bbh Lohnsteuerhilfe - Vanessa Richard

bbh Lohnsteuerhilfe - Vanessa Richard Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Beamte, Renter, Studenten, Azubis, Soldaten als Vereinsmitglied

25/01/2026

Wurde vor dem 01.01.2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen, kann man sich bei Fälligkeit bei Einhaltung einiger Voraussetzungen über die steuerfreie Auszahlung der Überschüsse freuen. Man spricht hier von einer Alt-Lebensversicherung. Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, kommt es bei der Entscheidung für die monatliche Rentenzahlung zu einer Besteuerung.

Entscheidet man sich bei Fälligkeit für die Auszahlung seines eingezahlten Kapitals und seiner Überschüsse auf einen Schlag, dann ist dies steuerfrei, vorausgesetzt natürlich, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Wenn man sich allerdings bei einer Alt-Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für monatliche Rentenzahlungen entscheidet, besteuert das Finanzamt diese Rentenzahlungen mit dem Ertragsanteil.

Dahingehend sind nun erste Verfahren bei unterschiedlichen Finanzgerichten anhängig (FG Nürnberg, 6 K 1408/24; FG Münster, 6 K 57/24 E). Es empfiehlt sich Einspruch einzulegen und mit Hinweis auf beide Musterverfahren einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens zu stellen. Ergeht eine Einspruchsentscheidung, bleibt nur der Weg der kostenpflichtigen Klage beim zuständigen Finanzgericht.

Neuigkeiten
10/01/2026

Neuigkeiten

Im Einkommensteuergesetz sind Regelungen aufgeführt, für die eine Ermäßigung der Steuer durch Abzug von 20 % der gezahlten Kosten für besondere Dienstleistungen möglich ist. Dabei handelt es sich zunächst um Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, d. h. um Tätigkeiten, die einen engen Bezug zum Haushalt des Steuerzahlers haben.

Zu diesen Tätigkeiten rechnen Kochen, Backen, Nähen, Wäschepflege, Reinigung der Räume, aber auch die Pflege und Betreuung von Kranken, alten Personen und Kindern und sogar von zum Haushalt gehörenden Haustieren. Weitere begünstige Leistungen sind Handwerkerleistungen.

Nicht darunter fallen allerdings die Unterrichtung von Kindern in Schulfächern oder das Sporttraining. Auch die Endreinigung einer fremdvermieteten Ferienwohnung fällt nicht darunter, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat.

28/08/2025

Die Koalitionspartner wollen sich für Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen einsetzen. Hierzu gehört auch die Prüfung einer Arbeitstagepauschale.
Eine Arbeitstagepauschale zur Zusammenfassung der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll geprüft werden, bei der Pendlerpauschale bestehen bereits konkrete Vorstellungen. Zum 1.1.2026 "wird" diese Pauschale ab dem ersten Kilometer dauerhaft auf 38 Cent erhöht, wie der Koalitionsvertrag ausführt.
Die Idee der Expertenkommission zur Arbeitstagepauschale: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer werden in einer Pauschale mit fixem Euro-Betrag pro Arbeitstag abgegolten. Auf die Unterscheidung zwischen den Kategorien "häusliches Arbeitszimmer" und "Homeoffice" soll verzichtet werden. Dadurch fällt der Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung hier weg und die Steuerpflichtigen müssen weniger dokumentieren. Damit die Pauschalierung Fernpendler nicht zu sehr benachteiligt, sollen sie die gefahrenen Kilometer, die nicht über die Arbeitstagepauschale abgedeckt sind, mit einer fixen Cent-Pauschale/km geltend machen können.

28/08/2025

In Berlin wird ab sofort das neue „RABE“-Verfahren angewendet. Die Abkürzung steht für „Referenzierung auf Belege“ und damit soll das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig leichter gemacht werden. Belege können mit diesem Verfahren beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital hinterlegt und passenden Eingabefeldern zugeordnet werden. Das Finanzamt kann diese dann elektronisch abrufen. Das Verfahren kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 genutzt werden und soll bundesweit an allen Finanzämtern eingeführt werden.

28/08/2025

Steuerpflichtige haben ihre Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen, d.h. für das Jahr 2024 ist die Frist am 31.07.2025 verstrichen. Ist man steuerlich beraten, z.B. durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, dann gelten spätere Abgabefristen. Für das Jahr 2024 wäre demnach noch Zeit bis zum 30.04.2026, um die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Wer die Abgabefrist versäumt und weiterhin keine Steuererklärung einreicht, muss mit einer Steuerschätzung rechnen: Das Finanzamt wird die Besteuerungsgrundlagen schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid zu erlassen. Die Schätzung fällt meist zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Trotz einer solchen Schätzung ist man aber weiterhin verpflichtet die Steuererklärung einzureichen. Ebenso kann mit der Schätzung oder bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung ein Verspätungszuschlag durch das Finanzamt festgesetzt werden.

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Hamm
59069

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