensteuerlich wurden eingetragene Lebenspartnerschaften erst 2013 den (verschiedengeschlechtlichen) Eheleuten durch die Gewährung des Splittingtarifs gleichgestellt. Bei Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 war bewusst auf die einkommensteuerliche Gleichstellung zu verschieden-geschlechtlichen Ehen verzichtet worden, denn für die dafür notwendige Änderung des Einkommensteuergesetzes verfügte die rot-grüne Koalition nicht über die notwendige Mehrheit im CDU-dominierten Bundesrat.
So blieb es bei der Änderung des bürgerlichen Rechts, die die Koalition auch gegen den Willen der CDU durchsetzen konnte.

Die steuerliche Ungleichbehandlung wurde erst 2013 aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidung beendet. Dies berechtigte allerdings nicht zu einer Änderung bereits bestandskräftiger Einkommensteuerfestsetzungen, so dass den meisten eingetragenen Lebenspartnerschaften für die Zeit zwischen 2001 und 2013 der Splittingtarif verwehrt blieb.
Durch die Einführung der Ehe für alle durch das Eheöffnungsgesetz und der 2018 in Kraft getretenen Änderung der Abgabenordnung wurde die Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften nachträglich teilweise aufgehoben.

Nach einer Änderung der Abgabenordnung wird gleichgeschlecht-lichen Eheleuten für die gesamte Dauer der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Splittingtarif zugestanden, wenn die Lebenspartnerschaft spätestens Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt wurde und der Antrag dazu bis Ende 2020 gestellt wird. Und zwar auch dann, wenn die Einkommensteuer der Betroffenen, was der Regelfall sein dürfte, bereits bestandskräftig festgesetzt wurde.

Der Splittingtarif führt natürlich nur dann zu einer Verringerung der Einkommensteuer, wenn die Beteiligten über unterschiedliche Einkommen verfügen. Dies ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht ganz so häufig der Fall wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren.
Lagen aber die Einkommen der beiden an der Partnerschaft beteiligten Partner*innen auseinander, kann es sich finanziell lohnen, den Antrag auf rückwirkende Gewährung des Splittingtarifs zu stellen. Sind mehrere Jahre betroffen, etwa, weil die Partnerschaft bereits 2001 oder 2002 eingegangen wurde, können im Einzelfall in der Summe vier- bis fünfstellige Steuererstattungen winken.
Es lohnt sich also, die alten Unterlagen zu prüfen und nachzurechnen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Splittingtarif die Steuerbelastung des Paares insgesamt verringert.

Dabei ist es unschädlich, wenn die Einkommensteuer bereits bestandskräftig festgesetzt wurde, denn der Antrag auf rückwirkende Bewilligung des Splittingtarifs wird in diesem Fall einem rückwirkenden Ereignis gleichgestellt.

Nachzuweisen ist die Eingehung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und die Umwandlung in eine Ehe bis Ende 2019.

Der Splittingtarif kann auch für Jahre beantragt werden, in denen eingetragenen Lebenspartnerschaften der Splittingtarif bereits offenstand. Wird also jetzt festgestellt, dass beispielsweise 2015 der Splittingtarif einkommensteuerlich günstiger war als die tatsächlich durchgeführte Einzelveranlagung, kann auch dies bis Ende 2020 korrigiert werden (wenn die Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 eine Ehe umgewandelt worden ist).

Der Antrag auf rückwirkende Gewährung ist bis zum 31.12.2020 zu stellen.

Endlich! Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung mit Bruttolistenpreis des MatchboxmodellsBei der Nutzung eines Firmen- ode...
01/04/2018

Endlich! Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung mit Bruttolistenpreis des Matchboxmodells

Bei der Nutzung eines Firmen- oder Dienstwagens bleibt bekanntlich die Wahl zwischen der Fahrtenbuch- oder der sog. 1%-Methode um den Entnahmewert bzw. den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung zu ermitteln, also Pest oder Cholera könnte man meinen.

Das Fahrtenbuch, mit Mühe erzeugt, wird häufig genug vom Finanzamt auseinandergepflückt oder gar gleich verworfen.
Ich sah bereits einen Steuerprüfer, der es genüsslich wie eine kubanische Zigarre rollte um es dann zu rauchen, lachend wie Jack Nicholson in Shining. Nein, der rauchte kein Fahrtenbuch, aber die Nummer mit der Axt war auch nicht übel.

