GS Treuhand - Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Vermögen

GS Treuhand - Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Vermögen Steuerberatung - Wirtschaftsberatung - Vermögen Unsere Finanzbuchhaltungen und Lohnabrechnungen erstellen wir mit Hilfe modernster Software.

Wir decken mit unserem Dienstleistungsangebot das ganze Spektrum der ganzheitlichen Steuerberatung, Wirtschaftsberatung und Vermögensberatung ab. Wir erstellen sämtliche Steuererklärungen, von der privaten Einkommensteuer, über die betrieblichen Steuerarten (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer), bis hin zur Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Je nach Wunsch des Mandanten übernehmen wir zu

sätzliche Arbeiten, wie z.B.: das Mahnwesen und liefern individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, damit Sie jederzeit über Ihr Unternehmen bestens informiert sind. Selbstverständlich erledigen wir auch den Baulohn für Sie. Wir erstellen Einnahme-Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung, Anhang) nach Handelsrecht und Steuerrecht und kümmern uns um Ihre Veröffentlichungspflichten, bzw. wir zeigen Ihnen, wie Sie die Offenlegungen vermeiden können. Ebenso bereiten wir Ihr Unternehmen auf die Anforderungen der kommenden E-Bilanz vor. Wir begleiten unsere Unternehmer von der Existenzgründung, Unternehmenskauf, über den Aufbau und Sicherung des eigenen Vermögens, bis hin zur Nachfolgeplanung und Unternehmensverkauf. Mit unserem Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Banken usw. finden wir für Sie die richtigen Ansprechpartner. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen als Betriebsprüfer bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen auf drohende Auseinandersetzungen bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen vor und stehen Ihnen schützend und beratend zur Seite. Wir arbeiten gerne für unsere Mandanten, ob Arzt oder Zahnarzt, Apotheker, Heilberufler, Ingenieure, Handwerker, Makler, Softwarefirmen, EDV-Unternehmen, Gebäudereiniger, Versicherungsvertreter, Handelsfirmen, Immobilien- und Baufirmen, Unternehmen aus dem Gesundheitswesen und der Industrie und aus anderen Dienstleistungsbranchen. Dabei spielt die Rechtsform der Unternehmen, ob Freiberufler, Einzelunternehmen, GbR, GmbH, GmbH & Co KG, AG oder auch der gemeinnützigen GmbH keine Rolle.

01/05/2026

https://gs-treuhand.de/newsletter-mai-2026/

Sehr geehrte Damen und Herren,

trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs schafft Sicherheit für Eltern, die
im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Denn solche Abfindungszahlungen müssen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden. Schenkungsteuer kann aber mitunter anfallen.
Der Anscheinsbeweis spricht dafür, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch privat nutzt. Dies kann, so ein Beschluss des Bundesfinanzhofs, auch bei einem vertraglich vereinbarten Privatnutzungsverbot gelten.
Das Europäische Gericht hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt. Danach soll der Vorsteuerabzug abweichend von den bisherigen Regeln früher geltend gemacht werden können bzw. müssen. Dies sieht der erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof offenbar kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen. Zudem gibt es zu dieser Thematik eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem anderen Verfahren.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2026. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink

01/04/2026

https://gs-treuhand.de/newsletter-april-2026/

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorsteuerabzug steht einem Unternehmer bereits in dem Voranmeldungszeitraum zu,
in dem der Umsatz ausgeübt worden ist, und nicht erst in dem Zeitraum, in dem ihm auch die Rechnung zugegangen ist – vorausgesetzt, die Rechnung liegt bis zur Erklärungsabgabe vor. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union die (deutschen) Grundsätze zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs verworfen. In „trockenen Tüchern“ ist dieses Urteil aber noch nicht. Denn es wurde ein Überprüfungsverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und damit nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen beschäftigt. In einem Verfahren ging es um arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen. Der andere Streitfall thematisierte die Frage, wie hoch der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein darf.
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Dies setzt aber u. a. eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers voraus. Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit befassen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2026. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink

https://gs-treuhand.de/newsletter-maerz-2026/Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören n...
02/03/2026

https://gs-treuhand.de/newsletter-maerz-2026/
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 EUR gewährt. Nun gibt es Entscheidungen der Finanzgerichte, die sich mit folgenden Fragen beschäftigen: Ist das Finanzamt berechtigt, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern? Ist die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig?
Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort, auf dem er seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Was es dabei zu beachten gibt, darüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2026. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink

Download Newsletter März 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfina...

https://gs-treuhand.de/newsletter-februar-2026/ geehrte Damen und Herren,mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Ä...
02/02/2026

https://gs-treuhand.de/newsletter-februar-2026/

geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Der Bundesfinanzhof hält das „Bundesmodell“ bei der Grundsteuer für verfassungskonform. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden.

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.

Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2026. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan FinkSehr

Download Newsletter Februar 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente. Darüber hinaus ist ...

