Nielsen ∙ Wiebe & Partner

Nielsen ∙ Wiebe & Partner Nielsen ∙ Wiebe & Partner ist eine in 1972 gegründete Gesellschaft aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten.

Die Kanzlei besteht heute aus fünf Partnern und einem ca. 30-köpfigen Team. Durch unsere fast 50-jährige Erfahrung, fachliche und technische Kompetenz, durch laufende Fortbildung und unserer langjährigen Mitgliedschaft im nationalen sowie internationalen Netzwerk (HLB), sind wir ein professioneller Partner für sämtliche Fragen im Bereich der Steuerberatung, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsprüfun

g. Dabei ist für jeden Mandanten ein erfahrener Partner ihr Ansprechpartner. Wir bieten zum einen alle Dienstleistungen einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei an, wie die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie die Prüfung von Jahresabschlüssen. Zum anderen bieten wir eine große Bandbreite an steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen. Durch die Zugehörigkeit zu dem globalen Netzwerk der HLB, ein Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern, sind wir ein verlässlicher Partner für Unternehmen in der Grenzregion und international tätige Unternehmen sowie Privatpersonen. Unsere Größe ermöglicht Spezialisierungen in wichtigen Bereichen. So stehen Ihnen zusätzlich zu unserem Team aus angestellten Steuerberatern, Steuerfachwirten, Bilanzbuchhaltern, Steuerfachangestellten, Auszubildenden und Verwaltungsfachkräften zusätzlich Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und Fachberater für internationales Steuerrecht zur Verfügung. Durch den Einsatz modernster EDV und der Optimierung von Unternehmensprozessen sind wir Ihr Partner für die Digitalisierung.

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzu...
23/06/2026

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Näheres dazu lesen Sie hier:

Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️Wir wünschen...
21/06/2026

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️
Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in die warme Jahreszeit und viele schöne Momente voller Energie, Freude und guter Aussichten.

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine...
20/06/2026

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine medizinisch indizierte Krankheit entstanden sind. Was in Fällen gilt, in denen die medizinische Indikation nicht eindeutig zu beurteilen ist, lesen Sie hier:

Urteil Hessisches Finanzgericht

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnst...
17/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
13/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

Gemeinsam etwas bewegen – beim HLB Communities Day 2026In diesem Jahr führte uns der HLB Communities Day zum Verein .v i...
12/06/2026

Gemeinsam etwas bewegen – beim HLB Communities Day 2026

In diesem Jahr führte uns der HLB Communities Day zum Verein .v in Flensburg.

Dort erleben Kinder und Jugendliche, wo Lebensmittel eigentlich herkommen – vom Samenkorn bis zur fertigen Mahlzeit. Mit viel Engagement vermittelt das Team von Villekula Natur-, Gesundheits- und Ernährungsbildung auf eine Weise, die man nicht vergisst. 🌱

Neben einer Spende an den Verein wollten wir auch selbst aktiv werden: Gemeinsam haben wir sogenannte Seed Bombs geformt – kleine Kugeln aus Erde, Ton und Saatgut, die später an geeigneten Orten ausgebracht werden können und dort zu blühenden Pflanzen heranwachsen. Eine schöne Möglichkeit, Natur erlebbar zu machen und gleichzeitig etwas Nachhaltiges zu hinterlassen. 🌼

Wer Villekula noch nicht kennt: Schaut unbedingt einmal bei Villekula e.V. vorbei. Das Projekt ist einen Besuch wert! 🌿

Anschließend ging es für unser Team aufs Erdbeerfeld. Aus den frisch gepflückten Erdbeeren entstanden in kleinen Gruppen Erdbeermarmelade, Erdbeersirup und natürlich eine Stärkung für den Tag: frische Waffeln mit Erdbeeren und Sahne. 🍓

Ein rundum gelungener Tag mit vielen schönen Gesprächen und Teamgeist.

Vielen Dank an das Team von Villekula für die herzliche Aufnahme und an unser Team für den tollen Einsatz beim HLB Communities Day.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rech...
09/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Juni 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) L...
08/06/2026

Juni 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Mai
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

* 15. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

24. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise)

25. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)

26. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge)

*Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende/Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Am 4. Juni heißt es bei uns: Laptop zu, Ärmel hoch. 💪Unsere Kanzlei bleibt an diesem Tag geschlossen, denn wir nehmen wi...
29/05/2026

Am 4. Juni heißt es bei uns: Laptop zu, Ärmel hoch. 💪

Unsere Kanzlei bleibt an diesem Tag geschlossen, denn wir nehmen wieder am teil – einem Tag, an dem weltweit HLB-Mitgliedskanzleien gemeinsam etwas zurückgeben und sich für ihre Gemeinschaft engagieren.

Als unabhängiges Mitglied von HLB International sind wir Teil eines internationalen Netzwerks mit über 55.000 Expertinnen und Experten in 155 Ländern. Für uns ist HLB mehr als nur ein Netzwerk – es geht darum, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und positive Veränderungen anzustoßen.

Deshalb tauschen wir an diesem Tag unseren Büroalltag gegen Engagement vor Ort und freuen uns darauf, gemeinsam etwas zu bewegen.

Together we make it happen. ✨

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschb...
26/05/2026

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschbeträge lohnsteuerfrei auszahlen. Diese Pauschbeträge sind zum 1.1.2026 weggefallen. Lesen Sie hier, was seit Jahresanfang 2026 zu beachten ist.

Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Ladestrom des Arbeitgebers sowie zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Adresse

Europastraße 33 A
Handewitt
24976

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:30

Telefon

+49461902500

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