Nielsen ∙ Wiebe & Partner

Nielsen ∙ Wiebe & Partner Nielsen ∙ Wiebe & Partner ist eine in 1972 gegründete Gesellschaft aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten.

Die Kanzlei besteht heute aus fünf Partnern und einem ca. 30-köpfigen Team. Durch unsere fast 50-jährige Erfahrung, fachliche und technische Kompetenz, durch laufende Fortbildung und unserer langjährigen Mitgliedschaft im nationalen sowie internationalen Netzwerk (HLB), sind wir ein professioneller Partner für sämtliche Fragen im Bereich der Steuerberatung, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsprüfun

g. Dabei ist für jeden Mandanten ein erfahrener Partner ihr Ansprechpartner. Wir bieten zum einen alle Dienstleistungen einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei an, wie die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie die Prüfung von Jahresabschlüssen. Zum anderen bieten wir eine große Bandbreite an steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen. Durch die Zugehörigkeit zu dem globalen Netzwerk der HLB, ein Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern, sind wir ein verlässlicher Partner für Unternehmen in der Grenzregion und international tätige Unternehmen sowie Privatpersonen. Unsere Größe ermöglicht Spezialisierungen in wichtigen Bereichen. So stehen Ihnen zusätzlich zu unserem Team aus angestellten Steuerberatern, Steuerfachwirten, Bilanzbuchhaltern, Steuerfachangestellten, Auszubildenden und Verwaltungsfachkräften zusätzlich Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und Fachberater für internationales Steuerrecht zur Verfügung. Durch den Einsatz modernster EDV und der Optimierung von Unternehmensprozessen sind wir Ihr Partner für die Digitalisierung.

Wird Immobilienvermögen gegen Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten oder anderen Gegenleistungen übertragen, liegt ei...
02/09/2026

Wird Immobilienvermögen gegen Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten oder anderen Gegenleistungen übertragen, liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, die ertragsteuerlich zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen kann. Lesen Sie dazu mehr hier:

BFH setzt Maßstab für Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil bei gemischten Schenkungen

Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz. Dieses sieht die Überführung von...
30/08/2026

Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz. Dieses sieht die Überführung von bis zu 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum vor. Rechtsgrundlage für den umstrittenen Aktionsvorstoß ist Artikel 15 Grundgesetz. Die Bundesregierung will nun eine bundesrechtliche Rahmenregelung zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt schaffen.

Geringfügig Beschäftigte können ab dem 1.7.2026 ihre für die Befreiung zur Rentenversicherungspflicht gestellten Anträge...
24/08/2026

Geringfügig Beschäftigte können ab dem 1.7.2026 ihre für die Befreiung zur Rentenversicherungspflicht gestellten Anträge einmalig zurücknehmen. Dies sieht eine neue Regelung vor. Lesen Sie dazu mehr hier:

Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2026

Die Finanzämter können die Anerkennung von Ausgaben jeglicher Art, ob als Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergew...
20/08/2026

Die Finanzämter können die Anerkennung von Ausgaben jeglicher Art, ob als Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, verweigern, wenn der Leistungsempfänger nicht benannt wird. Rechtsgrundlage hierfür ist § 160 Abgabenordnung. Die Vorschrift untersagt den Abzug von Schulden und anderen Lasten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Gläubiger oder die Empfänger der Leistungen genau zu benennen. Als Anwendungsbeispiele für das Ausgabenabzugsverbot nach § 160 AO sind u. a. Geschäfte ohne Rechnungen bzw. Barzahlgeschäfte, ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit.

Endlich Bewegung bei der Erbschaftsteuerreform:Am 12. und 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über ...
18/08/2026

Endlich Bewegung bei der Erbschaftsteuerreform:

Am 12. und 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über zentrale Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Fokus stehen unter anderem die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die Verschonung von Betriebsvermögen.

🏢 Für Unternehmer gilt: Eine geplante Nachfolge sollte nicht überstürzt oder allein aus steuerlichen Gründen vorgezogen werden. Bei größeren oder zeitkritischen Vorhaben empfiehlt sich jedoch eine sorgfältige Prüfung, etwa hinsichtlich Verwaltungsvermögen, Lohnsummen- und Behaltensfristen, der 26-Millionen-Euro-Grenze sowie möglicher Nachsteuerrisiken.

🔎 Noch ist offen, wann und wie das Gericht entscheidet. Möglich sind die Bestätigung der geltenden Regelungen, Änderungen oder neue Vorgaben für den Gesetzgeber.

Nach aktueller Einschätzung können bereits geplante Übertragungen vor dem Verhandlungstermin weiterhin auf Grundlage der bestehenden Regelungen umgesetzt werden.

💡 Fazit: Nicht vorschnell handeln, aber geplante Unternehmensnachfolgen jetzt genau prüfen und die weitere Entwicklung beobachten.

Fragen? Wir helfen gerne weiter: www.nwup.de

Nachträgliche Renovierungskosten für eine vermietete Wohnung zählen spätestens ab Veräußerung nicht mehr als Werbungskos...
17/08/2026

Nachträgliche Renovierungskosten für eine vermietete Wohnung zählen spätestens ab Veräußerung nicht mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung. Dies hat das Finanzgericht Bremen entschieden. Lesen Sie mehr über das rechtskräftige Urteil hier:

Aufgabe der Vermietungsabsicht bei Veräußerung

Unternehmensplanung braucht keinen Jahreswechsel.Warum warten, bis der Kalender auf Januar springt? 🗓️ Der richtige Zeit...
14/08/2026

Unternehmensplanung braucht keinen Jahreswechsel.

Warum warten, bis der Kalender auf Januar springt? 🗓️

Der richtige Zeitpunkt, um Ziele neu auszurichten, Prozesse zu optimieren oder die Strategie anzupassen, ist immer dann, wenn dein Unternehmen es braucht.
Nicht das Datum entscheidet – sondern deine Bereitschaft, den nächsten Schritt zu gehen. 🚀

Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg hat einem an psychischer Erkrankung leidenden Patienten einen Anspruch auf die Ver...
12/08/2026

Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg hat einem an psychischer Erkrankung leidenden Patienten einen Anspruch auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis zuerkannt (Urt. v. 26.02.2026 - L 1 KR 87/24 WA). Lesen Sie dazu mehr hier:

Aktuelles Urteil des Landessozialgericht Hamburg

Die vergangene Fußball-WM 2026 war für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Anlass für Bewirtungen während der Spiele ...
10/08/2026

Die vergangene Fußball-WM 2026 war für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Anlass für Bewirtungen während der Spiele bzw. für gemeinsame Veranstaltungen anlässlich der WM oder besondere Zuwendungen, etwa Deutschland-Trikots oder Ähnliches. Lesen Sie hier, wann solche Events und Zuwendungen Steuerpflicht auslösen:

Zuwendungen an Mitarbeiter während der Fußball-WM richtig buchen

August 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Juli bzw. Juni mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)...
07/08/2026

August 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Juli bzw. Juni mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag), Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Juli

13.❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

*17. 💰 Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Grundsteuer

20.❗ Ablauf der Zahlungsschonfristen für Gewerbesteuer, Grundsteuer

25.📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)
Sozialversicherungsbeiträge August (Abgabe Beitragsnachweise**)

27.💰 Sozialversicherungsbeiträge August (Fälligkeit der Beiträge)

* Verschiebung dieses Termins wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)
** Achtung: Die Beitragsnachweise müssen bereits bis 00:00 Uhr des genannten Datums übermittelt sein.

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