04/06/2026
Wohnmobil statt Zweitwohnung?
Wer aus beruflichen Gründen neben seinem Hauptwohnsitz eine Unterkunft am Beschäftigungsort benötigt, kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Doch erfüllt auch ein Wohnmobil diese Voraussetzungen?
Mit dieser Frage beschäftigte sich das Finanzgericht Baden-Württemberg. Ein Arbeitnehmer nutzte sein Wohnmobil unter der Woche am Beschäftigungsort und stellte es auf dem Firmengelände ab. An den Wochenenden fuhr er regelmäßig damit zu seiner Familie zurück.
Das Gericht entschied: Ein Wohnmobil kann zwar grundsätzlich als Unterkunft geeignet sein. Im konkreten Fall wurde die doppelte Haushaltsführung jedoch nicht anerkannt, da das Wohnmobil für die regelmäßigen Familienheimfahrten genutzt wurde und somit keine dauerhaft verfügbare Zweitwohnung am Beschäftigungsort vorlag.
Wichtig: Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung kommt es nicht nur auf die Art der Unterkunft an, sondern auch darauf, dass diese am Beschäftigungsort dauerhaft zur Verfügung steht.
Tipp: Wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung geltend machen möchten, sollten die Voraussetzungen genau geprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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