Bei der 1%-Methode ist der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich. Das geht natürlich völlig an der Realität vorbei, da fast jeder neue Pkw mit deutlichem Abschlag verkauft wird.
Doch noch ungerechter ist dies beim Erwerb eines gebrauchten Wagens.

Wie ist es aber, wenn das Fahrzeug im Ausland erworben wurde?
Falls der PKW mit einem in Deutschland vertriebenen Modell bau- oder typengleich ist, kommt dabei dessen inländischer Bruttolistenpreis zum Ansatz.
Ist aber das betreffende Modell in Deutschland gar nicht erhältlich, erfolgt eine Schätzung. Doch woran könnte man sich da orientieren?

Es bieten sich vier denkbare Möglichkeiten an:

1) Die Preisempfehlung des Herstellers für den betreffenden ausländischen Markt, hier rund 54.000 €

2) Der Einkaufspreis des deutschen Importeurs mit ca. 76.000 €

3) Der tatsächlich geleistete Kaufpreis, irgendetwas zwischen 1+2

4) Der Verkaufspreis des entsprechenden Modells von Matchbox, ganze 49,99 € mit Geschenkverpackung + Ebay-Gebühr

Vor gut einem Jahr hatte sich das Niedersächsische Finanzgericht völlig überraschend für die Matchbox-Methode entschieden.
Daraufhin stieg bekanntlich die Aktie von Mattel um 1.600% und die Dienstwagen der niedersächsischen Richter wurden ..... ja, größer, deutlich größer.

Happy Easter!

Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen

Seit knapp 4 Wochen relevant ... die Kassennachschau!
26/01/2018

Seit knapp 4 Wochen relevant ... die Kassennachschau!

Seit 1. Januar 2018 kann die Finanzverwaltung unangekündigt sämtliche Kassensysteme prüfen – werden Mängel festgestellt, kann eine steuerliche Außenprüfung f...

04/01/2018

Steuerfachangestellte (m/w) - - - Wage den Sprung! :-)

Dennis erklärt Berufe: Steuerberater
22/12/2017

Dennis erklärt Berufe: Steuerberater

Dennis ist eigentlich ein ganz normaler Berufsschüler aus Hürth. Er zockt gerne Konsolenspiele und lässt sich von seiner Oma mit Currywurst verwöhnen. Alles also kein Problem, wenn Dennis nicht unsere geheime Studio-Nummer rausgekriegt hätte.

Ehepartner wegen Lohnsteuerklasse mit Kettensäge bedroht?Das ist neuerdings glücklicherweise nicht mehr erforderlich.Der...
17/12/2017

Ehepartner wegen Lohnsteuerklasse mit Kettensäge bedroht?

Das ist neuerdings glücklicherweise nicht mehr erforderlich.

Der einseitige Steuerklassenwechsel wird in der Praxis insbesondere für den Fall der dauernden Trennung im laufenden Jahr relevant. In diesem Fall war bisher nur ein Steuerklassenwechsel auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten zulässig. Dies führte oftmals zu Schwierigkeiten und zu Unverständnis bei dem Ehegatten mit der (ungünstigen) Steuerklasse V, siehe Bild.

Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist ab dem 01.01.2018 aber auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Somit kommt die Steuerklassenkombination III/V nur noch zur Anwendung, wenn beide Ehegatten dies wollen.

Zum 01.01.2018 fand m Bereich der Lohnsteuerklassen eine Änderung dahingehend statt, dass bei Eheschließung grundsätzlich eine automatisierte Einreihung in die Steuerklassen IV/IV erfolgt.
Diese Steuerklassenkombination wird damit also zum gesetzlichen Regelfall für Ehegatten und somit die Steuerklassenkombination III/V zur Wahlkombination ausgestaltet.

Im Jahr der Eheschließung können die Ehegatten auf gemeinsamen Antrag hin rückwirkend zum Zeitpunkt der Eheschließung die Steuerklassenkombination III/V erhalten.

Die erstmalige Bildung der Steuerklassenkombination III/V nach der Heirat ist übrigens noch kein schädlicher Steuerklassenwechsel! Die Ehegatten können daher im laufenden Jahr (nochmals) die Steuerklasse wechseln!

