Beissel Steuerberatung

Beissel Steuerberatung Steuerberatung in der Innenstadt von Göttingen

19/08/2026

Ach herrjeh!!! Bis ins Jahr 2015?!?
Kommt in meiner Branche öfter vor. Viele wissen das.
Ministerpräsident müsste man sein, um § 169 und 170 AO einfach zu ignorieren oder nicht zu kennen.

PS.: Prüfungsfrage - wie weit zurück derzeit möglich?


https://abgeordnete-wolf.de/uber-mich

11/08/2026

Ein Herr Welker schreibt (zurecht) dazu:
"Die gleiche harte Gangart wünschen sich die Bürger bei vorsätzlicher Steuerverschwendung."

Urteilsanalyse und Klausur/ Hausarbeit: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE...
30/07/2026

Urteilsanalyse und Klausur/ Hausarbeit:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610138/

1. Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer grundsätzlich mindestens einjährigen Ausbildungsdauer voraus.

Gesetzestext: "32/4/2 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht."

3. Die Legaldefinition in § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG für eine "Berufsausbildung als Erstausbildung" bezieht sich auf § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG. Sie ist für die Auslegung des in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Begriffs der "erstmaligen Berufsausbildung" weder unmittelbar noch analog anwendbar.

Gesetzestext: "9/6/2 Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird."
Gesetzestext: 9/6/1 "Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat"

Eine Legaldefinition ist eine verbindliche Begriffsbestimmung, die der Gesetzgeber direkt in einem Gesetzestext vornimmt [steht in Gesetzen in Klammern].

Aufgaben:
Wer findet in § 32 EStG die mindestens einjährige Ausbildungsdauer?
Wer findet in § 9 EStG die Legaldefinition von Beraufsausbildung?
Zusatz: Stellungnahme zur Aussage "Legaldefinion" Tz. 3 des Urteils in Anbetracht der o.g. Aufgaben.

Zeit: 2 Stunden. Punkte: 10 von 20.000

Urteil vom 22. April 2026, III R 7/24 Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum RettungssanitäterECLI:DE:BFH:2026:U.220426.IIIR7.24.0BFH III. Senat EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 6 S 2, EStG VZ 2023 vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht , 30. Januar 2024, Az: 8 K 134/23Leits....

„Viele Kanzleien hatten in den vergangenen Jahren einen unfassbaren Arbeitsdruck“, sagt Torsten Lüth (DStV), aber „ss ge...
29/07/2026

„Viele Kanzleien hatten in den vergangenen Jahren einen unfassbaren Arbeitsdruck“, sagt Torsten Lüth (DStV), aber „ss geht längst nicht nur um Steuererklärungen“.
„Der Beruf eröffnet viele Wege: von der angestellten Tätigkeit in einer Kanzlei bis zur Selbstständigkeit mit burnout und Depressionen.“
Der Beruf biete somit aktuell „hervorragende Perspektiven“, so Lüth.

Zum 31. Juli wird für Millionen Deutsche die Steuererklärung fällig. Immer mehr nehmen dafür Hilfe in Anspruch. Dabei klagt die Branche über enormen Fachkräftemangel – und wird so plötzlich zum idealen Job für Berufseinsteiger.

Heute war es ruhig, bis die feministische Revolution kam 😁
18/07/2026

Heute war es ruhig, bis die feministische Revolution kam 😁

Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Zweifel am NGrStG"Das Niedersächsische Finanzgericht hält das i...
16/07/2026

Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Zweifel am NGrStG
"Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig."

Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des Gerichts am 18. Juni 2026 in Hannover entschieden.

10/07/2026

ℹ️ Mit einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung wird der persönliche Versicherungsverlauf überprüft und vervollständigt. Sie ist meist ab dem 43. Lebensjahr notwendig und dient dazu, alle rentenrechtlich relevanten Zeiten aus Arbeit, Ausbildung, Kindererziehung und Krankheit korrekt zu erfassen. Lücken im Versicherungskonto können so geschlossen und die richtige Rentenhöhe für eine Renteninformation ermittelt werden.

Versicherte prüfen hierfür den von ihrem Rentenversicherungsträger zugesandten Versicherungsverlauf und ergänzen fehlende Zeiten wie Schul- oder Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr, Auslandszeiten sowie Zeiten der Kindererziehung.

✅ Beantragt wird die Kontenklärung entweder über das Formular V0100 (Antrag auf Kontenklärung) oder online über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0100).

👉 An Unterlagen benötigen Versicherte Arbeitsverträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder sowie Nachweise über Schul- und Studienzeiten, die dem Antrag als Datei beigefügt werden können. Die Bearbeitung durch die Rentenversicherung dauert im Anschluss durchschnittlich drei bis vier Monate.

Nach einer Kontenklärung erhalten Versicherte alle sechs Jahre von der Deutschen Rentenversicherung per Post eine Mitteilung zu ihrem Versicherungsverlauf. Über einen Zugangscode im Schreiben kann der Versicherungsverlauf auf www.deutsche-rentenversicherung.de schnell und einfach aktualisiert werden. Die Authentifizierung erfolgt über diesen Zugangscode. Auch für Versicherte, die keine Signaturkarte besitzen oder die eID-Funktion des neuen Personalausweises nicht nutzen, ist so eine rechtssichere Transaktion im Internet möglich.

Adresse

Weender LandStr. 1
Göttingen
37073

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 18:00
Dienstag 10:00 - 18:00
Mittwoch 10:00 - 12:30
Donnerstag 10:00 - 18:00
Freitag 10:00 - 18:00

Telefon

+495519995446

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Beissel Steuerberatung erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen