KLV-Steuerberatung GmbH

KLV-Steuerberatung GmbH Seit über 50 Jahren sind wir als Steuerberatungsunternehmen für unsere Mandanten tätig. Bei uns wird das „DU“ nicht nur großgeschrieben, sondern auch gelebt.

Unser stetig wachsendes Team aus 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Fundament unseres Beratungserfolges. Kollegialität und Teamgeist sind unsere Stärken. Unsere Mandanten betreuen wir in erfolgreicher Zusammenarbeit zum Teil seit Jahrzehnten – wir übernehmen Verantwortung für unsere Mandanten und deren unternehmerischen Erfolg. Als Basis für unsere kompetente und individuelle Beratung di

enen nicht nur die langjährigen Beziehungen zu unseren Mandanten, sondern auch die Fachkenntnisse und die Branchenerfahrung unserer Mitarbeiter/innen.

25/06/2026

Passt auf, dass euch das Papiermonster nicht kriegt!🙈

22/06/2026

🎳🍹🚢 Teamtag 2026 🍹🎳

Gemeinsam statt Schreibtisch – unser Betriebsausflug hatte alles, was einen gelungenen Tag ausmacht! ☀️

🥐 Gestartet haben wir mit einem gemütlichen Frühstück.
🎳 Danach ging es auf die Bowlingbahn, wo Teamgeist und Ehrgeiz gleichermaßen gefragt waren.
🍹 Beim Cocktailkurs konnten wir unsere kreativen Fähigkeiten unter Beweis stellen und den einen oder anderen neuen Lieblingsdrink entdecken.
🚢 Den perfekten Abschluss gab es bei einem leckeren Grillbuffet an Bord der Alexander von Humboldt.

11/06/2026

Jan sagt Danke!☺️

10/06/2026

🚜 Du führst einen landwirtschaftlichen Betrieb?

Wir suchen neue Mandanten aus der Landwirtschaft und begleiten dich bei allen steuerlichen Fragen, damit du dich auf deinen Betrieb konzentrieren kannst. 🌾

Persönlich. Kompetent. Zuverlässig. ✅

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📍Steuerfachtagung 2026 in FuldaDie aktuellen Zahlen des Bundesrechnungshof zeigen: Noch rund 52 % der landwirtschaftlich...
26/05/2026

📍Steuerfachtagung 2026 in Fulda
Die aktuellen Zahlen des Bundesrechnungshof zeigen: Noch rund 52 % der landwirtschaftlichen Betriebe befinden sich in der Pauschalierung nach § 24 UStG. Dabei dürfte der hohe Anteil süddeutscher Betriebe in der Statistik eine wesentliche Rolle spielen.
Trotzdem zeigt sich seit Jahren ein klarer Trend: Die Vorteile der Pauschalierung nehmen kontinuierlich ab. Die wirtschaftlichen Vorteile sinken – und die Anforderungen verändern sich weiter.
Hinzu kommt ab dem 01.07.2026 eine wichtige Änderung: Maschinenverkäufe fallen künftig nicht mehr unter den § 24 UStG.
Für viele Betriebe stellt sich deshalb die Frage, ob die Pauschalierung noch die richtige Wahl ist. Wer aktuell noch pauschaliert, sollte gemeinsam mit seinem steuerlichen Berater prüfen, ob die Regelbesteuerung langfristig die bessere Lösung ist.
Die Zukunft liegt für viele landwirtschaftliche Betriebe in der Regelbesteuerung.

Neue Grundsteuer: BFH weist Klagen ab ⚖️Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die neue Grundsteuer für verfassungsgemäß.Drei Kl...
17/12/2025

Neue Grundsteuer: BFH weist Klagen ab ⚖️

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die neue Grundsteuer für verfassungsgemäß.
Drei Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen wurden abgewiesen.
🔹 Kernpunkt des Urteils:
Die pauschale Berechnung der Grundsteuer mit Durchschnittswerten für Mieten und Bodenpreiseverstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
🔹 Begründung:
Eine Einzelfallberechnung für jede Immobilie wäre zu aufwendig. Die Pauschalisierung sei laut BFH „verfassungsrechtlich vertretbar“.
🔹 Wichtig:
Das Urteil betrifft das Bundesmodell (Bremen), das in 11 Bundesländern gilt. Niedersachsen und andere Länder haben eigene Modelle – auch dazu laufen noch Verfahren.
👉 Ob die Kläger vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, ist offen.
👉 Entscheidungen zu den Ländermodellen werden 2026erwartet.

📢 Wichtige Umsatzsteuer-Änderung für Land- & Forstwirte! 🌾🚜Das BMF setzt ein BFH-Urteil um – mit klaren Folgen für die D...
16/12/2025

📢 Wichtige Umsatzsteuer-Änderung für Land- & Forstwirte! 🌾🚜
Das BMF setzt ein BFH-Urteil um – mit klaren Folgen für die Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG):
👉 Maschinenverkauf = Regelsteuer
Der Verkauf gebrauchter landwirtschaftlicher Geräte unterliegt künftig 19 % USt – auch wenn sie nur für § 24-Umsätze genutzt wurden.
👉 Stehende Ernte = kein landwirtschaftliches Erzeugnis
Feldfrüchte vor der Ernte fallen nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung.
🟢 Aber: Mit Erntevereinbarung kann § 24 wieder greifen.
👉 Übergangsregelung bis 30.06.2026
Alte Regelung darf aus Vertrauensschutzgründen noch angewendet werden.
👉 Achtung Vorsteuer!
Bei Wechsel zur Regelbesteuerung kann eine Vorsteuerberichtigung möglich sein.
💡 Tipp: Maschinenverkauf, Ernteverträge oder Hofübergabe geplant?
➡️ Vorher steuerlich prüfen lassen!

Adresse

Sannumer Str. 1
Großenkneten
26197

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Montag 07:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Dienstag 07:30 - 12:00
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Donnerstag 07:30 - 12:00
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Freitag 07:30 - 13:00

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