Wichtig:
Der oben genannte, einseitige Antrag gilt jedoch nicht für den Wechsel von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III oder V.

Auf den Webseiten der Bundesfinanzverwaltung ist der entsprechend geänderte Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten! Lebenspartnern" bereits verfügbar:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Unter Steuerformulare, Lohnsteuer, Nr. 20

Bei Nichtgefallen oder anderen Plänen bitte hier klicken:

https://www.idealo.de/preisvergleich/ProductCategory/19144.html

Haushaltsnahe Dienstleistungen noch nachträglich geltend machen!Kann das funktionieren?Das Finanzgericht Köln hatte in e...
05/11/2017

Haushaltsnahe Dienstleistungen noch nachträglich geltend machen!

Kann das funktionieren?

Das Finanzgericht Köln hatte in einem Streitfall darüber zu entscheiden, ob den Kläger (von Beruf auch noch Steuerberater) ein grobes Verschulden daran traf, dass dieser erst mehrere Monate nach der Bestandskraft des Einkommensteuer-Bescheides 2014 erstmals Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht hat.

Denn dieses sog. grobe Verschulden wäre ein K.O.-Kriterium dafür, dass nach der Bestandskraft ein Einwand dahingehend noch möglich wäre.

Diese nachträglich geltend gemachten Aufwendungen fanden ihre Grundlage auf einer dem Kläger als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vom Vermieter erst mehrere Monate nach Bestandskraft des ESt-Bescheides 2014 übersandten Betriebskostenabrechnung, aus welcher die auf den Kläger anteilig entfallenden Kosten für Aufzugsanlagen, die Gartenpflege, den Winterdienst, die Schornstein- und Hausreinigung usw. zu entnehmen waren.

Das Finanzamt lehnte die Berichtigung, Sie ahnen es, natürlich ab, da die Berücksichtigung am grob schuldhaften Verhalten des Klägers scheitere, insbesondere da dieser auch noch Steuerberater sei und sich naturgemäß in diesen Dingen auskennen sollte.

Im Klageverfahren bestritt der Steuerberater erneut das Vorliegen eines groben Verschuldens seinerseits, da er von seinem Vermieter erst Monate nach Bestandskraft des ESt-Bescheides 2014 die Betriebskostenabrechnung übersandt bekommen habe.

Das Finanzgericht Köln folgte der Argumentation des Klägers.
Unstreitig habe der Beklagte positive Kenntnis von den Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen erst durch die im Anfang Januar 2016 übermittelte Nebenkostenabrechnung für 2014 erlangt.

Dies war schon deshalb erstaunlich, weil die gesetzliche Frist für die Übermittlung der Nebenkostenabrechnung seitens des Vermieters spätestens zum Ablauf des Jahres 2015 hätte zugestellt werden müssen. Eine eventuelle Nachzahlung hätte der Steuerberater als Mieter nicht mehr leisten müssen, ein Guthaben hingegen wäre noch einforderbar.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes sei zwingende Voraussetzung für den Ansatz von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen der Erhalt einer Nebenkostenabrechnung.

Eine solche war dem Kläger in Form der Betriebskostenabrechnung jedoch erst mehr als acht Monate nach Erstellung der Steuererklärung übersandt worden.

Gerade die Kenntnis der steuerrechtlichen Vorschriften habe verhindert, dass entsprechende Angaben in der Steuererklärung gemacht worden seien.
Damit war auch klar, dass er in diesem Fall als Steuerberater nicht besonders zu behandeln war, nämlich besonders schlecht.

Das Finanzamt hat hier als schlechter Verlierer Berufung eingelegt, die das Finanzgericht ablehnte. Daraufhin hat das Finanzamt Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Die ist nun anhängig, große Erfolgsaussichten hat sie aber nicht. Mal sehen, wie es weiter geht.

Änderung beim KindergeldBisher können Sie die Förderung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist beantragen. Das wär...
03/11/2017

Änderung beim Kindergeld

Bisher können Sie die Förderung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist beantragen. Das wäre dann also vom 31.12.2017 gerechnet, rückwirkend bis Januar 2013. Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (a lala looooong word!) wurde dies im Juni 2017 allerdings geändert.

