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Erstellt mit KI-Unterstützung.🔎 **Neues Jahr, neue Pflichten für Arbeitgeber!** ➡️ Ab dem 01.01.2025 tritt eine weitreic...
06/09/2026

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🔎 **Neues Jahr, neue Pflichten für Arbeitgeber!** ➡️ Ab dem 01.01.2025 tritt eine weitreichende Änderung für Lohnsteueraußenprüfungen in Kraft. Arbeitgeber müssen künftig verstärkt darauf achten, dass festgestellte Prüfungsfehler nicht nur für die geprüften Jahre, sondern auch für andere Zeiträume und nicht geprüfte Besteuerungsgrundlagen korrigiert werden. 🛡️ Dies betrifft insbesondere langwierige Fehler in der Lohnsteuerpraxis, wie bei Dienstwagen, Gutscheinen oder systematischen Abrechnungsproblemen. 🚗💬 Die Neuregelung soll die Prozesse für Anschlussprüfungen beschleunigen, bringt jedoch auch erhebliche strafrechtliche Risiken mit sich, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird. ⚖️ Fehlende Berichtigungen können als Steuerhinterziehung bewertet werden. Daher sind systematische Folgeprüfungen und ein robustes Tax-Compliance-System unerlässlich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. 📊📋 Unternehmen sollten zudem beachten, dass die Pflicht zur Berichtigung erst mit Bestandskraft der Prüfungsfeststellungen eintritt. 🕒 Das Einspruchsverfahren kann wertvolle Zeit für eine gründliche Analyse schaffen, die wiederum für komplexe lohnsteuerliche Sachverhalte entscheidend ist. 💡 Weitere Informationen: [Link zum Artikel](https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=120754201)

Erstellt mit KI-Unterstützung.Sehr geehrte Rentnerinnen und Rentner, 📢 wenn Sie Ihren Ruhestand im Jahr 2017 angetreten ...
05/09/2026

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Sehr geehrte Rentnerinnen und Rentner, 📢 wenn Sie Ihren Ruhestand im Jahr 2017 angetreten haben, möchten wir Sie auf eine wichtige Entscheidung des Finanzgerichts aufmerksam machen. Diese betrifft den steuerfreien Anteil Ihrer Rente. Trotz potenzieller Doppelbesteuerung sieht das Gericht keine Möglichkeit für zusätzliche steuerfreie Beträge vor. Dies betrifft insbesondere jene, die als Selbstständige keine steuerfreie Arbeitgeberunterstützung erhalten haben. 💼

Das Finanzgericht argumentiert, dass eine einzelfallbezogene Doppelbesteuerungsprüfung gesetzlich nicht vorgesehen ist und sieht in der Entscheidung keine Verfassungswidrigkeit. Das Alterseinkünftegesetz regelt die Situation pauschal für alle Betroffenen, was auf Ihre Rentenzahlungen Einfluss nimmt. 📊

Diese Entscheidung ist von großer Relevanz für Ihre finanzielle Planung im Ruhestand. Wir empfehlen, sich umfassend zu informieren, um die Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation besser zu verstehen. Weitere Details und Ausführungen finden Sie hier: Weitere Informationen: https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=121531978

Erstellt mit KI-Unterstützung.Hey, habt ihr schon gehört? 🎓🤔 Ein spannendes Urteil aus Schleswig-Holstein bringt viele L...
04/09/2026

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Hey, habt ihr schon gehört? 🎓🤔 Ein spannendes Urteil aus Schleswig-Holstein bringt viele Lehrkräfte und Trainer ins Grübeln. Es zeigt nämlich, dass sie oft mehr abhängig beschäftigt sind, als ihnen bewusst ist. Mit festen Kurszeiten 🕒 und spezifischen Lehrplänen 📚 sieht's für die Selbstständigkeit eher mau aus. Warum? Naja, wenn man in einem bestehenden Organisationsrahmen arbeitet und kaum unternehmerisches Risiko trägt, spricht das eindeutig für eine abhängige Beschäftigung. 🏢💼 Auch wenn die Lehrkräfte oft keine strikten Weisungen zur Unterrichtsgestaltung bekommen, sind fixe Honorarvereinbarungen und die organisatorische Einbindung in den Schulablauf entscheidende Punkte. 📝 Das Ganze hat natürlich Auswirkungen auf Sozialversicherung und rechtlichen Status – da lohnt es sich genau hinzuschauen! Neugierig geworden? Finde raus, was das im Detail bedeutet! Weitere Informationen: https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=122418876

