01/09/2026
Speisen 7 %. Getränke 19 %. Klingt einfach – ist es in der Kasse aber nicht. 🍽️
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz dauerhaft für Speisen. Vor Ort, To-Go, Catering: einheitlich 7 %.
Was bei 19 % bleibt:
🍺 Getränke – alkoholisch wie alkoholfrei
🎵 Eintritt, Musik, Unterhaltung
🍴 Separat berechnetes Besteck oder Geschirr
⚠️ Die drei Fehler, die Betriebe am häufigsten machen:
❌ Getränke versehentlich mit 7 % besteuern
❌ Menüs zum Pauschalpreis nicht in Speisen und Getränke aufteilen
❌ Steuersätze auf der Rechnung nicht getrennt ausweisen
💡 Bei gemischten Umsätzen zählt die Aufteilung nach Umsatzanteil – und die musst du dokumentieren können. Bei der nächsten Kassenprüfung fragt genau danach jemand.
Gastronom? Lass deine Kasse einmal sauber durchgehen.
Keine steuerliche Beratung. Stand: August 2026.