Künftig gilt:

Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2017 bei der Familienkasse eingehen, kann Kindergeld nur für die letzten sechs Monate vor Eingang des Antrags rückwirkend gezahlt werden.

Betroffene Eltern, die eventuell noch Anspruch für zurückliegende Jahre haben, sollten sich daher mit ihrem Antrag beeilen.

The name of this song is NOT a lalala long, neither it's from Bob Marley. The song was composed and recorded by INNER CIRCLE and it´s called "SWEAT".

Und dann war da noch ... Frau Schulz, Azubi im 2. Jahr!
27/10/2017

Und dann war da noch ... Frau Schulz, Azubi im 2. Jahr!

Keine Gebühr mehr ab 13.01.2018Wer kennt das nicht?Sie haben gerade ihren Flug gebucht. Für schmale 39,90 € nach London ...
15/10/2017

Keine Gebühr mehr ab 13.01.2018

Wer kennt das nicht?
Sie haben gerade ihren Flug gebucht. Für schmale 39,90 € nach London und zurück, nach Wahl der Zahlungsmethode und Bestätigung kostet der Flug plötzlich 687 €!
Holzklasse, ohne Koffer, nix zu essen, übelgelaunte, bulgarische Stewardess, der Nachbar ist Sumoringer mit Blähungen, der vor ihnen Sitzende ein Yeti mit „Gsus lives“-Tätowierung auf dem Kopf, sich noch vor dem Start bis zum Anschlag zurücklehnend.

Doch damit ist jetzt Schluss! Nun ja, fast.

Denn ab dem 13.01.2018 dürfen im sog. 'B2C'-Geschäft, also bei Geschäften zwischen Unternehmen und Kunde, keine Aufschläge mehr für die Nutzung gängiger bargeldloser Zahlungsmittel. wie Visa- oder Maestrocard, Mastercard, Überweisungen, Lastschriften oder SEPA erhoben werden.

Das gilt für Online-Shop-Betreiber und auch für stationäre Fachgeschäfte gleichermaßen.
Hintergrund ist das 'Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie' vom 17.07.2017.
Der dadurch neu ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügte § 270a untersagt die Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung solcher bargeldlosen Zahlungsmittel.

Ob allerdings auch Zahlungen via PayPal betroffen sind, ist gegenwärtig allerdings noch unklar.

Übrigens: Im unternehmerischen Verkehr (B2B) dürfen dagegen weiterhin Entgelte für kartengebundene Zahlungsmittel verlangt werden.

In der nächsten Ausgabe (lesen Sie leider nicht):

1. Wie man einen Sumoringer dazu bringt, einem Snacks zu besorgen und ´nen Yeti zu verdreschen.

2. Bulgarisch-Kurs zum Upgrade in die Business-Class

Sumō [sɯmoː] (j*p. 相撲, Sumō bzw. 大相撲, Ōzumō) ist eine ursprünglich aus Japan stammende Form des Ringkampfs. Einen Sumō-Kämpfer bezeichnet man als Sumōtori oder Rikishi.

Geschenke, Geschenke, GeschenkeDas Geschenkeurteil wird wohl doch nicht so streng angewendet wie befürchtet!Die Steuerre...
10/09/2017

Geschenke, Geschenke, Geschenke

Das Geschenkeurteil wird wohl doch nicht so streng angewendet wie befürchtet!

Die Steuerregeln für Geschäftsgeschenke hatte der Bundesfinanzhof kürzlich verschärft. Danach hätten viele Unternehmer ihre Geschäftsgeschenke möglicherweise nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen können.

Was war passiert?

Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich entschieden, dass die für ein Geschäftsgeschenk übernommene Pauschalsteuer ein weiteres, zweites Geschenk ist.
Das heißt, der Wert des Geschenks und die darauf entfallende Steuer werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe dann den Betrag von 35 Euro, entfällt der Betriebsausgabenabzug.

Für die Praxis hätte das Urteil fatale Folgen, denn bisher wurde die Pauschalsteuer eben nicht in die 35 Euro-Grenze mit eingerechnet. Die steuerlich abziehbaren Geschenke hätten also deutlich billiger werden müssen, um noch genug Raum für die Pauschalsteuer zu lassen, die immerhin 30 % beträgt.