Erstellt mit KI-Unterstützung.💼👩‍💼 BEM: Der Schlüssel zur erfolgreichen Rückkehr an den Arbeitsplatz! 🚀Wusstet ihr, dass...
02/09/2026

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💼👩‍💼 BEM: Der Schlüssel zur erfolgreichen Rückkehr an den Arbeitsplatz! 🚀

Wusstet ihr, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) seit dem 1. Mai 2004 für alle Arbeitgeber Pflicht ist, unabhängig von der Größe des Betriebs? Es geht nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern vor allem um die Gesundheit und Zufriedenheit eurer Mitarbeiter! 😊👨‍💼

📊 Ein präventiver Reintegrationsprozess: BEM hilft nicht nur dabei, lang- oder wiederholt krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeiten zu überwinden, sondern zielt auch darauf ab, erneute Ausfälle zu verhindern („Rehabilitation statt Entlassung“) und den Arbeitsplatz durch Anpassungen zu erhalten. Ein Gewinn für alle Beteiligten! 🌟

🤝 Die Initiative liegt beim Arbeitgeber: Ihr müsst euren Beschäftigten, die länger als sechs Wochen im Jahr ausfallen, ein BEM anbieten. Aber keine Sorge – der Prozess ist ein ergebnisoffener Suchprozess mit individuell angepassten Lösungen. Zusammen mit Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsärzten und weiteren Akteuren könnt ihr passgenaue Maßnahmen erarbeiten und umsetzen. 🛠️🔄

✨ Wichtig: BEM und Krankenrückkehrgespräche sind nicht dasselbe! Während das Rückkehrgespräch verpflichtend nach der Genesung folgt, ist BEM ein freiwilliger und präventiver Prozess, der individuell gestaltet werden kann. 👥✅

👉 Arbeitgeber, nutzt die Chance, eure Belegschaft zu unterstützen und langfristig zu sichern! Die Gesundheit eurer Mitarbeiter ist entscheidend. Habt ihr Fragen zu BEM oder braucht Unterstützung? Unsere Experten stehen bereit! 📩🔍

Erstellt mit KI-Unterstützung.Wichtige Informationen für Testamentsverfasser: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat kürz...
01/09/2026

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Wichtige Informationen für Testamentsverfasser: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat kürzlich klargestellt, dass ein gemeinschaftliches Testament unter Geschwistern, obwohl es formal unwirksam ist, unter bestimmten Umständen als Einzeltestament Bestand haben kann. Im vorliegenden Fall war die handschriftliche Erbeinsetzung durch einen der Geschwister gültig, während die Verfügung der Schwester aufgrund formaler Mängel unwirksam war. Diese Entscheidung hebt hervor, dass bei der Errichtung von Testamenten nicht nur formale Aspekte, sondern auch die individuelle Absicht und das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten eine wesentliche Rolle spielen können. Vermeiden Sie kostspielige Erbstreitigkeiten und sichern Sie Ihren letzten Willen juristisch einwandfrei ab. Weitere Informationen: https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=121532093

Erstellt mit KI-Unterstützung.🚗💡 Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Der Bundesfinanzhof widmet sich gerade einem s...
31/08/2026

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🚗💡 Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Der Bundesfinanzhof widmet sich gerade einem spannenden Fall zur Vertrauensschutzregelung bei ungültiger USt-IdNr. für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Ein Thema, das viele Autohäuser betrifft, die Fahrzeuge an ausländische Unternehmen verkaufen und dabei die Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nehmen. Doch was passiert, wenn die USt-IdNr. des Kunden am Lieferdatum erloschen war? 🤔🇪🇺

