23/10/2026
🏠 Airbnb, Ferienwohnung oder Unterkunft für Handwerker – schon an die Umsatzsteuer gedacht?
Wer Wohnraum kurzfristig vermietet, sollte die steuerlichen Spielregeln kennen. Denn anders als bei der klassischen langfristigen Vermietung kann die kurzfristige Vermietung umsatzsteuerpflichtig sein.
Für die reine Übernachtungsleistung gilt dabei grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
💡 Je nach Situation kann aber auch die Kleinunternehmerregelung eine Rolle spielen und dafür sorgen, dass keine Umsatzsteuer erhoben werden muss.
Gerade bei kurzfristigen Vermietungen lohnt es sich deshalb, die eigene Situation genau zu prüfen.
👉 Sie vermieten kurzfristig und sind unsicher, was steuerlich zu beachten ist? Sprechen Sie uns gerne an.