Außerdem hätten sich je nach umsatzsteuerlicher Behandlung und einer eventuellen Kirchensteuer verschiedene Grenzen für die Geschenke errechnet.
Ich habe keine Mühen gescheut und mittels Hexenbrett Heidi gefragt (nein, nicht die Klum) und die sagt: „Völlig unpraktiKabel“

Jetzt gibt das Bundesfinanzministerium auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler Entwarnung.

Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage!
Das heißt, dass für den Betriebsausgabenabzug und die damit im Zusammenhang stehende 35 Euro-Grenze weiterhin allein der Geschenkewert maßgeblich sein soll.

Steuern hinterzogen – Knarre weg, Hund wegIn den letzten Wochen wurde in verschiedenen Medien über den Fall eines Privat...
31/07/2017

Steuern hinterzogen – Knarre weg, Hund weg

In den letzten Wochen wurde in verschiedenen Medien über den Fall eines Privatpiloten berichtet, dem nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu 350 Tagessätzen die Fluglizenz entzogen wurde.

In diesem Zusammenhang wird auch häufig berichtet, dass Jäger und Sportschützen ebenfalls bei einer Bestrafung zu einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen mit einem Entzug des Jagdscheins bzw. der Waffenbesitzkarte rechnen müssen.
Die Betroffenen können somit ihr Hobby nicht mehr ausüben.

Wichtiger ist jedoch, dass empfindliche zusätzliche Sanktionen auch im beruflichen Bereich drohen können, falls jemand wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird. So gelten die Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes selbstverständlich auch für Berufspiloten und auch das übrige Personal der Fluggesellschaften sowie von Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen oder sonstigen Personen, die regelmäßig Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens haben.
Betroffen könnte somit auch ein Inhaber oder ein Angestellter eines Unternehmens sein, der ein Büro, eine Betriebsstätte oder Ladengeschäft auf dem Gelände des Flughafens hat.

Ihm könnte nach einer Verurteilung der Zugang zu seinem Arbeitsplatz verwehrt werden.
Ähnliches kann für Firmen gelten, die in sicherheitsrelevanten Bereichen von Behörden arbeiten, beispielsweise bei der Bundeswehr, oder auf dem Gelände von Kernkraftwerken.

Mit einer Bestrafung von mehr als 60 Tagessätzen kann auch die Erlaubnis erlöschen, Hunde aus gefährlichen Rassen (sog. 'Kampfhunde') zu besitzen. Während im privaten Bereich ein Hund an einen Angehörigen weitergegeben werden kann, haben professionelle Züchter diese Ausweichmöglichkeit häufig nicht.

Hinderlich kann ein abgeschlossenes oder anhängiges Verfahren wegen Steuerhinterziehung auch sein, wenn eine Promotion oder eine Habilitation angestrebt wird. In der Regel sehen die hierzu ergangenen Verordnungen der Hochschule vor, dass der Kandidat eine Erklärung über strafrechtliche Verurteilungen und anhängige Verfahren abgibt und gegebenenfalls sogar ein Führungszeugnis vorlegt.
Auch wenn es keine verbindlichen Festlegungen gibt, ab welcher Strafhöhe Habilitation oder Promotion ausgeschlossen sind, wird das Verfahren bei den Betroffenen erst einmal für längere Zeit auf Eis gelegt.

Die Grenze von 60 Tagessätzen ist schon bei Steuerverkürzungen von überschaubarer Höhe im unteren fünfstelligen Bereich möglich ist. Die dann eintretenden zusätzlichen Sanktionen werden als zusätzliche Bestrafung empfunden, insbesondere, weil die Steuerstraftat in aller Regel in keinem Bezug zur beruflichen Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen steht.

Wie der eingangs erwähnte Fall des Hobbypiloten zeigt, sehen Gerichte dies anders und schaffen damit ein zusätzliches Druckmittel zur Durchsetzung der Steuerehrlichkeit.

Einen kleinen Trost haben Betroffene immerhin noch:

Die Zusatzsanktionen sind glücklicherweise nicht von Dauer.
Häufig können verlorene Zulassungen und Lizenzen schon nach einem oder zwei Jahren erneut beantragt werden. Um die Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in solchen Fällen abschätzen zu können, sollten sich Betroffene hierzu bei der zuständigen Behörde oder einem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt erkundigen.

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