📋 Entscheidend ist nicht nur der Transport der Fahrzeuge ins Ausland, sondern auch die gründliche Prüfung und Dokumentation aller Geschäftspartnerdaten. Die Dokumentation der Warenbewegung und der Geschäftspartnerprüfung bleibt der Schlüssel zur Steuerfreiheit. Regelmäßige qualifizierte Bestätigungsabfragen der USt-IdNr. sind hierbei ein wichtiger Bestandteil, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. 🔎📑

👥 Besonders bei neuen Geschäftspartnern sind vollständige Händlerakten unerlässlich, einschließlich Handelsregisterauszüge und Überprüfungen der Unternehmensdaten. Auch im laufenden Geschäftsverhältnis sollte die USt-IdNr. in regelmäßigen Abständen und bei Zweifeln geprüft werden. Dies gilt insbesondere bei Fahrzeugabholungen mit Barzahlung oder durch Beauftragte, Wo das Missbrauchsrisiko erhöht ist. 💼💶

👉 Klug handeln und informiert bleiben: Bis zur Klärung durch den BFH ist es ratsam, die Prüfprozesse nicht zu reduzieren und die Dokumentation stets aktuell zu halten. So sichern Autohäuser ihre Position im internationalen Handel ab. Weitere Informationen: https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=122418817

Erstellt mit KI-Unterstützung.🏠💼 Ihre Vermietungspläne unter der Lupe: Rechtliche und steuerliche Aspekte beim Verpachte...
29/08/2026

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🏠💼 Ihre Vermietungspläne unter der Lupe: Rechtliche und steuerliche Aspekte beim Verpachten von Immobilien!

Ein aktueller Fall zeigt, dass das alleinige Abschließen eines Mietvertrags mit einem Wohnungsberechtigten und die Renovierung der Immobilie nicht ausreichen, um eine steuerlich anerkannte Vermietungsabsicht darzulegen. 🏢❌ Auch wenn erhebliche Instandhaltungskosten entstehen, sollten Eigentümer wissen, dass ohne eine klare, auf Dauer angelegte Vermietungsstrategie steuerliche Vorteile schwer zu rechtfertigen sind.

Der betroffene Steuerpflichtige hatte einst eine Immobilie von seiner Mutter mit lebenslangem Wohnrecht übernommen und später an einen Freund vermietet. Doch da das Objekt nach dem Tod der Mutter im engen Zeitrahmen an den Sohn überschrieben wurde, erkannte das Finanzamt die Absicht, Überschüsse durch Vermietung zu erzielen, nicht an. 😮⏳

Die Lehre daraus? Ob Möblierung für Kurzzeitaufenthalte oder die klassischen Mietverhältnisse – jede Form der Vermietung verlangt eine detaillierte Planung und Nachweisführung. 💼📈

Wenn Sie auf Vermietung setzen, seien Sie vorbereitet: Dokumentieren Sie Ihre Absicht und Vermietungsstrategie akribisch. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und profitieren optimal von Ihren Immobilien. Planen Sie vorausschauend und sichern Sie Ihre Zukunft! Weitere Informationen: https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=121531939

Erstellt mit KI-Unterstützung.🚗💼 Aufgepasst bei der Dienstwagenwahl! Der Bundesfinanzhof hat eine interessante Entscheid...
28/08/2026

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🚗💼 Aufgepasst bei der Dienstwagenwahl! Der Bundesfinanzhof hat eine interessante Entscheidung getroffen, die viele Arbeitnehmer betrifft. Wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht, können Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem Privatauto nicht einfach als Werbungskosten abgesetzt werden. ❌ Dieses Urteil beruht auf einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer für seine Dienstreisen lieber den eigenen Sportwagen nutzte und den Firmenwagen seiner Frau überließ. Das Finanzamt erkannte die über 3.700 Euro Fahrtkosten nicht an, obwohl die Fahrten beruflich bedingt waren. Die Begründung? Die "Über-Kreuz-Nutzung" diente eher privaten Zwecken. 👫🚘

Warum ist das relevant? Grundsätzlich darf die Wahl des Verkehrsmittels frei getroffen werden. Doch: Wird das Privatauto vornehmlich aus persönlichen Beweggründen gewählt, stößt man bei der Steuer schnell auf Probleme. Der BFH stellt hier klar: Ein ordentlicher Steuerpflichtiger sollte die ihm entstehenden Vorteile und Kosten stets gegen die Notwendigkeit der Aufwendungen abwägen. ⚖️ Gerade wenn ein Unternehmen die Fahrkosten übernimmt, sollte dies gut überlegt sein.

