23/04/2026
Verschenken Sie keine Steuern beim Immobilienkauf! ✍️📉
Sie kaufen ein Mietshaus am Niederrhein für 500.000 €. Herzlichen Glückwunsch! Aber was steht in Ihrem Notarvertrag?
Wenn dort nur der pauschale Gesamtkaufpreis steht, tappen Sie in eine klassische Steuerfalle. 🪤
❌ Das Problem: Nur das Gebäude darf abgeschrieben werden (AfA). Das Grundstück nutzt sich nicht ab und bringt keine Steuerersparnis. Fehlt die Aufteilung im Vertrag, rechnet das Finanzamt selbst – und schätzt den nicht-abschreibbaren Bodenwert oft viel zu hoch.
👉 Folge: Ihre Abschreibung sinkt, Ihre Steuerlast steigt.
✅ Die Spütz-Lösung:
Wir machen das anders. Wir ermitteln vor dem Notartermin eine rechtssichere, vorteilhafte Aufteilung.
Wenn wir belegen können, dass zum Beispiel 400.000 € auf das Gebäude und 100.000 € auf den Boden entfallen, lassen wir genau das als Klausel in den Kaufvertrag aufnehmen!
Der Clou: Das Finanzamt muss diese vertragliche Vereinbarung in der Regel akzeptieren, solange sie den Marktgegebenheiten nicht völlig widerspricht (so der Bundesfinanzhof).
So sichern Sie sich vom ersten Tag an die maximal mögliche Abschreibung und holen sich Ihr Geld über die Jahre vom Staat zurück. 💶
Stehen Sie kurz vor einem Immobilienkauf? Sprechen Sie rechtzeitig mit uns – bevor Sie beim Notar sitzen!