23/06/2026
Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie rückt das Thema Vergütungstransparenz stärker denn je in den Fokus von Unternehmen, Personalabteilungen. Ziel ist es, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ konsequent umzusetzen und Entgeltunterschiede nachvollziehbar offenzulegen.
Arbeitgeber sind zunehmend gefordert, ihre Vergütungsstrukturen transparent, objektiv und diskriminierungsfrei zu gestalten. Bewerber haben Anspruch auf Informationen zur Vergütung bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags, während Beschäftigte erweiterte Auskunftsrechte über Gehaltsstrukturen und Vergütungskriterien erhalten.
Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die steuerliche und arbeitsrechtliche Beratung ergeben sich daraus neue Anforderungen. Eine sorgfältige Dokumentation von Gehaltsentscheidungen, nachvollziehbare Vergütungssysteme und die regelmäßige Überprüfung bestehender Strukturen gewinnen erheblich an Bedeutung. Insbesondere die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) sollten dabei berücksichtigt werden.Unternehmen sollten die aktuellen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und bestehende Prozesse rechtzeitig überprüfen. Transparente Vergütungsmodelle schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärken auch die Arbeitgeberattraktivität und das Vertrauen der Mitarbeitenden.