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die Angemessenheit der Nutzung eines Fahrzeugs nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich bewertet wird. Daher: Augen auf bei der Fahrzeugwahl und möglichen steuerlichen Auswirkungen! Nicht vergessen: Ein umsonst bereitgestellter Dienstwagen könnte die bessere Wahl sein. 💡 Weitere Informationen: https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=120374242

Erstellt mit KI-Unterstützung.Grübeln Sie darüber nach, ob Sie in Ihrem Job selbstständig oder angestellt sind? 🤔 Der "S...
28/08/2026

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Grübeln Sie darüber nach, ob Sie in Ihrem Job selbstständig oder angestellt sind? 🤔 Der "Selbstcheck Erwerbsstatus" der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, Ihren Erwerbsstatus besser zu verstehen. Dieser kostenlose Onlinecheck dauert nur 10 bis 15 Minuten und liefert eine unverbindliche Einschätzung basierend auf Angaben wie Arbeitszeit, Arbeitsausführung und Kundengewinnung. 🕒 Sie müssen keine persönlichen Daten angeben – Ihre Privatsphäre bleibt geschützt! Der Check bietet eine schnelle Orientierung, ersetzt jedoch keine rechtsverbindliche Statusfeststellung. Insbesondere bei komplexen "GmbH-Sachverhalten" ist der Selbstcheck nicht ausreichend. 🚫 Holen Sie sich mehr Klarheit über Ihren beruflichen Weg und vermeiden Sie Unklarheiten in der Sozialversicherung. Weitere Informationen: https://www.friemel.ruhr/aktuelles?article=121531899

Erstellt mit KI-Unterstützung.📢 2027: Neue Maßstäbe in der Personalverwaltung durch digitale Personalakten 📂🔍Ab 2027 läu...
28/08/2026

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📢 2027: Neue Maßstäbe in der Personalverwaltung durch digitale Personalakten 📂🔍

Ab 2027 läutet die systematische Einführung digitaler Personalakten eine neue Ära in der Personalverwaltung ein. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Prozesse zu modernisieren, um den steigenden Anforderungen an Effizienz und Datenschutz gerecht zu werden. Die Digitalisierung der Personalakten ist nicht nur eine Frage der technologischen Anpassung, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß DSGVO und BDSG. 🖥️🔒

Eine der zentralen Aufgaben ist die Migration von bestehenden Papierdokumenten in digitale Formate. Dies ermöglicht eine zentralisierte Verwaltung sämtlicher Mitarbeiterinformationen und schützt durch erweiterte Sicherheitsmaßnahmen sensible Daten vor unbefugtem Zugriff. Zudem werden klare Rollenkonzepte implementiert, um den Zugang zu diesen Informationen streng zu regulieren. Besonders wichtig ist die Einhaltung von Löschpflichten, wodurch sowohl Datenschutzstandards gesteigert als auch Speicher- und Dienstleistungskosten reduziert werden können. 📑💡

Ein weiterer Fokus liegt auf der schnellen und unbürokratischen Anpassung bei Änderungen von Namen und Geschlechtseinträgen. Hierbei sind Arbeitgeber verpflichtet, bestehende und neue Dokumentationen entsprechend zu aktualisieren, um Vertraulichkeit und Respekt gegenüber den Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Zusätzlich bleibt das Einsichtsrecht der Mitarbeitenden ein fest verankerter Bestandteil der Personalaktenführung. Diese Berechtigung, die tief in den Schutz persönlicher Rechte eingebettet ist, sorgt für Transparenz und stärkt das Vertrauen in die Unternehmenspraxis.

👉 Erfahren Sie mehr über die zukünftigen Entwicklungen in der Personalverwaltung. Teilen Sie Ihre Gedanken mit uns und diskutieren Sie, wie die digitale Transformation Ihren Arbeitsalltag positiv beeinflussen könnte.

Adresse

Krusenkamp 24
Gladbeck
45964

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Montag 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:30
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