12/01/2026

https://gs-treuhand.de/newsletter-januar-2026/

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, in dem die Finanzverwaltung vor allem auf mögliche Fehler eingeht und dabei drei Fehlerarten unterscheidet.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das setzt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Im Streitfall scheiterte ein Abzug bei der Ehefrau, weil der Ehemann die Wohnung angemietet hatte und auch die Miete von seinem Konto bezahlte.
Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzuerkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Das Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ hat der Bundesfinanzhof jüngst präzisiert.
Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs obliegt es daher dem Steuerpflichtigen, aus den angeforderten Mails solche E-Mails herauszufiltern und dem Prüfer nicht vorzulegen, die keine Steuerrelevanz haben.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2026. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink

https://gs-treuhand.de/newsletter-dezember-2025/Sehr geehrte Damen und Herren,bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhält...
01/12/2025

https://gs-treuhand.de/newsletter-dezember-2025/

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können. Der Regierungsentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung ab dem 1.1.2026 vor.
Schenkungsteuer: Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Unterhaltsaufwendungen können mitunter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Geldzuwendungen muss die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Zum Nachweis hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan FinkSehr

Download Newsletter Dezember 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des...

https://gs-treuhand.de/newsletter-november-2025/Sehr geehrte Damen und Herren,das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im En...
03/11/2025

https://gs-treuhand.de/newsletter-november-2025/
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor. Vorgesehen sind insbesondere
die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, erfolgen mitunter Hinzuschätzungen.
Der Bundesfinanzhof hat nun bezweifelt, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung
des Bundesfinanzministeriums in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung eignet.
Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung übermitteln (E-Bilanz). In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanzministerium nun ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien sowie Hinweise zu den unverdichteten Kontennachweisen mit Kontensalden veröffentlicht.
In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen Arbeitgeber, neues Personal zu akquirieren
bzw. verdiente Mitarbeiter zu motivieren, indem sie ihnen z. B. steuerfreie Sachbezüge gewähren. Ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt, wie der geldwerte Vorteil
bei einem Firmenfitnessprogramm zu ermitteln ist.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink Steuerberater
Talhofstr. 32 a - 82205 Gilching
Telefon: 08105/3747-0
https://gs-treuhand.de/

Stefan Fink Steuerberater: Unserem Dienstleistungsangebot deckt das ganze Spektrum der Steuerberatung, Wirtschaftsberatung und Vermögensberatung ab.

01/10/2025

https://gs-treuhand.de/newsletter-oktober-2025/

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der u. a. einkommensteuerliche Änderungen für Grundstücke vorsieht. Dabei handelt es sich um eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert, die Kaufpreisaufteilung und den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält zwei Botschaften:
Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Der Veräußerungsgewinn kann aber rückwirkend entfallen, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete.
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat darauf hingewiesen, dass Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an die Antragstellenden übergeben werden können. Wer eine Freistellungsbescheinigung benötigt, sollte den Antrag somit frühzeitig stellen.
Der ärztliche Notfalldienst ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink

02/09/2025

https://gs-treuhand.de/newsletter-september-2025/

geehrte Damen und Herren,

ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist, beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte. Aktuell ist auf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs hinzuweisen. Danach stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht, wenn der Steuerpflichtige am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt führt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 Ein Steuerbescheid ist zu ändern, wenn elektronische Daten von Dritten (z. B. dem Rentenversicherungsträger) bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn diese Informationen bereits aus der Steuererklärung ersichtlich waren.

n Fahrtkosten zum Mietobjekt sind grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen zu
ermitteln und als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abzugsfähig. Nach
einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Ferienwohnung aber
mitunter eine erste Tätigkeitsstätte darstellen, sodass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.

 Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns (derzeit 12,82 EUR pro Stunde) auf 13,90 EUR zum 1.1.2026 und auf 14,60 EUR zum 1.1.2027 beschlossen. Eine etwaige Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobbern, da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2025.
Viel Spaß beim Lesen!
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink

Sehr

01/08/2025

https://gs-treuhand.de/newsletter-august-2025/
Sehr geehrte Damen und Herren,

um die oft lange andauernden Betriebsprüfungen zu beschleunigen, wurden einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zu beachten ist hier u. a. das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird es nicht oder nicht hinreichend erfüllt, wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Der Bundesrat hat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” am 11.7.2025 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit „in trockenen Tüchern.“
Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, ist ein Sonderausgabenabzug des Mietwerts nach der Verwaltungsmeinung ausgeschlossen. Dieser Ansicht hat aber nun das Finanzgericht Nürnberg widersprochen.
Werden Sparmenüs (z. B. Getränk, Burger und Pommes frites) zu einem einheitlichen Gesamtpreis zum Verzehr außer Haus verkauft, gilt für das Getränk ein Umsatzsteuersatz von 19 %, die Speisen werden ermäßigt zu 7 % besteuert. Es muss also eine sachgerechte Aufteilung erfolgen – und hierzu hat der Bundesfinanzhof jüngst Stellung bezogen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink

Adresse

TalhofStr. 32a
Gilching
82205

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Telefon

+49810537470

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von GS Treuhand - Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Vermögen erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an GS Treuhand - Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Vermögen senden:

Teilen

Kategorie