RSG - Die Steuerkanzlei mit Herz

RSG - Die Steuerkanzlei mit Herz Wir sind die Steuerkanzlei mit Herz - ein Family Office mit viel Leidenschaft für unsere Mandanten!

🔍 Eine 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝘀𝗽𝗿𝘂̈𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘁𝗿𝗶𝗳𝗳𝘁 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿𝗵𝗶𝗻 𝟭,𝟳 % 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝗲 und sorgt meist für ein wenig Aufregung. Das A und O ist ruhi...
10/02/2025

🔍 Eine 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝘀𝗽𝗿𝘂̈𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘁𝗿𝗶𝗳𝗳𝘁 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿𝗵𝗶𝗻 𝟭,𝟳 % 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝗲 und sorgt meist für ein wenig Aufregung. Das A und O ist ruhig zu bleiben und das Ganze gemeinsam mit dem Steuerberater 𝗴𝘂𝘁 𝘃𝗼𝗿𝘇𝘂𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻.

📄 Dann gilt es die 𝗦𝘁𝗿𝗮𝘁𝗲𝗴𝗶𝗲 𝗳𝗲𝘀𝘁𝘇𝘂𝗹𝗲𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗹𝗮𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗻 𝘇𝘂 𝘁𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻, damit alles vollständig und ordnungsgemäß vorliegt. Auch da hilft der Steuerberater vor und während der Betriebsprüfung.

👉 𝗪𝗶𝗿 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝘂𝗳𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝘀𝗰𝗵𝗼𝗻 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲 𝗠𝗮𝗻𝗱𝗮𝗻𝘁𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲𝗺 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀 𝗯𝗲𝗴𝗹𝗲𝗶𝘁𝗲𝘁 und helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie dazu Fragen haben.

𝗦𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘀 𝗮𝗻!

💪 Wir haben Verstärkung bekommen und freuen uns sehr, dass 𝗦𝘃𝗲𝘁𝗹𝗮𝗻𝗮 ihre Liebe zu gutem Essen jetzt für unsere Belegscha...
28/01/2025

💪 Wir haben Verstärkung bekommen und freuen uns sehr, dass 𝗦𝘃𝗲𝘁𝗹𝗮𝗻𝗮 ihre Liebe zu gutem Essen jetzt für unsere Belegschaft einsetzt. Wir haben ja schon vor einiger Zeit berichtet, dass wir uns eine 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝗲 𝗞𝘂̈𝗰𝗵𝗲 𝗲𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝘁 haben - direkt in unserem gemütlichen Loft unter dem Dach. 𝗝𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗠𝗶𝘁𝘁𝗮𝗴 𝗸𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝘇𝘂𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗻, um zu essen, sich auszutauschen und ihre Pause gemeinsam zu genießen.

🥘 Svetlana verwöhnt uns mit gesundem und täglich frisch gezauberten Köstlichkeiten.

Wir freuen uns sehr und bedanken uns ganz herzlich!

Wer schon mal in den Niederlanden war, weiß, dass es dort viele offene Fenster - oft auch ganz ohne Gardinen - gibt.Gern...
23/01/2025

Wer schon mal in den Niederlanden war, weiß, dass es dort viele offene Fenster - oft auch ganz ohne Gardinen - gibt.

Gern wird dann die Sage von der 𝗚𝗮𝗿𝗱𝗶𝗻𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 erzählt, die es tatsächlich auch in den Niederlanden 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗶𝗯𝘁.

Grund ist vielmehr ein religiöser Hintergrund mit der Idee, wer 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿𝗯𝗲𝗿𝗴𝗲𝗻 hat, der braucht auch 𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗚𝗮𝗿𝗱𝗶𝗻𝗲𝗻.

Bis 2024 konnten Eltern ihre Kinderbetreuungskosten nur zu zwei Dritteln - maximal 4000 Euro pro Kind - als Sonderausgab...
16/01/2025

Bis 2024 konnten Eltern ihre Kinderbetreuungskosten nur zu zwei Dritteln - maximal 4000 Euro pro Kind - als Sonderausgaben abziehen.

Seit 2025 ändert sich das und mit 80 % der Kosten die abzugsfähig sind, können bis zu 4800 € geltend gemacht werden.

Adresse

Arminiusstraße 28
Gera
07548

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 11:00
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Dienstag 09:00 - 11:00
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